5 DIN A4 SeitenRechtsanwalt Ferdinand BallofDie Photovoltaikanlage der GmbHSteuerliche Aspekte der Stromerzeugung vom Firmendach der GmbHAufgrund der aktuellen Energiekrise gewinnen Photovoltaikanlagen sowohl für die Deckung des Eigenbedarfs an elektrischer Energie als auch für Zwecke der Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz zunehmend auch für GmbHs an Bedeutung. Zudem soll nach dem Jahressteuergesetz 2022 die Besteuerung „üblicher“ Photovoltaikanlagen komplett entfallen. Vor diesem Hintergrund informiert der Beitrag über zentrale steuerliche Fragestellungen aus der Anschaffung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen durch GmbHs.Überblick:1. Einleitung2. Einbau einer Photovoltaikanlage3. Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag• Lineare oder degressive Abschreibung• Investitionsabzugsbetrag• Sonderabschreibung4. Bauabzugsteuer5. Vorsteuerabzug6. Verkauf7. Grunderwerbsteuer8. Steuerliche Entlastung für Photovoltaikanlagen ab 2023• Auswirkungen bei der Einkommensteuer• Auswirkungen bei der Umsatzsteuer
4 DIN A4 SeitenDr. Hagen PrühsDie steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €Wie auch GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer davon profitieren können Arbeitgeber können seit dem 26.10.2022 ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zahlen. Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen können auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH, einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH & Co. KG davon profitieren. Überblick:1. Rechtsgrundlagen 2. Form der Auszahlung3. Begünstigter Personenkreis• Fremdgeschäftsführer• Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH– Die Inflationsausgleichsprämie als verdeckte Gewinnausschüttung– Nachweis der betrieblichen Veranlassung– Beachtung des Sondersteuerrechts für Gesellschafter-Geschäftsführer• Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG4. Fazit
4 DIN A$ SeitenDr. Joachim LutzDie Kapitalabfindung einer betrieblichen Pensionszusage für einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer – ein nicht kalkulierbares steuerliches Risiko?Anforderungen an eine steuerlich optimierte KapitalabfindungWenn sich Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) mit einer Pensionszusage entschließen, „ihre“ GmbH zu verkaufen, wird der Kaufinteressent regelmäßig darauf drängen, dass die GmbH „lastenfrei“ ist, insbesondere nicht durch Pensionsverpflichtungen belastet ist. Verzichtet der GGF in diesem Fall auf die Pensionszusage gegen Zahlung einer Kapitalabfindung, wird er seitens der BFH-Rechtsprechung mit katastrophalen steuerlichen Konsequenzen bedacht. Wie man für diesen Fall vorbeugen kann, erläutert der Beitrag.Überblick:1. Beispiel für die Steuerlast bei einer Abfindung auf Basis der BFH-Rechtsprechung (Veräußerung der GmbH)2. Kapitalabfindung im Rahmen einer Liquidation der Gesellschaft3. Würdigung der BFH-Rechtsprechung und Konsequenzen hieraus für den Fall der Anteilsveräußerung oder Liquidation4. Aktuelle Handlungsempfehlungen für Kapitalabfindungen von GGF-Pensionszusagen
4 DIN A4 SeitenDr. Hagen PrühsGeschäftsführervergütung im Jahr 2023Handlungsbedarf für Gesellschafter-Geschäftsführer zur Jahreswende 2022/2023Circa 80% aller GmbHs sind inhabergeführt, d.h. Gesellschafter – überwiegend mit Mehrheitsbeteiligung – sind zugleich Geschäftsführer der GmbH. Wollen sie im Jahr 2023 eine höhere Festvergütung oder einen weiteren Vergütungsbestandteil beziehen, z.B. erstmalig eine Tantieme oder eine betriebliche Altersversorgung, sollte eine entsprechende Vereinbarung noch im alten Jahr getroffen werden. Nur dann ist auch der Betriebsausgabenabzug ab Januar 2023 möglich. Überblick:1. Gehaltserhöhung für 20232. Gehaltsstundung3. Gehaltsverzicht in 2023 – Zufluss von Vergütungen4. Tantiemevereinbarung für 20235. Vergütungs-Checkliste zum Jahreswechsel
7 DIN A4 SeitenDipl.-Volkswirt Alfred MertensGmbH Jahres-Check 2022/23Wichtige Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Gerichtsentscheidungen für GmbHs, Gesellschafter und Geschäftsführer im ablaufenden JahrDas Jahr 2022 war geprägt durch eine krisenbedingt außergewöhnlich aktive Steuergesetzgebung. Mit dem Jahressteuergesetz 2022, dem Inflationsausgleichsgesetz, dem Dritten Entlastungspaket und dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen warteten gleich mehrere Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen auf Verabschiedung. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die hohen Personalfehlbestände, Lieferengpässe, ungewohnt hohe Preissteigerungsraten und die Verknappung von Energielieferungen blieben nicht ohne Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Beitrag soll einen Überblick auf die wichtigsten Gesetze, Erlasse und Gerichtsentscheidungen geben, die für die GmbH, ihre Gesellschafter und Geschäftsführer zum Jahreswechsel von Bedeutung sind und Anlass für steuerliche Dispositionen entweder zum Ende des laufenden oder zum Beginn des kommenden Jahres sein können.Überblick:1. Steuerrecht • Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG)• Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz• Weiterhin ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie • Das Inflationsausgleichsgesetz• Das Dritte Entlastungspaket• Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung• Die Grundsteuerreform • BMF-Schreiben vom 29.9.2022 zum Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG• Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen • BMF-Schreiben vom 29.9.2022 zu § 50a EStG • BMF-Schreiben vom 23.6.2022 zur (erneuten) Verlängerung der Steuererklärungsfristen• BMF-Schreiben vom 15.6.2022 zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer und zur Abwicklung von Kapitalmaßnahmen• BMF-Schreiben vom 7.6.2022 zu § 17 Abs. 2a EStG• BMF-Schreiben vom 15.10.2022 zu steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen wegen kriegsbedingt gestiegener Energiekosten 2. Wirtschaftsrecht• Whistleblowing-Schutzgesetz• Verjährung von Forderungen • Meldefrist zum Transparenzregister Ende Juni abgelaufen • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Umwandlungsrichtlinie • Änderungen im Insolvenzrecht 3. Arbeits- und Sozialrecht• Erneute Anhebung der Midijob-Grenze • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung seit dem 1.10.2022
5 DIN A4 SeitenBetriebswirt Axel-Friedrich FoersterErhöhung der Sozialversicherungswerte für 2023Auswirkungen auf versicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer Nachdem im Jahr 2022 erstmals seit Jahren die relevanten Rechenwerte in der Sozialversicherung nahezu unverändert geblieben oder zum Teil sogar gefallen sind, steigen diese zu Beginn des Jahres 2023 deutlich an. Dies liegt an den gesetzlichen Vorschriften, die vorsehen, dass die Sozialversicherungswerte in Höhe der Lohnzuwachsraten zu Beginn des Jahres anzuheben sind. Da die gesamtdeutsche Einkommensentwicklung im relevanten Zeitraum überdurchschnittlich gestiegen ist, kommt es für das Jahr 2023 zu einer deutlichen Anhebung der Sozialversicherungsgrößen. Daneben wird wegen den steigenden Gesundheitskosten aufgrund der Corona-Krise der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2023 von bisher 1,3% auf voraussichtlich 1,6% angehoben. Das kann für gut verdienende Arbeitnehmer der GmbH und sozialversicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer dazu führen, dass diese für das Jahr 2023 mit Mehrbeiträgen von bis zu 660 € rechnen müssen. Überblick:1. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Geschäftsführers einer GmbH • GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist (Fremdgeschäftsführer)• GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer2. Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2023• Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung• Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2023• Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2023• Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2023• Allgemeine und besondere Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2023• Bezugsgröße 2023• Auswirkungen auf Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)3. Die neuen amtlichen Sachbezugswerte 2023• Sachbezug für freie oder verbilligte Verpflegung 2023• Sachbezugswert für Unterkunft 2023
6 DIN A4 SeitenRechtsanwalt Dr. Jochen Blöse, MBADie Haftung des Steuerberaters in der laufenden GmbH-BetreuungTypische Beratungssituationen und ihre Beurteilung aus haftungsrechtlicher SichtIn Heft 8/2022 sind die rechtlichen Grundlagen der Steuerberaterhaftung dargestellt worden. In diesem Folgebeitrag werden Konstellationen beschrieben, in denen im konkreten Einzelfall eine Haftung in Betracht kommen kann. Es erfolgte dabei eine Orientierung an regelmäßig vorkommenden Beratungssituationen in der Mandatsbeziehung zu einer GmbH bzw. deren Gesellschaftern.Überblick:1. Gründungsberatung 2. Eigeninteressen des Steuerberaters3. Beratung zur Sozialversicherungspflicht4. Nachteilige Vertragsgestaltungen5. Berücksichtigung von mit der Pflichtverletzung verbundenen Vorteilen6. Pflichtverletzung durch Unterlassen7. Beendigung der Geschäftstätigkeit8. Fazit
7 DIN A4 SeitenBetriebswirt Axel-Friedrich FoersterDoppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers Möglichkeiten der steuerfreien Erstattung der Mehraufwendungen durch die GmbHDas Thema Mobilität spielt in der heutigen Arbeitswelt eine zentrale Rolle und verlangt auch von Geschäftsführern einer GmbH ein hohes Maß von Flexibilität. Häufig nehmen sich GmbH-Geschäftsführer eine Zweitwohnung am Sitz der Gesellschaft, um dort berufliche Chancen besser wahrnehmen zu können, ohne den Familienwohnsitz dorthin verlegen zu müssen. In diesem Zusammenhang stellen sich die steuerlichen Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die GmbH an den Mehraufwendungen ihres GmbH-Geschäftsführers für die beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung beteiligen kann.Überblick:1. Aktuelle steuerliche Entwicklungen bei der doppelten Haushaltsführung2. Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung beim GmbH-Geschäftsführer3. Steuerliche Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung• Vorliegen eines eigenen Hausstands und angemessene finanzielle Beteiligung• Hauptwohnung liegt nicht am Beschäftigungsort• Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung• Begründung eines Zweithaushalts am Beschäftigungsort4. Steuerfreie Leistungen der GmbH bei doppelter Haushaltsführung• Unterkunftskosten für den Zweithaushalt• Maklerkosten für die Anmietung der Zweitwohnung• Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat• Fahrtkosten• Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen• Verpflegungsmehraufwendungen• Umzugskosten
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln
Cash Circle: Gesellschafter-Einlagen zur Erhöhung der
Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung
Anforderungen der Rechtsprechung an die steuerliche
Anerkennung
4 DIN A4 Seiten
Einzahlungen in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH mit
anschließender Tilgung von Gesellschafter-Verbindlichkeiten oder zur Vermeidung
einer Bürgschaftsinanspruchnahme (sogenannter Cash Circle) stehen immer wieder
unter steuerlichem Missbrauchsverdacht, weil nach Ansicht der Finanzverwaltung
ein solches Vorgehen nur dem Ziel dient, die oftmals nachteiligen steuerlichen
Folgen bei einem Forderungsverzicht oder beim Ausfall einer im Wert geminderten
Darlehensforderung des Gesellschafters zu vermeiden. Mit Urteil vom 22.12.2021
hat das FG Düsseldorf bei einem Cash Circle, der lediglich in einem
konzerninternen Verrechnungskontensystem abgebildet wurde, einen
Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO angenommen. Andererseits hatte
der BFH mit Urteil vom 20.7.2018 die sogenannte „Einlage in letzter Minute“ als
nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung im Sinne des § 17
Abs. 2a EStG anerkannt und einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne des
§ 42 AO verneint. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden die
Rechtsprechung analysiert und untersucht, in welchen Fällen ein Cash-Circle
anerkannt worden ist bzw. unter welchen Voraussetzungen er anerkannt werden
kann.
Überblick:
1. Urteil des FG Düsseldorf vom 22.12.2021
2. Zweck beim Cash Circle
3. Weitere finanzgerichtliche Entscheidungen
4. „Einlagen in letzter Minute“
5. Zusammenfassung
Michaela Sieker/ Dr. Hagen PrühsDer Erwerb einer Vorrats-GmbH als Alternative zur klassischen GmbH-GründungVoraussetzungen für die Nutzung einer Vorratsgesellschaft 4 DIN A4 SeitenDie Meldung klang gut, zumindest auf den ersten Blick: Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass es seit dem ersten August sehr viel einfacher ist, eine GmbH zu gründen. Sie kann seitdem (ebenso wie eine Unternehmergesellschaft) unter bestimmten Umständen online errichtet werden. Damit wird zumindest ein Teil des nicht ganz unerheblichen Aufwands reduziert, der entsteht, wenn man eine GmbH in herkömmlicher Weise gründet. Denn die Gründungsformalitäten sind damit nicht mehr allesamt daran gekoppelt, an einem bestimmten Ort physisch präsent zu sein. Überblick:1. Klassische Gründung: Viele Schritte bis zum Ziel 2. Vorratsgesellschaft als Alternative • Anlässe für die Übernahme einer Vorrats-GmbH • Anfallende Kosten • Worauf bei der Übernahme zu achten ist • Rechtliche Voraussetzungen für die Nutzung 3. Fazit
Rechtsanwalt Christian Hrach
Das neue Nachweisgesetz – Seit dem 1.8.2022 droht ein Bußgeld
Was GmbH-Geschäftsführer bei der Einstellung neuer Arbeitskräfte beachten müssen
8 DIN A4 Seiten
Das reformierte Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft. Aber was bedeuten die Änderungen in der Praxis? Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Gesichtspunkte schaffen und konkrete Handlungsempfehlungen abgeben. Arbeitgeber müssen zunächst ihr Standardprozedere bei der Einstellung von neuen Arbeitskräften anpassen, um die neuen Arbeitsverhältnisse unter rechtlich einwandfreien Rahmenbedingungen einzugehen. Eine Änderung von bestehenden Arbeitsverträgen ist, anders als von einigen suggeriert, nicht erforderlich. Wenn jedoch bereits ohnehin die Unterlagen für die Neueinstellungen vorbereitet werden, ist es sinnvoll auch die bisher verwendeten Vertragsmuster auf den neuesten Stand zu bringen.
Überblick:1. Was bedeuten die Neuerungen?2. Was ist Gegenstand der Unterrichtung?3. Welche Arbeitsbedingungen sind „wesentlich“?4. Was gilt für Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten sollen?5. Welche Arbeitsverhältnisse sind umfasst?6. Gelten die neuen Pflichten auch für Auszubildende?7. In welchen Fällen muss man tätig werden?8. Welche Fristen müssen beachtet werden?9. Welche Möglichkeiten der Unterrichtung gibt es?10. Wie sollte man am besten vorgehen?11. Was droht bei Verstößen?12. Abschließende Betrachtung
Wilhelm Krudewig, StB
Geschenke einer GmbH an Arbeitnehmer und Geschäftspartner
Gutes tun und dabei Steuern sparen
8 DIN A4 Seiten
Kleine Geschenke erhalten nicht nur die Freundschaft, sie können bei zunehmendem Wettbewerb um Kunden und Mitarbeiter (Stichwort „Fachkräftemangel“) sogar überlebensnotwendig sein. Das haben auch Gesetzgeber und Fiskus erkannt und zu diesem Zweck im Gesetz und in den Lohnsteuer-Richtlinien eine Reihe von Regelungen aufgenommen, die das Schenken an Geschäftsfreunde und Arbeitsnehmer erleichtern. Der Beitrag erläutert die geltende Rechtslage und zeigt Gestaltungsspielräume auf.
Überblick:1. Einleitung2. Geringwertige Geschenke/Streuwerbeartikel3. Einordnung nach Empfänger und Wahl der pauschalen Besteuerung4. Geschenke an die eigenen Arbeitnehmer – Abgrenzung zum Arbeitslohn 5. Pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen – Voraussetzungen6. 35 €-Grenze bei Schenkungen an Geschäftsfreunde7. Geschenke an Arbeitnehmer – Pauschalversteuerung8. Umfang der Besteuerung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer9. Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer10. Widerruf der Pauschalierungswahlrechte
Dr. Hagen Prühs
Die Überlassung eines Dienstwagens an den GmbH-Geschäftsführer (Teil 2)
Lohnsteuerliche Behandlung der Pkw-Überlassung unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Nutzungswertmethode
8 DIN A4 Seiten
Im BMF-Schreiben vom 3.3.2022 hat sich die Finanzverwaltung ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung einer Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer geäußert. Im Anschluss an unsere Ausführungen in Heft 8/2022, S. 217 ff., geht der zweite Teil schwerpunktmäßig auf die individuelle Ermittlung des Nutzungswerts auf der Basis eines Fahrtenbuchs ein. Soweit die betreffenden Ausführungen im BMF-Schreiben für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer von besonderem Interesse sind, werden sie in verständlicher Weise wiedergegeben, kritisch hinterfragt und anhand von Beispielen veranschaulicht.
Überblick:4. Die individuelle Ermittlung des Nutzungswerts• Wechsel zwischen pauschaler und individueller Nutzungswertmethode• Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch• Exkurs: Kontrollmöglichkeiten des Finanzamts• Die aufzuteilenden Gesamtkosten• Die Überlassung mehrerer Pkw5. Dienstwagen-Leasing6. Zahlung eines Nutzungsentgelts durch den Geschäftsführer• Die Auffassung der Finanzverwaltung• Kritische Würdigung der Verwaltungsmeinung7. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens8. Fazit
Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Der neue gesetzliche Mindestlohn
Auswirkungen auf die Entlohnung in einer GmbH
6 DIN A4 Seiten
Im Kalenderjahr 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn in mehreren Schritten. Bereits zum 1.7.2022 wurde der Mindestlohn durch die Mindestlohnkommission von 9,82 € auf 10,45 € je Arbeitsstunde angehoben. Durch das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ kommt es ab 1.10.2022 zu einer weiteren Erhöhung auf 12 € je Arbeitsstunde. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns ergibt sich für eine GmbH die Notwendigkeit zur Prüfung, ob die aktuellen Vergütungen und Zahlungszeitpunkte auch den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen oder ggf. zeitnah Vertragsänderungen herbeizuführen sind. Darüber hinaus erfolgte durch einen aktuellen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28.2.2022 (Az. L 7 BA 1/22 B ER) eine wichtige Klarstellung, ob Sachbezüge bei der Prüfung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, zu berücksichtigen sind.
Überblick:1. Hintergrund und Ziele 2. Folgeauswirkungen des neuen Mindestlohns auf Mini- und Midijobs3. Wesentliche Aspekte des Mindestlohns • Allgemeines• Persönlicher Anwendungsbereich• Sonderregelungen für Praktikanten • Anspruch eines GmbH-Geschäftsführers auf den Mindestlohn4. Berechnung des Mindestlohns und Anrechnung von Vergütungsbestandteilen• Mindestlohn mit zusätzlichen Vergütungsbestandteilen• Mindestlohnwirksame Arbeitgeberleistungen• Aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Vergütungsbestandteilen5. Besondere Melde- und Dokumentationspflichten• Führung von Arbeitszeitnachweisen• Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung
Rechtsanwalt Dr. Michel Hoffmann, LL.B.
Rückzahlungsklauseln bei Übernahme von Fortbildungskosten durch die GmbH
Aktuelle Anforderungen der Rechtsprechung sowie Gestaltungshinweise für die Praxis
8 DIN A4 Seiten
Der Stellenwert von hochqualifizierten Mitarbeitenden ist für eine zukunftsorientierte stabile Marktpräsenz der Unternehmen immens. Ursprünglich erlernte Kenntnisse müssen durch stete Fortbildung mit einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt Schritt halten, was Unternehmen und Belegschaft mit der anstehenden digitalen Transformation gleichermaßen vor große Herausforderungen stellt. Die Investition der Unternehmen in die Bildung der Mitarbeitenden ist dabei im Grundsatz für beide Seiten gewinnbringend, da sie ihnen auf diesem Wege jeweils ihren Anteil zu einer zukunftsweisenden Personalsteuerung zu leisten ermöglicht. Ein Spannungsverhältnis entsteht allerdings immer dann, wenn sich Mitarbeitende unmittelbar im Anschluss an die Fortbildungsmaßnahme vom Unternehmen trennen. Vor diesem Hintergrund sollen sogenannte Rückzahlungsklauseln die Investition des Arbeitgebers absichern. Was einfach klingt, ist in der Praxis durch die sehr hohen Transparenzanforderungen des Bundesarbeitsgerichts durchaus sehr fehleranfällig. Der Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über die Anforderungen der Rechtsprechung und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Überblick:1. Anforderungen an Rückzahlungsklauseln• Zumutbare Kostenbeteiligung („ob“) • Konkrete Ausgestaltung („wie“)– Zulässige Bindungsdauer – Genaue Bezifferung der Rückzahlungsbeträge – Klare Beendigungstatbestände – Rückzahlungsmodalitäten 2. Rechtsfolge bei Abweichung von diesen Grundsätzen 3. Fazit
Rechtsanwalt Dr. Jochen Blöse, MBA
Die Haftung des Steuerberaters außerhalb der GmbH-Krise
Haftungsrisiken aus der laufenden Betreuung von Mandanten
8 DIN A4 Seiten
Haftungsgefahren für den Steuerberater werden insbesondere dann drängend, wenn ein Mandantenunternehmen in Insolvenz fällt. Dies hat einerseits mit der sich tendenziell verschärfenden Haltung der Rechtsprechung zu tun, andererseits aber auch damit, dass in dieser Situation mit dem Insolvenzverwalter eine Person auf den Plan tritt, die darin geschult ist, Sachverhalte aufzudecken, aus denen sich eine Haftung des Steuerberaters ergeben kann, und die sich daraus ergebenden Ansprüche nachdrücklich durchsetzt. Aber nicht nur in der Krise des Mandanten gibt es zahlreiche Haftungsfallen, sondern auch die Betreuung eines florierenden Mandantenunternehmens kann zu Haftungsproblematiken führen. Nachstehend werden zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche gegen den Steuerberater wegen Verletzung von Mandatspflichten dargestellt. In einem Folgebeitrag werden angelehnt an den Lebenszyklus einer GmbH einzelne Haftungskonstellationen von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation beleuchtet.
Überblick:1. Grundlagen der Haftung2. Vertragliche Schadenersatzansprüche• Bestehen eines Schuldverhältnisses• Pflichtverletzung• Schaden• Kausalität• Verschulden3. Fazit
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof
Die Ein-Personen-Rechtsanwalts GmbH
Eine Würdigung aus berufs-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht
8 DIN A4 Seiten
Mangels entgegenstehender Regelungen in den §§ 59c ff. BRAO a.F. ist die Gründung einer Rechtsanwalts-GmbH schon nach geltendem Recht möglich. Mit der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung ist nunmehr auch gesetzlich verankert, dass Rechtsanwälte ihre Leistungen in der Rechtsform einer Ein-Personen-GmbH erbringen können (§ 59b Abs. 1 Satz 2 BRAO n.F.). Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten ab dem 1.8.2022. Der Beitrag stellt die Vor- und Nachteile einer Ein-Personen-Rechtsanwalts GmbH dar.
Überblick:1. Für die Ein-Personen-GmbH sprechende Motive2. Der Anwalt als Einzelunternehmer3. Die Ein-Personen-GmbH als Alternative• Formalitäten• Haftungsbeschränkung• Versicherungspflicht• Gewinnversteuerung in der GmbH• Gewerbesteuer• Ertragsteuern• Umsatzsteuer• Gewinnmindernde Gestaltungen• Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung• UG keine geeignete Rechtsform• Steuerlicher Belastungsvergleich: GmbH – Freiberufler4. Fazit
Dr. Hagen Prühs
Überlassung eines Dienstwagens an den GmbH-Geschäftsführer auch zur privaten Nutzung (Teil 1)
Lohnsteuerliche Behandlung nach dem BMF-Schreiben vom 3.3.2022
8 DIN A4 Seiten
In einem umfangreichen Schreiben vom 3.3.2022 hat sich das Bundesfinanzministerium zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines Betriebs-Pkw an Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung geäußert. Der Beitrag informiert über die Ausführungen im Schreiben, die für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer von besonderer Relevanz sind, und gibt Gestaltungsempfehlungen rund um die Nutzung eines Dienstwagens.
Überblick:1. Dienstwagenüberlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer2. Die Bewertung der privaten Dienstwagennutzung im Überblick3. Die pauschale Nutzungswertmethode• Der Listenpreis als Bemessungsgrundlage• Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: 0,03%-Regelung und Einzelfahrtbewertung• Exkurs: Steuerfreie Sammelbeförderung• Nutzungsverbot und Nutzungsverzicht für Privatfahrten• Überlassung mehrerer PkwTeil 2 (im nächsten Heft):4. Die individuelle Ermittlung des Nutzungswerts• Elektronisches Fahrtenbuch• Die aufzuteilenden Gesamtkosten• Überlassung mehrerer Kfz5. Dienstwagen-Leasing6. Zahlung eines Nutzungsentgelts durch den Geschäftsführer7. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Darlehensverluste des Gesellschafters einer GmbH nach dem BMF-Schreiben vom 7.6.2022
Zur Berücksichtigung der Verluste nach § 17 Abs. 2a EStG oder § 20 Abs. 2 EStG
8 DIN A4 Seiten
Die steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand von Beiträgen in dieser Zeitschrift (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2020, S. 33; ders., GmbH-Stpr 2019, S. 262). Seit der Änderung der BFH-Rechtsprechung mit dem Grundsatzurteil des BFH vom 11.7.2017 (Az. IX R 36/15; BStBl. 2019 II, S. 208) zum Ausfall eigenkapitalersetzender Darlehen im Jahre 2017 und der anschließenden Einfügung des § 17 Abs. 2a EStG ergibt sich nämlich bei der steuerlichen Berücksichtigung solcher ausgefallenen Finanzierungshilfen des Gesellschafters ein kompliziertes Zusammenspiel zwischen § 17 Abs. 2a EStG und den Regelungen in § 20 Abs. 2 und 6 EStG und dem inzwischen geänderten § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Hierzu liegt nunmehr das BMF-Schreiben vom 7.6.2022 (Az. IV C 6 - S 2244/20/10001 :001; BStBl. 2022 I, S. 897) vor, das zur Anwendung der vorstehenden Normen Stellung nimmt und dessen Inhalt im Beitrag anhand von Beispielen dargestellt wird.
Überblick:1. Nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2a EStG2. Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten3. Stehen gelassene Darlehen4. Veräußerung einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehensforderung5. Darlehensverluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen6. Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung7. Verlustverrechnungsbegrenzung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG8. Anwendungsregelung9. Zusammenfassung
Dr. Hagen Prühs
Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für Freiberufler unter Beteiligung des Finanzamts
Wie auch Freiberufler sich eine Pensionszusage genehmigen können
5 DIN A4 Seiten
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 16.11.2021 (Az. 6 K 2196/17 K, G, F) ein Gestaltungsmodell abgesegnet, mit dessen Hilfe sich künftig nahezu jeder Freiberufler (und auch Einzelunternehmer) eine betrieblich veranlasste Pensionszusage erteilen und dafür – ohne Beachtung irgendwelcher Fristen – Pensionsrückstellungen bilden kann. Nebeneffekte dieses Modells bestehen darin, dass der Freiberufler auch von nahezu allen Vergünstigungen profitieren kann, die das Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer vorsieht, und außerdem seinen Spitzensteuersatz nicht unerheblich reduzieren kann.
Überblick:1. Das Urteil des FG Düsseldorf vom 16.11.2021
• Der Urteilssachverhalt
• Die Stellungnahme des Finanzamts
• Die Entscheidung des FG Düsseldorf
• Würdigung2. Die Vorteile des Versorgungsmodells3. Konsequenzen für Freiberufler
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Steuerbegünstigte Veräußerung von GmbH-Anteilen nach deren Einbringung in eine Holding-GmbH
Zur Einhaltung und eventuellen Verkürzung der siebenjährigen Sperrfrist
5 DIN A4 Seiten
In dieser Zeitschrift wurden bereits die besonderen steuerlichen Vorteile, die Einsatzbereiche und die Gründung einer Holding-GmbH diskutiert (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2022, S. 153). Dabei wurden insbesondere die körperschaftsteuer- und gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien dargestellt, die es einer Holding-GmbH ermöglichen, Gewinnausschüttungen von in- oder ausländischen Töchtern zu 95% steuerfrei zu vereinnahmen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass über eine Holding-GmbH nach Ablauf der steuerlichen Sperrfrist eine zu 95% steuerfreie Veräußerung von Anteilen an Tochter-Kapitalgesellschaften möglich ist. In der Literatur wird auf Möglichkeiten hingewiesen, wie die siebenjährige Sperrfrist, die das Gesetz für eine nahezu steuerfreie Veräußerung von zuvor zum Buchwert eingebrachten GmbH-Anteilen vorschreibt, vorzeitig durch Gestaltungen des Gesellschafters beendet werden kann. Diese Gestaltungsmaßnahmen werden nachfolgend kritisch untersucht und die bestehenden steuerlichen Fallstricke dargestellt.
Überblick:1. Steuerfreier Anteilsverkauf über eine Holding-GmbH2. Wege in die Holding-GmbH3. Vorzeitige Beendigung der Sperrfristverhaftung4. Zusammenfassung
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof und Dr. Hagen Prühs
Die Zuflussfiktion bei beherrschenden Gesellschaftern
Anwendungsbereich, Vermeidungsstrategien, verfassungsrechtliche Würdigung
11 DIN A4 Seiten
Bei beherrschenden Gesellschaftern steht der Zuflusszeitpunkt von Leistungen ihrer GmbH immer wieder im Fokus der Betriebsprüfer. Zwar gelten Geldbeträge normalerweise dann zeitlich als zugeflossen, wenn sie entweder bar vereinnahmt oder einem Bankkonto des Empfängers gutgeschrieben werden. Handelt es sich jedoch bei dem Empfänger um einen beherrschenden Gesellschafter, gilt die Geldzahlung bereits dann als zugeflossen, wenn er wirtschaftlich darüber verfügen kann – also auch ohne tatsächlichen Zufluss. Doch dieser Grundsatz ist nicht unumstößlich. Welche Ausnahmeregelungen gibt es und wie kann die Fiktion vermieden werden? Darüber informiert der Beitrag.
Überblick:1. Das gesetzliche Zuflussprinzip und sein Anwendungsbereich2. Zuflussfiktion bei beherrschenden Gesellschaftern• Beherrschender Gesellschafter• Die Zuflussfiktion im Einzelnen3. Abweichender Zuflusszeitpunkt einer Tantieme• Keine Vorverlegung der Fälligkeit ohne Feststellung des Jahresabschlusses• Keine Fiktion des Zuflusses bei Fälligkeitsvereinbarung in der Satzung4. Grenzen des fiktiven Zuflusses5. Gehaltsverzicht6. Übertragung einer Pensionszusage7. Mittelstandsfeindliche Auswirkungen der Zuflussfiktion8. Vermeidungsstrategien9. Verfassungsrechtliche Würdigung der Zuflussfiktion10. Fazit
Rechtsanwältin Claudia Vey
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Lichte der neueren Rechtsprechung
Was bei Abschluss und Durchführung von Arbeitsverhältnissen zu beachten ist
6 DIN A4 Seiten
Vielfalt und Diversität – unter diesen Schlagworten versteht eine progressive und fortschrittliche Gesellschaft die Präsenz und Sichtbarkeit aller Bevölkerungsgruppen sowie die gebotene Verhinderung von Benachteiligungen von Menschen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dieses Anliegen findet in der Arbeitswelt seine rechtliche Grundlage im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses beschränkt sich nicht auf bloße Programmsätze, sondern regelt Pflichten des Arbeitgebers sowie Rechte der Betroffenen und stärkt damit deren Rechtsposition. Die Anwendungsbereiche des AGG sind dabei vielfältig und betreffen die verschiedenen Stadien eines Arbeitsverhältnisses. Der Beitrag zeigt anhand aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung beispielhaft unterschiedliche Bereiche eines Arbeitsverhältnisses auf, in denen das AGG zu beachten ist.
Überblick:1. Die benachteiligende Stellenausschreibung• Indizien für eine Benachteiligung in einer Stellenausschreibung• Rechtsfolge bei Verstoß: Entschädigung2. Das Anstellungsverhältnis – Schutzpflichten des Arbeitgebers3. Exkurs: Zu beachtende Schutzvorschriften bei der Kündigung schwerbehinderter Menschen4. Fazit
Rechtsanwalt Dr. Jochen Blöse, MBA
Die weiche Patronatserklärung zugunsten einer GmbH im Rahmen der Überschuldungsprüfung
Auswirkungen auf die Fortbestehensprognose
6 DIN A4 Seiten
Patronatserklärungen sind ein mögliches Instrument zur Vermeidung oder Beseitigung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Die Anwendung dieses Instruments ist jedoch immer wieder mit Unsicherheiten verbunden, da der Begriff Patronatserklärung nicht fest umrissen, sondern vielmehr eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Rechtsakte ist, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass der Patron Maßnahmen ergreift, um die wirtschaftliche Situation des Patronierten (der GmbH) zu stärken. Eine grobe Unterscheidung ist dabei in harte und weiche Patronatserklärungen vorzunehmen, wobei erstere ggf. bereits den Eintritt einer rechnerischen Überschuldung verhindern können und letztere unter Umständen Bedeutung im Zusammenhang mit einer Fortbestehensprognose gewinnen. Mit der zweitgenannten Fragestellung hat sich der BGH unlängst in seinem Urteil vom 13.7.2021 (Az. II ZR 84/20) auseinandergesetzt.
Überblick:1. Wesen einer Patronatserklärung2. Unterschied zwischen harten und weichen Patronatserklärungen3. Die Bedeutung einer weichen Patronatserklärung im Rahmen einer Fortbestehensprognose4. Prozessuale Überlegungen
Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Familienhilfen für GmbH-Mitarbeiter in der Corona-Krise
Familienentlastungen, Corona-Auszeiten, Pflege- und Familienzeiten für Beschäftigte
9 DIN A4 Seiten
Nach wie vor belastet die Corona-Pandemie Familien erheblich auch vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen. Durch verschiedene, zum Teil zeitlich befristete Anpassungen am Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie am Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz will die Bundesregierung die bestehenden Familienleistungen leichter und unbürokratischer zugänglich machen, um die aktuelle Notsituation abzufangen. Darüber hinaus wurde mit der „Corona-Auszeit“ für Familien eine neue Maßnahme eingeführt, die es Familien mit einem geringeren Haushaltseinkommen ermöglicht, eine vergünstigte Familienferienzeit in Anspruch zu nehmen. Viele der Neuregelungen haben Auswirkungen auf die Personalpraxis der GmbH.
Überblick:1. Ziele der Bundesregierung 2. Kinderzuschlag und Kinderbonus für Familien mit geringem Einkommen• Der Zuschlag zum Kindergeld• Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Kinderzuschlags• Corona-Sonderregelung bis 31.12.2022• Kinderbonus aufgrund der Corona-Pandemie3. Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende• Allgemeines• Dauerhafte Anhebung des Entlastungsbetrags4. Corona-Auszeit durch geförderte Familienferienzeit• Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Familien• Das Antragsverfahren 5. Flexibilisierung des Elterngelds• Formen des Elterngelds• Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Elterngelds• Auswirkungen von Lohnersatzleistungen• Anhebung der Höchstarbeitszeitgrenze für Eltern in Teilzeit6. Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit• Allgemeines• Bessere Unterstützung von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation• Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit• Verlängerung der Akuthilfen bis Ende Juni 2022
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Die Holding-GmbH als Instrument der Steuergestaltung
Steuerliche Vorteile, Einsatzbereiche und Gründung einer Holding-GmbH
10 DIN A4 Seiten
In der Praxis werden immer wieder die besonderen Vorteile der Holding-GmbH angepriesen, sodass sich oftmals die Frage nach der Errichtung einer solchen, mitunter als imagefördernd bezeichneten Holding-Struktur stellt. Mit dem nachfolgenden Beitrag werden die Vor- und Nachteile einer solchen Holding-Struktur unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten diskutiert und aufgezeigt, in welchen Fällen eine solche Struktur sinnvoll ist.
Überblick:1. Struktur und Arten einer Holding 2. Steuerliche Schachtelprivilegien3. Steuerbelastung der Holding-GmbH 4. Besondere Einsatzbereiche der Holding-GmbH5. Holding-GmbH und Organschaft6. Wege in die Holding-GmbH• Qualifizierter Anteilstausch• Mitnahme-Modell • Sperrfristbehaftete Anteile 7. Zusammenfassung
Wilhelm Krudewig, StB
Dienstreisen des GmbH-Geschäftsführers im In- und Ausland im Jahr 2022
Welche Aufwendungen die GmbH tragen und welche sie dem Geschäftsführer steuerfrei erstatten kann
9 DIN A4 Seiten
Steuerlich werden GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich wie alle anderen Arbeitnehmer der Gesellschaft behandelt. Das gilt auch für Geschäftsführer, die gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sind. Dann allerdings mit der Besonderheit, dass die GmbH nur die betrieblich veranlassten Aufwendungen einer Dienstreise tragen bzw. dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei erstatten darf. Werden auch teilweise private Aufwendungen oder höhere Beträge als die amtlich festgelegten Pauschalen erstattet, liegen entweder – bei Gesellschafter-Geschäftsführern – verdeckte Gewinnausschüttungen vor oder – bei Fremdgeschäftsführern – steuerpflichtiger Arbeitslohn, für den der GmbH ein Lohnsteuerhaftungsbescheid in der nächsten Betriebsprüfung droht.
Überblick:1. Kosten einer Dienstreise als Betriebsausgaben2. Dienstreisen im Inland• Fahrtkosten• Übernachtungskosten• Exkurs: Business-Package/Servicepauschale• Verpflegungsmehraufwendungen3. Dienstreisen im Ausland• Kosten des Beförderungsmittels• Verpflegungsmehraufwendungen• Übernachtungskosten• Reisenebenkosten4. Kombinierte Dienstreisen: Trennung der betrieblichen und privaten Kosten
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
GmbH-Geschäftsführer: Sozialversicherungspflichtig oder nicht?
Das neue Statusfeststellungsverfahren – Grundlagen, Besonderheiten und Zweifelsfragen
9 DIN A4 Seiten
Jeder GmbH-Geschäftsführer kennt es – das Statusfeststellungsverfahren. Mit diesem Verfahren kann die GmbH rechtlich verbindlich feststellen lassen, ob die Beschäftigung eines Mitarbeiters oder des Geschäftsführers sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Während die Frage einerseits von Bedeutung ist, ob Fremdarbeiter, Leiharbeitnehmer oder freiberufliche Mitarbeiter unter die gesetzliche Sozialversicherungspflicht fallen, ist bei einem GmbH-Geschäftsführer entscheidend, ob und in welchem Maße er von Weisungen der Gesellschafterversammlung abhängig ist. Die Prüfung muss dabei anhand einer Gesamtschau der gesellschafts- und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen erfolgen.
Überblick:1. Das Statusfeststellungsverfahren – gesetzliche Grundlage und Zielsetzung• Optionales oder fakultatives Anfrageverfahren (§ 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV)• Obligatorisches Anfrageverfahren bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV)2. Ablauf des Statusfeststellungsverfahrens3. Die Bedeutung der Statusbestimmungen für GmbH-Geschäftsführer4. Zweifelsfragen im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung• LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.7.2021, Az. L 5 BA 659/18• LSG Niedersachsen, Urteil vom 27.7.2021, Az. L 2 BA 5/21• LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2021, Az. L 8 BA 3118/205. Neuerungen ab 1.4.2022• Feststellung des Erwerbsstatus statt der Versicherungspflicht• Einführung einer Prognoseentscheidung• Klärung bei Dreieckskonstellationen• Möglichkeit von Gruppenfeststellungen6. Fazit
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Inkongruente Gewinnausschüttungen als Instrument der Steuergestaltung
Rechtsprechung und Finanzverwaltung zur Zulässigkeit von der Beteiligungsquote abweichender Ausschüttungen
9 DIN A4 Seiten
Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter einer GmbH haben nach § 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG grundsätzlich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, also quotal bzw. kongruent, zu erfolgen. In der Praxis stellt sich aber immer wieder die Frage, ob auch quotenabweichende bzw. inkongruente Gewinnausschüttungen vorgenommen werden dürfen. Zivilrechtlich ist dies zu bejahen, wobei die zivilrechtliche Wirksamkeit nach § 29 Abs. 3 Satz 2 GmbHG voraussetzt, dass im Gesellschaftsvertrag ein vom Gesetz abweichender Maßstab festgesetzt worden ist. Die Finanzverwaltung steht inkongruenten Gewinnausschüttungen regelmäßig kritisch gegenüber und versucht, diesen mit dem Hinweis auf einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO zu begegnen. Ein neueres Urteil des FG Münster vom 30.6.2021 (Az. 13 K 272/19 G, F) ist dieser Ansicht in erfreulicher Klarheit entgegengetreten und erkennt inkongruente Gewinnausschüttungen auch aus steuerlicher Sicht grundsätzlich an. Die Anlässe für solche inkongruenten Gewinnausschüttungen sowie die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen werden nachfolgend diskutiert.
Überblick:1. Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung 2. Anlässe für inkongruente Gewinnausschüttungen3. Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten4. Zeitlich disquotale und spätere inkongruente Gewinnausschüttung5. Inkongruente Gewinnausschüttung und Anteilsverkauf6. Inkongruente Gewinnausschüttungen und Schenkungsteuer7. Zusammenfassung
Rechtsanwältin Nicola Dienst
Mutterschutz auch für GmbH-Geschäftsführerinnen
Gesetzesänderungen stärken Geschäftsführerinnen mit Kinderwunsch den Rücken
3 DIN A4 Seiten
Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2018 mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes, das seitdem nicht mehr nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch sonstige abhängig Beschäftigte erfasst, Regelungen zugunsten von Geschäftsführerinnen mit Kinderwunsch geschaffen. Im August letzten Jahres erfolgte sodann eine weitere Gesetzesänderung im GmbH-Gesetz, nämlich die Einfügung der sogenannten „Stay-On-Board-Regelung“. Sie betrifft die Organstellung von schwangeren Geschäftsführerinnen und Müttern und soll zu einer besseren Vereinbarkeit von Führungsposition und Kinderwunsch führen.
Überblick:1. Einleitung2. Mutterschutz und Elternzeit im Dienstverhältnis3. Mutterschutz und Elternzeit im Organverhältnis
Dr. Severin Gotthard Kunisch
Übertragung der Altersversorgung des GmbH-Geschäftsführers bei Verkauf der GmbH
Steueroptimierte Handlungsempfehlungen für Gesellschafter-Geschäftsführer, um die GmbH von verkaufshemmenden Pensionsverpflichtungen zu befreien
5 DIN A4 Seiten
In der Unternehmenspraxis werden GmbHs häufig deshalb verkauft, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer keine Nachfolgerin oder keinen Nachfolger, etwa im Kreis der eigenen Familie, finden kann. Potenzielle Käufer prüfen die GmbH sodann auf „Herz und Nieren“, um Haftungsrisiken und versteckte finanzielle Belastungen zu identifizieren – auch, um bei den Verhandlungen des Kaufpreises gut aufgestellt zu sein. Hierbei bestimmen recht häufig auch Versorgungsverpflichtungen der GmbH den Kaufpreis zu einem nicht unerheblichen Teil. Gesellschaftern kann daher daran gelegen sein, Pensionsverpflichtungen vorher oder auch als Teil des Kaufvertrags abzulösen – etwa durch Verzicht oder Übertragung auf Dritte. Was es hierbei zu beachten gilt und welche Handlungsempfehlungen, auch im Hinblick auf das Steuerrecht, gegeben werden können, zeigt der folgende Überblick.
Überblick:1. Grundlagen2. Verzicht auf die Pension3. Übertragung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds• Steuerrechtliche Probleme• Abhilfemöglichkeit4. Wahl des asset deals5. Übertragung der Pensionsverpflichtung auf eine Rentnergesellschaft6. Zusammenfassung
Dr. Hagen Prühs
Die Künstlersozialabgabe auf die Vergütung selbstständiger GmbH-Geschäftsführer
Voraussetzungen und Vermeidungsstrategien
5 DIN A4 Seiten
In der Ausgabe 2/2022 dieser Zeitschrift haben wir über die Künstlersozialabgabe 2022 informiert. Für deren Festsetzung sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten im Jahr 2021 gezahlten Netto-Entgelte bis März zu melden. Weitgehend unbekannt ist, dass dazu auch die Vergütung gehört, die eine Werbe- oder Presseagentur oder ein ähnliches Unternehmen in der Rechtsform der GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt. Der Beitrag erläutert die Hintergründe und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Überblick:1. Einführung – Ausgangsfall2. Der GmbH-Geschäftsführer als selbstständiger Künstler oder Publizist3. Der Umfang der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit des Geschäftsführers• Übernahme einzelner Aufträge• Gesamtverantwortung für die Kreativleistungen im Unternehmen4. Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Abgabepflicht• Zulässigkeit• Vermeidungsstrategien5. Zusammenfassung
Rechtsanwalt Dr. Udo Knackstedt
Übertragung von Anteilen an einer GmbH mit Grundbesitz
Wann fällt Grunderwerbsteuer an? Wie kann sie vermieden werden?
7 DIN A4 Seiten
Zum 1.7.2021 ist im Grunderwerbsteuergesetz eine Änderung in Kraft getreten, die vor allem Anteilsübertragungen (sogenannte „Share Deals“) von Kapitalgesellschaften betrifft. Anlass war die von der Politik als unzureichend empfundene Regelung, die es vor allem großen GmbHs gestattete, ohne Belastung mit Grunderwerbsteuer Grundstücksgeschäfte zu tätigen. So war es nach alter Rechtslage möglich, statt des Erwerbs einer Immobilie von einer GmbH (mit Grunderwerbsteuerbelastung) lediglich 94,9% der Gesellschaftsanteile an dieser GmbH zu übertragen. Die restlichen 5,1% der Gesellschaftsanteile konnten dann nach Ablauf einer Wartefrist von fünf Jahren übertragen werden. Diese Gestaltung führte dazu, dass wirtschaftlich die Immobilie übertragen wurde, jedoch ohne Grunderwerbsteuerbelastung.
Überblick:1. Die Neueinführung des § 1 Abs. 2b GrEStG2. Die unmittelbare Übertragung von GmbH-Anteilen als Grundfall (90/10 Regelung)3. Änderungen im Altgesellschafterbestand4. Mittelbare Anteilsübertragung5. Personengesellschaften als Gesellschafter der Kapitalgesellschaft6. Kapitalgesellschaft als Gesellschafter7. Die Beteiligungskette8. Steuerbefreiungen9. Übergangsfragen10. Fazit
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel und Tina Bieniek
Die Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG
Haftungsrisiken, Fallstricke, Haftungsschutz
13 DIN A4 Seiten
Verletzt der Geschäftsführer einer GmbH seine Pflichten, haftet er gegenüber der Gesellschaft für die daraus entstandenen Schäden. Dabei gelten Besonderheiten, insbesondere was den Pflichtenumfang und den Sorgfaltsmaßstab für die Geschäftsführer angeht. Eine sehr wichtige Rolle bei der Haftung für unternehmerische Entscheidungen kommt der sogenannten Business Judgement Rule zu.
Überblick:1. Grundlagen des Haftungsregimes 2. Das Pflichtenprogramm des Geschäftsführers • Sorgfaltsmaßstab und Begriff des ordentlichen Geschäftsmanns• Pflicht zur Beachtung des äußeren Handlungsrahmens • Treuepflicht• Pflicht zur ordnungsgemäßen Unternehmensleitung• Sonderfall: Unternehmerische Entscheidungen und Business Judgement Rule3. Die Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG• Persönlicher Anwendungsbereich• Pflichtverletzung• Verschulden• Schaden• Kausalität und Zurechnung• Rechtsfolgen• Verjährung• Sonderfall: Verschärfte Haftung nach § 43 Abs. 3 GmbHG4. Haftungsschutz für den Geschäftsführer• Abdingbarkeit des § 43 GmbHG• Verzicht, Entlastung und Generalbereinigung• Abschluss einer D&O-Versicherung5. Prozessuales6. Zusammenfassung
Wilhelm Krudewig, StB
Die Steuerbilanz der GmbH für 2021
Die bilanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie
13 DIN A4 Seiten
Aufgrund der Corona-Krise müssen viele Unternehmen für die Jahre 2020/2021 mit erheblichen negativen Auswirkungen rechnen. Wie diese durch bilanzielle Hilfen steuerlich abgemildert werden können, erläutert der Beitrag.
Überblick:1. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmen2. Corona Finanzhilfen, Überbrückungshilfen: Steuerliche Erfassung• Umsatzsteuer• Angabe in den Steuererklärungen• Gewinnermittlung– Bilanzielle Berücksichtigung von Corona-Finanz-hilfen– Bewertung von Corona-Finanzhilfen in der Steuerbilanz– Unberechtigt gezahlte Corona-Finanzhilfen– Rückforderungsbescheid liegt vor– Es liegt noch kein Rückforderungsbescheid vor3. Teilwertabschreibungen• Berücksichtigung der aktuellen Situation• Teilwertdefinition• Teilwertabschreibung des Vorratsvermögens4. Degressive Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern5. Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter 6. Reinvestitionsrücklage: Fristverlängerung7. Rücklage für Ersatzbeschaffung: Fristverlängerung8. Investitionsabzugsbetrag: Fristverlängerung
Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Steueroptimierte Zusatzleistungen an die Arbeitnehmer einer GmbH
Neue Vorgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung
9 DIN A4 Seiten
In vielen GmbHs werden Arbeitnehmern und GmbH-Geschäftsführern lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Zusatzleistungen gewährt. Diese erfreuen sich aufgrund ihres höheren Nettoeffekts großer Beliebtheit. Unklar und deshalb besonders streitanfällig war in der Vergangenheit, wann das Merkmal der Zusätzlichkeit der Arbeitgeberleistung erfüllt war. Während der BFH in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 1.8.2019) das Merkmal der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung großzügiger auslegt, vertritt die Finanzverwaltung eine hiervon abweichende strengere Auffassung. Diese Diskrepanz und die neue gesetzliche Regelung in § 8 Abs. 4 EStG waren Anlass für die Finanzverwaltung, die Rechtslage in einem aktuellen BMF-Schreiben vom 5.1.2022 klarzustellen. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts sahen sich auch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung gezwungen, die Auslegung des Zusätzlichkeitserfordernisses für das Sozialversicherungsrecht neu zu definieren.
Überblick:1. Hintergrund• Steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen• Gehaltsbestandteile mit Zusätzlichkeitserfordernis2. Das BFH-Urteil vom 1.8.2019 (Az. VI R 32/18) und seine Auswirkungen3. Der Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung4. Das Zusätzlichkeitserfordernis nach § 8 Abs. 4 EStG• Die gesetzliche Neuregelung• Praxisbeispiele• Zusatzleistungen für GmbH-Geschäftsführer5. Das BMF-Schreiben vom 5.1.2022 zur Gewährung von Zusatzleistungen6. Anpassung des Zusätzlichkeitserfordernisses auch in der Sozialversicherung• Bisherige Auslegung auf Grundlage der BSG-Recht-sprechung• Neues BSG-Urteil zum beitragsrechtlichen Zusätzlichkeitserfordernis• Neue Anforderungen an das Zusätzlichkeitserfordernis für das Sozialversicherungsrecht7. Fazit
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Steuerneutrale Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Kapitalgesellschaften?
Gestaltungsmöglichkeiten nach dem BFH-Urteil vom 15.7.2021 (Az. IV R 36/18)
9 DIN A4 Seiten
In der Praxis stellt sich mitunter die Frage, ob die unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen zwei Kapitalgesellschaften steuerneutral möglich ist. Diese Frage mag auf den ersten Blick verwundern, weil doch die vorgenannten Fälle regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung bzw. verdeckte Einlage und damit steuerwirksam behandelt werden. Dennoch lässt sich unter Anwendung der vom BFH im Urteil vom 15.7.2021 herausgearbeiteten Grundsätze zum Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG zeigen, wie die Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern steuerneutral gestaltet werden kann. Im Folgenden werden zunächst die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH dargestellt, bevor auf die Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen zwei GmbH eingegangen wird.
Überblick:1. BFH-Urteil vom 15.7.2021 zum Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG• Urteilsfall• Zweck der Körperschaftsklauseln in § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG2. Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Mutter- und Tochter-GmbH• Gründe für die Übertragung• Ausgangsbeispiel • Gestaltungsmöglichkeiten nach § 6 Abs. 5 EStG• Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-GmbH 3. Zusammenfassung
Rechtsanwalt Dr. Jochen Blöse, MBA
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH
Zur Fortführung der Geschäfte durch den GmbH-Chef ohne Haftungsrisiko
8 DIN A4 Seiten
Bis Ende 2020 mussten GmbH-Geschäftsführer mit dem Risiko der persönlichen Haftung leben, wenn sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihrer Gesellschaft nicht sogleich Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt haben, sondern sich um die Rettung des Unternehmens unter Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bemühten. Diesen Bemühungen hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 15b InsO den Rücken gestärkt, indem er die Geschäftsführer bei weiteren Geschäften zur Rettung der GmbH für einen beschränkten Zeitraum in größerem Umfang von der Haftung befreit hat.
Überblick:1. Problemstellung 2. Die Ausgestaltung der Haftungserleichterung3. Notwendigkeit der rechtzeitigen Insolvenzantragstellung4. Keine Exkulpation durch Gesellschafterbeschluss5. Fazit
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Das Fahrtenbuch im Spiegel der jüngeren Rechtsprechung
Die Anforderungen der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte an die Ordnungsmäßigkeit der Fahrtenbuchführung
8 DIN A4 Seiten
Wer einen Dienstwagen oder einen Firmenwagen fährt, den er zu einem Teil auch privat nutzt, wird die Diskussionen mit dem Finanzamt oder dem Betriebsprüfer um die Höhe der Privatnutzung aus eigener Erfahrung kennen. Wer ein Fahrtenbuch zum Nachweis der betrieblichen und privaten Nutzung eines Firmenwagens führt, muss dies mit äußerster Sorgfalt tun. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass es nicht anerkannt wird. Ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hat zwingend die 1%-Regelung zur Folge. Fraglich ist, ob dies auch gilt, wenn das Fahrtenbuch nur kleinere Mängel aufweist. Darüber informiert der Beitrag.
Überblick:1. Möglichkeiten zur Erfassung des Privatanteils• Die Fahrtenbuchmethode2. 1%-Regelung kontra Fahrtenbuch3. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs4. Das elektronische Fahrtenbuch5. Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung6. Fazit
Dr. Hagen Prühs
Die Künstlersozialabgabe 2022
Gesetzliche Grundlage – wichtige Urteile – Vermeidungsstrategien
7 DIN A4 Seiten
Rund 200.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die versicherten Personen tragen – wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Diese Abgabe müssen diejenigen Unternehmen aufbringen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Welche Leistungen fallen darunter und welche Unternehmen (Auftraggeber) sind abgabepflichtig? Wie kann die Abgabe vermieden werden?
Überblick:1. Höhe der Abgabe und gesetzliche Prüfung2. Abgabe nicht verfassungswidrig3. Künstlerische und publizistische Tätigkeiten4. Die abgabepflichtigen Personen5. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe• Was nicht zur Bemessungsgrundlage gehört• Kommissionsgeschäfte/Vertretung• Zahlungen an Dritte; Ausländersteuer6. Künstlerische und publizistische Leistungen von Gesellschaften7. Vermeidungsstrategien
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof und Dr. Hagen Prühs
Der Ehevertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers
Wie die GmbH im Fall der Scheidung gerettet werden kann
9 DIN A4 Seiten
Obwohl Eheverträge von Natur aus ein unangenehmes Thema sind, sind sie gerade für Unternehmer und GmbH-Gesellschafter von besonderer Wichtigkeit. Vor dem Hintergrund, dass jede dritte Ehe in die Brüche geht, sollte gerade der Unternehmer die Möglichkeit auch seiner Scheidung nicht völlig außer Acht lassen. Denn eine Scheidung kann ihn nicht nur persönlich hart treffen, sondern auch das Unternehmen (die GmbH) in Gefahr bringen. Nicht selten kostet den Unternehmer die Scheidung von seinem Ehepartner nicht nur viel Geld, sondern auch Teile seines Unternehmens. Manchmal hat die Scheidung gar die Zerschlagung des Unternehmens zur Folge. Der Beitrag informiert über ehevertragliche Gestaltungen und gibt Empfehlungen, wie derartige negative Scheidungsfolgen für die GmbH vermieden werden können.
Überblick:1. Gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft2. Erbschaften und SSchenkungen beim Zugewinnausgleich3. Gestaltungsalternativen• Gütertrennung• Modifizierte Zugewinngemeinschaft• Erbschaftsteuerliche Behandlung der Zugewinngemeinschaft• Ausschluss von Verfügungsbeschränkungen4. Versorgungsausgleich5. Unterhaltsregelungen6. Sittenwidrigkeit des Ehevertrags7. Exkurs: Beteiligung des Ehepartners an der GmbH8. Vertragsmuster• Muster 1: Verzicht auf Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich nach einer Scheidung• Muster 2: Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichs9. Fazit
Dr. Hagen Prühs/Dipl.-Kffr. Ute Schiefelbein
GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2022 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und Geschäftsführer
Wichtige Zahlen aus der neuen BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung – Argumentationshilfen für die steuerliche Angemessenheitsprüfung
9 DIN A4 Seiten
Alljährlich befragt BBE media GmbH-Geschäftsführer deutschlandweit nach ihrem Gehalt und allen Vergütungsbestandteilen. Das Ergebnis wirft nicht nur ein interessantes Schlaglicht auf die Wirtschaftskraft unterschiedlicher Branchen. Die BBE-Studie ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung geht. Der Beitrag basiert auf der aktuellen Untersuchung „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2022“ der BBE media und informiert über die aktuellen Vergütungstrends beim Gesamtgehalt und die interessantesten Entwicklungen bei einzelnen Vergütungsbestandteilen.
Überblick:1. Der Nutzen von Gehaltsstudien2. Die BBE-Vergütungsstudie 2022• Neue Zahlen und Daten über „übliche“ GmbH-Geschäftsführergehälter• Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen• Geschäftsführer-Festgehälter nach Wirtschaftszweigen und Branchen• Tantiemen nach Wirtschaftszweigen und Branchen• Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg• Multiplikatoren für den betriebsinternen Gehaltsvergleich• Häufige Gehaltsextras neben Festgehalt und Tantieme3. Neuere Rechtsprechung zur Geschäftsführervergütung in ABC-Form
Rechtsanwalt Dr. Thomas Köllmann
Der Aufhebungsvertrag mit dem GmbH-Geschäftsführer
Was beim Abschluss von Aufhebungsverträgen beachtet werden sollte
7 DIN A4 Seiten
Wenn Gesellschaft und Geschäftsführer ihre Zusammenarbeit beenden möchten, kommt neben dem Ausspruch einer Kündigung des Dienstvertrags insbesondere der Abschluss eines Aufhebungsvertrags in Betracht. Gerade im Rahmen der Trennung von Organmitgliedern erlangt der Abschluss solcher Aufhebungsverträge nach wie vor eine große Bedeutung. Sie haben den Vorteil, dass sich zahlreiche Aspekte deutlich besser adressieren lassen als beim Ausspruch einer Kündigung, und eine zeitnahe und einvernehmliche Beendigung möglich ist. Für beide Seiten unerlässlich ist es jedoch, die jeweiligen rechtlichen Positionen zu prüfen und vorbereitet in die Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag zu gehen.
Überblick:1. Grundlage: Zwei Rechtsverhältnisse 2. Abberufung, Kündigung und Amtsniederlegung3. Der Aufhebungsvertrag • Zuständigkeit und Beendigung der Rechtsbeziehungen• Beschäftigungsanspruch und Vergütung• Abfindungen• D&O-Versicherungen und Entlastung• Sozialversicherungsrechtliche Aspekte4. Checkliste und typische Inhalte5. Fazit
Dipl.-Kaufmann Carl-Dietrich Sander
Frühwarnsystem – Chefaufgabe in kleinen und mittleren GmbHs
Einrichtung und erfolgreiche Nutzung eines Krisenfrüherkennungssystems in der GmbH-Praxis
9 DIN A4 Seiten
Jedes Unternehmen benötigt ein Frühwarnsystem, um seine Chancen und Risiken gezielt steuern zu können. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht in Sachen Risikovorsorge eine Bandbreite von sehr gut bis kaum vorhanden. Der Gesetzgeber hat mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) seine Anforderungen präzisiert. Damit ergeben sich für die Geschäftsführung einer GmbH klare Aufgaben und für Steuerberatungskanzleien weitere Beratungsfelder.
Überblick:1. Unternehmerische Chefaufgabe2. Anforderungen des Gesetzgebers3. Arten von unternehmerischen Risiken4. Die größten unternehmerischen Risiken5. Das Erfassen der Risiken6. Die Steuerung der Risiken7. Fazit
Rechtsanwalt Dr. Tobias Schwartz und Rechtsanwältin Dr. Anja Stürzl
Tax Compliance Management in der GmbH
Wie GmbH-Geschäftsführer steuerliche Regelverstöße verhindern können
9 DIN A4 Seiten
Das deutsche Steuerrecht wird von Jahr zu Jahr komplexer. Das liegt u.a. an der zunehmenden Globalisierung der Unternehmen und an den Bemühungen von Gesetzgeber und Finanzverwaltung, steuerliche Prozesse verstärkt zu regulieren und zu diesem Zweck zu digitalisieren. GmbH-Geschäftsführer, die nach § 34 Abgabenordnung gehalten sind, die steuerlichen Pflichten ihrer GmbH zu erfüllen, haben kaum noch den Überblick, welche Pflichten es zu beachten gilt. Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems, also eines Regelwerks, mit dem Verstöße gegen steuerliche Vorschriften in Unternehmen vermieden werden können, ist insoweit empfehlenswert. Die Schaffung eines solchen Regelwerks ist zwar (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es kann aber den GmbH-Geschäftsführer vor strafrechtlichen Sanktionen und Haftungsrisiken gegenüber dem Finanzamt bewahren.
Überblick:1. Einleitung2. Steuerliche Pflichten3. Typische Fehler in der Praxis• Materiell-rechtliche Problemschwerpunkte• Typische organisatorische Fehlerquellen– Unkenntnis steuerrelevanter Sachverhalte– Unzureichende Prozessdokumentation– Unterbesetzung der Steuerabteilung– Kein Beseitigen von erkannten Schwachstellen4. Risiken mangelnder Tax Compliance5. Einrichtung von Tax Compliance Strukturen6. Fazit
16,05 €*
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