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Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Erhöhung der Sozialversicherungswerte für 2023
Auswirkungen auf versicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer
Nachdem im Jahr 2022 erstmals seit Jahren die relevanten Rechenwerte in der Sozialversicherung nahezu unverändert geblieben oder zum Teil sogar gefallen sind, steigen diese zu Beginn des Jahres 2023 deutlich an. Dies liegt an den gesetzlichen Vorschriften, die vorsehen, dass die Sozialversicherungswerte in Höhe der Lohnzuwachsraten zu Beginn des Jahres anzuheben sind. Da die gesamtdeutsche Einkommensentwicklung im relevanten Zeitraum überdurchschnittlich gestiegen ist, kommt es für das Jahr 2023 zu einer deutlichen Anhebung der Sozialversicherungsgrößen. Daneben wird wegen den steigenden Gesundheitskosten aufgrund der Corona-Krise der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2023 von bisher 1,3% auf voraussichtlich 1,6% angehoben. Das kann für gut verdienende Arbeitnehmer der GmbH und sozialversicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer dazu führen, dass diese für das Jahr 2023 mit Mehrbeiträgen von bis zu 660 € rechnen müssen.
Überblick:
1. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Geschäftsführers einer GmbH
• GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist (Fremdgeschäftsführer)
• GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
2. Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2023
• Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung
• Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2023
• Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2023
• Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2023
• Allgemeine und besondere Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2023
• Bezugsgröße 2023
• Auswirkungen auf Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)
3. Die neuen amtlichen Sachbezugswerte 2023
• Sachbezug für freie oder verbilligte Verpflegung 2023
• Sachbezugswert für Unterkunft 2023
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