Rechtsanwalt Ferdinand Ballof
Die Ein-Personen-Rechtsanwalts GmbH
Eine Würdigung aus berufs-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht
8 DIN A4 Seiten
Mangels entgegenstehender Regelungen in den §§ 59c ff. BRAO a.F. ist die Gründung einer Rechtsanwalts-GmbH schon nach geltendem Recht möglich. Mit der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung ist nunmehr auch gesetzlich verankert, dass Rechtsanwälte ihre Leistungen in der Rechtsform einer Ein-Personen-GmbH erbringen können (§ 59b Abs. 1 Satz 2 BRAO n.F.). Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten ab dem 1.8.2022. Der Beitrag stellt die Vor- und Nachteile einer Ein-Personen-Rechtsanwalts GmbH dar.
Überblick:
1. Für die Ein-Personen-GmbH sprechende Motive
2. Der Anwalt als Einzelunternehmer
3. Die Ein-Personen-GmbH als Alternative
• Formalitäten
• Haftungsbeschränkung
• Versicherungspflicht
• Gewinnversteuerung in der GmbH
• Gewerbesteuer
• Ertragsteuern
• Umsatzsteuer
• Gewinnmindernde Gestaltungen
• Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung
• UG keine geeignete Rechtsform
• Steuerlicher Belastungsvergleich: GmbH – Freiberufler
4. Fazit