Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Steueroptimierte Zusatzleistungen an die Arbeitnehmer einer GmbH
Neue Vorgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung
9 DIN A4 Seiten
In vielen GmbHs werden Arbeitnehmern und GmbH-Geschäftsführern lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Zusatzleistungen gewährt. Diese erfreuen sich aufgrund ihres höheren Nettoeffekts großer Beliebtheit. Unklar und deshalb besonders streitanfällig war in der Vergangenheit, wann das Merkmal der Zusätzlichkeit der Arbeitgeberleistung erfüllt war. Während der BFH in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 1.8.2019) das Merkmal der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung großzügiger auslegt, vertritt die Finanzverwaltung eine hiervon abweichende strengere Auffassung. Diese Diskrepanz und die neue gesetzliche Regelung in § 8 Abs. 4 EStG waren Anlass für die Finanzverwaltung, die Rechtslage in einem aktuellen BMF-Schreiben vom 5.1.2022 klarzustellen. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts sahen sich auch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung gezwungen, die Auslegung des Zusätzlichkeitserfordernisses für das Sozialversicherungsrecht neu zu definieren.
Überblick:
1. Hintergrund
• Steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen
• Gehaltsbestandteile mit Zusätzlichkeitserfordernis
2. Das BFH-Urteil vom 1.8.2019 (Az. VI R 32/18) und seine Auswirkungen
3. Der Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung
4. Das Zusätzlichkeitserfordernis nach § 8 Abs. 4 EStG
• Die gesetzliche Neuregelung
• Praxisbeispiele
• Zusatzleistungen für GmbH-Geschäftsführer
5. Das BMF-Schreiben vom 5.1.2022 zur Gewährung von Zusatzleistungen
6. Anpassung des Zusätzlichkeitserfordernisses auch in der Sozialversicherung
• Bisherige Auslegung auf Grundlage der BSG-Recht-sprechung
• Neues BSG-Urteil zum beitragsrechtlichen Zusätzlichkeitserfordernis
• Neue Anforderungen an das Zusätzlichkeitserfordernis für das Sozialversicherungsrecht
7. Fazit