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Die Überstundenvergütung im Spiegel der jüngeren Rechtsprechung
Rechtsanwalt Thomas Köllmann Die Überstundenvergütung im Spiegel der jüngeren Rechtsprechung Empfehlungen für GmbH-Geschäftsführer 7 DIN A4 Seiten Die Flexibilisierung von Arbeitszeit, die Abkehr vom typischen Achtstundentag und neue Vergütungsmodelle – all das sind Themen, die unter dem Stichwort „Arbeit 4.0“ diskutiert werden. Bei genauerem Hinsehen verbergen sich hinter zahlreichen der diskutierten Aspekte bekannte Fragestellungen, die Rechtsprechung und juristische Literatur schon seit Langem beschäftigen. Eines dieser Themen mit Schnittmengen sowohl zu vergütungsrechtlichen Fragestellungen als auch zu arbeitszeitrechtlichen Aspekten ist die Überstundenvergütung. Ein Blick auf die jüngste Rechtsprechung verdeutlicht abermals, wie wichtig es für Arbeitgeber ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine einheitliche Handhabung im Betrieb sicherzustellen. Dazu zählen neben rechtlichen Regelungen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen auch organisatorische Maßnahmen zur Erfassung der Arbeitszeit. Überblick:1. Einleitung•  Der Begriff der Arbeitszeit•  Überstunden und Mehrarbeit2. Pflicht zur Erbringung von Überstunden?3. Anspruch auf Freizeitausgleich4. Vergütung von Überstunden•  Die Darlegungs- und Beweislast•  Vergütungserwartung des Arbeitnehmers5. (Pauschale) Abgeltung von Überstunden6. Sonderfall: Teilzeitbeschäftigte 7. Fazit

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Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers
Dr. Hagen Prühs Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers Empfehlungen zur Jahreswende 2020/2021 7 DIN A4 Seiten Vor Ablauf des Jahres 2020 sollte geprüft werden, ob die Vergütungsvereinbarungen, die Gesellschafter-Geschäftsführer mit ihrer GmbH getroffen haben, noch aktuell sind. Ist für 2021 eine Gehaltserhöhung geplant oder soll eine Tantieme bzw. ein Weihnachtsgeld erstmalig für 2021 gezahlt oder erhöht werden, sollte alsbald gehandelt werden. Nur dann ist auch der Abzug der erhöhten Vergütung als Betriebsausgabe ab Januar 2021 möglich. Überblick:1. Gehaltserhöhung für 20212. Gehaltsstundung in 20213. Gehaltsverzicht in 2021 mit Besserungsklausel•  Nachträglicher Vergütungsverzicht•  Gehaltsverzicht im Voraus4. Weihnachts- und Urlaubsgeld für 20215. Tantiemevereinbarung für 20216. Tantieme: Abschlagszahlungen zulässig?7. Angemessenheit der Gesamtvergütung

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Strafrechtliche Risiken des GmbH-Geschäftsführers bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben
Rechtsanwältin Simone Lersch, Rechtsanwältin Dr. Anja Stürzl-Friedlein Strafrechtliche Risiken des GmbH-Geschäftsführers bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben Wann dem Geschäftsführer Gefängnis droht 6 DIN A4 Seiten Unternehmen in der Krise bergen hohe strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer, die in solchen Situationen naturgemäß eher aus dem Blick des Geschäftsführers geraten. Aber auch außerhalb von Krisenzeiten sind die Anforderungen hoch und GmbH-Geschäftsführer allzu oft im Fokus der Ermittlungsbehörden. Überblick:1. Risiken für den GmbH-Geschäftsführer•  Einleitung•  Betrug– Kreditbetrug– Subventionsbetrug– Insolvenzdelikte– Bankrott– Gläubigerbegünstigung•  Untreue•  Korruption2. Risiken für das Unternehmen3. Fazit

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GmbH-Jahres-Check 2020/2021
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof GmbH-Jahres-Check 2020/2021 Verabschiedete und geplante Gesetze, BMF-Schreiben und Gerichtsurteile aus 2020 mit Bedeutung für GmbH-Geschäftsführer 10 DIN A4 Seiten Der Gesetzgeber hat in 2020 wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Weitere Gesetzesvorhaben sind in der Planungsphase. Soweit davon GmbHs betroffen sind, gibt der Beitrag einen zusammenfassenden Überblick. Dies gilt auch für BMF-Schreiben und Entscheidungen der Finanzgerichte mit Auswirkungen auf GmbHs, ihre Geschäftsführer und Gesellschafter.  Überblick:1. Neue und anstehende Gesetzesänderungen •  Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020– Ehrenamt und Gemeinnützigkeit– Anschaffungsnahe Herstellungskosten– Geringwertige Wirtschaftsgüter– Investitionsabzugsbetrag– Verlustabzug– Zusatzleistungen des Arbeitgebers– Aufwendungen für Homeoffice– Steuerfreie Beihilfen nach § 3 Nr. 11a EStG– Verlustvortrag– Buchführung im Ausland– Erbschaftsteuer•  Behinderten-Pauschbetragsgesetz•  Familienentlastungsgesetz•  Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung•  Sozialversicherungs-Rechengrößenneuordnung 2021 – Entwurf2. BMF-Schreiben und sonstige Erlasse der Finanz-verwaltung• Verlängerte Abgabefrist für vierteljährliche und monat-liche Lohnsteuer-Anmeldungen•  Erhöhung der Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen•  Umsatzsteuerliche Beurteilung von Umzugskosten bei der GmbH als Arbeitgeber•  Aufteilung des Pauschalpreises von Kombiangeboten von Speisen und Getränken•  Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers•  Begriff der Werklieferung/Werkleistung•  Steuerliche Förderung der Elektromobilität3. Gerichtsentscheidungen•  Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen•  Ladungsfähige Anschrift einer GmbH•  Betriebsaufspaltung bei Nur-Besitz-Gesellschafter•  Verlust infolge Verzichts auf Gesellschafterdarlehen•  Ausfall eines Gesellschafterdarlehens•  Erwerb eines Geschäftsanteils durch Pooltreuhänder•  Verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung an Angehörige der Alleingesellschafterin

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Die Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers in Corona-Zeiten
Dr. Hagen Prühs Die Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers in Corona-Zeiten Zur Aussetzung der Antragspflicht im Fall der Überschuldung bis zum 31.12.2020 4 DIN A4 Seiten Die Pflicht eines GmbH-Geschäftsführers nach § 15a Insolvenzordnung, im Fall der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, den Antrag auf Insolvenzeröffnung beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, wurde durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz vom 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Der Aussetzungszeitraum ist durch Gesetz vom 25.9.2020 bis zum 31.12.2020 verlängert worden – allerdings nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Worauf GmbH-Geschäftsführer und ihre Berater jetzt achten sollten.  Überblick:1. Amtliche Begründung für die Verlängerung2. Überschuldung als Insolvenzgrund3. Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund4. Empfehlungen für GmbH-Geschäftsführer  

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Neue Risiken für GmbH-Geschäftsführer nach dem Verbandssanktionengesetz
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schauf/Rechtsanwältin Dr. Anja Stürzl-Friedlein Neue Risiken für GmbH-Geschäftsführer nach dem Verbandssanktionengesetz Welche Sanktionen drohen und wie kann man ihnen vorbeugen? 6 DIN A4 Seiten Der Beitrag gibt einen Überblick über das vom Gesetzgeber geplante Verbandssanktionengesetz, das auch für alle GmbHs Bedeutung erlangen wird. GmbH-Geschäftsführer erfahren, welche Sanktionen ihrer Gesellschaft und ggf. auch ihnen bei einem künftigen Gesetzesverstoß von Mitarbeitern drohen und wie man diese Risiken vermeiden kann. Überblick:1. Einleitung2. Adressat und Anknüpfungstat•  Verbände•  Zurechnung einer Anknüpfungstat3. Sanktionen und Sanktionsmilderungen•  Sanktionen•  Milderung nach § 17 VerSanG – Interne Ermittlungen•  Selbstanzeige und § 5 VerSanG4. Handlungsempfehlungen•  (Tax) Compliance-System•  Maßnahmen nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens– Kooperative oder konfrontative Verteidigung?– Interne Ermittlungen5. Fazit  

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Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bei Kassen
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bei Kassen Das Aus für Steuerhinterziehungen an der Ladenkasse 4 DIN A4 Seiten Bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde neben der Durchführung einer Kassennachschau – § 146b Abgabenordnung (AO) – ein § 146a AO eingeführt. Dieser sieht vor, dass elektronische Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden müssen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für die Installation dieser Sicherheitseinrichtung eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2020 eingeräumt. Die Bundesländer haben wegen der Corona-Krise eine davon abweichende Übergangsregelung getroffen. Überblick:1. Warum eine technische Sicherheitseinrichtung?2. Steuerliche Behandlung der Sicherungskosten3. Übergangsfrist bis zum 30.9.20204. Bundeseinheitliche oder länderspezifische Übergangsregelung?5. Fazit

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Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer (Teil 2)
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel, Dr. Jan Henning Martens und Tina Bieniek Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer (Teil 2) Ausgestaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und Rechtsfolgen bei Verletzung des Verbots 10 DIN A4 Seiten Es geschieht immer wieder, dass ein Geschäftsführer abgeworben oder aus dem Amt abberufen wird und im Anschluss daran zu einem Wettbewerber wechselt, um ihm sodann – meist gegen entsprechend höheres Gehalt – seine persönlichen Beziehungen und sein Know-how zur Verfügung zu stellen. Im schlimmsten Fall kommt der frühere Arbeitgeber (die Ex-GmbH) in wirtschaftliche Bedrängnis oder sieht sich gar der Gefahr einer Insolvenz gegenüber, wenn der Ex-Geschäftsführer wertvolle Kundenbeziehungen zu dem neuen Arbeitgeber mitnimmt. Dagegen hilft nur ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das freilich „gerichtsfest“ ausgestaltet werden sollte. Überblick:1. Wettbewerbsverbot während der Tätigkeit als Geschäftsführer (Teil 1)•  Persönlicher Anwendungsbereich•  Sachlicher Anwendungsbereich•  Zeitlicher Anwendungsbereich•  Befreiung vom vertraglichen Wettbewerbsverbot•  Muster: Vertragliches Wettbewerbsverbot2. Wettbewerbsverbot nach Beendigung der Tätigkeit als Geschäftsführer (Teil 2)•  Keine Anwendung der §§ 74 ff. HGB•  Berechtigtes Interesse der Gesellschaft•  Sachliche, örtliche und zeitliche Grenzen•  Erfordernis einer Karenzentschädigung?•  Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot3. Rechtsfolgen bei Verletzung des Wettbewerbsverbots•  Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens•  Wahlrecht: Schadenersatz oder Herausgabe der wettbewerbswidrig erzielten Erlöse•  Abberufung/Kündigung des Anstellungsvertrags•  Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschließung bei Gesellschafter-Geschäftsführern?4. Exkurs: Wettbewerbsverbote für Gesellschafter 5. Zusammenfassung  

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Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters in der GmbH-Krise
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters in der GmbH-Krise Steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den Gesellschafter – unter Berücksichtigung der Änderung des § 32d Abs. 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 2020 9 DIN A4 Seiten In der GmbH-Steuerpraxis 9/2020, S. 257 ff., wurden Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter einer wirtschaftlich angeschlagenen GmbH und ihre steuerlichen Auswirkungen diskutiert. Im Mittelpunkt standen Fragen rund um die Absenkung von Leistungsvergütungen, Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen sowie die schenkungsteuerlichen Folgen von Stützungsmaßnahmen in der Krise. Im folgenden Beitrag werden die Überlegungen fortgesetzt mit den steuerlichen Folgen des Verzichts auf Gesellschafterdarlehen und des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die geplante Änderung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG nach dem Jahressteuergesetz 2020 eingegangen, mit der gravierende Verschärfungen bei der Berücksichtigung von Darlehensverlusten zu erwarten sind. Überblick:1. Verzicht auf Gesellschafterdarlehen•  Behandlung bei der GmbH•  Behandlung beim Gesellschafter •  Verhältnis von § 17 Abs. 2a EStG zu § 20 Abs. 2 EStG2. Ausfall von Gesellschafterdarlehen•  Gesetzliche Neuregelungen in § 17 Abs. 2a und § 20 Abs. 6 EStG•  Ausschließliche Anwendung des § 20 Abs. 2 EStG•  Geplante Änderung des § 32d Abs. 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 20203. Zusammenfassung

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Steuerstrafrechtliche- und steuerordnungs­widrigkeitenrechtliche Risiken bei der Auf­gabenerfüllung-
Rechtsanwältin Dr. Anja Stürzl-Friedlein/Rechtsanwältin Simone Lersch, LL.M. Steuerstrafrechtliche- und steuerordnungs­widrigkeitenrechtliche Risiken bei der Auf­gabenerfüllung eines GmbH-Geschäftsführers Für welche steuerlichen Pflichtverstöße Strafen drohen 6 DIN A4 Seiten Kommt es im Unternehmen zu Verstößen gegen die steuerrechtlichen Pflichten, indiziert dies nach Ansicht der Verfolgungsbehörden häufig bereits ein Fehlverhalten der jeweils handelnden Personen und auch der Verantwortlichen auf der Leitungsebene, wie dem GmbH-Geschäftsführer. GmbH-Geschäftsführer können daher schnell in den Fokus der Ermittlungsbehörden rücken. Überblick:1. Einleitung2. Steuerstraf- und steuerordnungswidrigkeitenrecht-liche Risiken für den GmbH-Geschäftsführer als natürliche Person•  Steuerhinterziehung (§ 370 AO)•  Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)•  Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG)3. Risiken für das Unternehmen bei Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten durch Mitarbeiter/Leitungspersonen4. Fazit  

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Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern
Horst Marburger, Oberverwaltungsrat a.D. Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern Wandel in der Rechtsprechung 8 DIN A4 Seiten In der Frage, ob ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder wegen Selbstständigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist, ist das Bundessozialgericht von der bisherigen Rechtsauffassung abgerückt. Die sogenannte „Kopf- und Seele“-Rechtsprechung wurde aufgegeben – ohne Vertrauensschutz für die betroffenen GmbHs. Aber es verbleiben auch für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer Wege, die Versicherungspflicht zu vermeiden. Überblick:1. Einführung2. Grundsätzliche Beurteilung der Versicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern3. Familiäre Verbundenheit oder Rücksichtnahme4. Sogenannte „Kopf- und Seele“-Rechtsprechung5. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.9.20196. Nachforderungen trotz früherer Betriebsprüfungen7. Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren8. Fazit und Wege zur Versicherungsfreiheit

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Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Rechtsanwältin Katrin Peter Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern Orientierungshilfen der BAG-Rechtsprechung 5 DIN A4 Seiten Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeit als Betriebsrat weder benachteiligt noch begünstigt werden. Dieser Grundsatz ist insbesondere im Rahmen der Festsetzung der „richtigen“ Vergütung des Betriebsratsmitglieds zu beachten, gerade wenn das Betriebsratsmitglied dauerhaft von der Erbringung der Arbeitsleistung für die Zwecke der Betriebsratstätigkeit freigestellt ist. Die hierbei zu beachtenden Grundsätzen beleuchtet der Beitrag.  Überblick:1. Einleitung 2. Fortzahlung der Vergütung für Zeiten der Arbeitsbefreiung3. Anspruch auf Vergütungserhöhung – Karrieretrack•  Vergleichsgruppenbildung•  Betriebsübliche berufliche Entwicklung4. Zusammenfassung

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Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer (Teil 1)
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel/Dr. Jan Henning Martens/Tina Bieniek Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer (Teil 1) Welche Beschränkungen für die Wettbewerbstätigkeit eines Geschäftsführers gegenüber der von ihm (ehemals) geleiteten GmbH gelten 7 DIN A4 Seiten Die Geschäftsführer einer GmbH unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft und (bei entsprechender Vereinbarung) auch für einen begrenzten Zeitraum danach einem Wettbewerbsverbot. Wettbewerbsverbote unterliegen strengen Anforderungen. Insbesondere ihr sachlicher, örtlicher und zeitlicher Umfang ist von Fall zu Fall unterschiedlich und daher häufig Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen. Wettbewerbsverbote erfordern daher eine große Sorgfalt bei der Gestaltung und eine Anpassung an die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Beitrag bietet Gestaltungshinweise und Musterformulierungen unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung. Überblick:1. Wettbewerbsverbot während der Tätigkeit als Geschäftsführer (Teil 1)•  Persönlicher Anwendungsbereich•  Sachlicher Anwendungsbereich•  Zeitlicher Anwendungsbereich•  Befreiung vom vertraglichen Wettbewerbsverbot•  Muster: Vertragliches Wettbewerbsverbot2. Wettbewerbsverbot nach Beendigung der Tätigkeit als Geschäftsführer (Teil 2)•  Keine Anwendung der §§ 74 ff. HGB•  Berechtigtes Interesse der Gesellschaft•  Sachliche, örtliche und zeitliche Grenzen•  Erfordernis einer Karenzentschädigung?•  Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot3. Rechtsfolgen bei Verletzung des Wettbewerbsverbots•  Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens•  Wahlrecht: Schadenersatz oder Herausgabe der wett-bewerbswidrig erzielten Erlöse•  Abberufung/Kündigung des Anstellungsvertrags•  Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschließung bei Gesellschafter-Geschäftsführern?4. Exkurs: Wettbewerbsverbote für Gesellschafter5. Zusammenfassung  

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GmbH in der Krise – Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter und ihre steuerlichen Auswirkungen
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP GmbH in der Krise – Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter und ihre steuerlichen Auswirkungen Wie Rentabilität und Liquidität einer wirtschaftlich angeschlagenen GmbH verbessert werden können 13 DIN A4 Seiten Der Gesetzgeber hat mit zwei Corona-Steuerhilfegesetzen verschiedene gesetzliche Maßnahmen eingeführt, mit denen die mitunter gravierenden Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen aller Art abgemildert werden sollen (instruktiv dazu vgl. Prühs, GmbH-Stpr 2020, S. 225 und S. 236). Dennoch dürften diese Maßnahmen alleine nicht ausreichend sein, sodass sich die Frage stellt, welche Stützungsmaßnahmen in der Krise seitens der Gesellschafter einer GmbH unternommen werden können, um die Finanz- und Ertragslage zu verbessern. Diese Stützungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung ihrer steuerlichen Konsequenzen im Folgenden diskutiert. Dabei werden ausschließlich solche Gesellschafter betrachtet, die eine Beteiligung im Sinne von § 17 EStG im Privatvermögen oder Anteile an der kriselnden GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung halten. Überblick:1. Absenkung von Leistungsvergütungen•  Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen•  Verbilligte Überlassung von Wirtschaftsgütern•  Gehaltsabsenkung und Pensionszusage2. Zuführung von Eigenkapital3. Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital4. Gewährung von Gesellschafterdarlehen5. Schenkungsteuerliche Folgen von Stützungsmaß-nahmen in der Krise6. Zusammenfassung

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Insolvenzschutz der betrieblichen Altersver­sorgung von GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführern (Teil
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel, Dr. Christoph Fingerle und Tina Bieniek Insolvenzschutz der betrieblichen Altersver­sorgung von GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführern (Teil 2) Contractual Trust Arrangement als Outsourcing-Instrument 5 DIN A4 Seiten In den letzten Jahren hat sich als Alternative zur Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen das sogenannte Contractual Trust Arrangement etabliert. Teil 2 erläutert Ausgestaltung, Funktionsweise und Auswirkungen dieses Instruments im Insolvenzfall. Überblick:1. Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung und des gesetzlichen Insolvenzschutzes•  Finanzierung und Durchführungswege•  Unverfallbarkeit•  Gesetzlicher Insolvenzschutz2. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung des Geschäftsführers durch den Pensions-Sicherungsverein (PSV)•  Der Fremdgeschäftsführer•  Der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer •  Der 50%-Gesellschafter-Geschäftsführer•  Der Allein- oder Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer3. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch Wahl des Durchführungswegs4. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung•  Abschluss der Rückdeckungsversicherung und deren Verpfändung •  Auswirkung der Verpfändung im Insolvenzfall•  Muster einer Verpfändungsvereinbarung5. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch Contractual Trust Arrangement (Teil 2)•  Funktionsweise und Begründung des CTA•  Pfandrechtsmodell•  Treuhandmodell/Doppeltreuhand6. Zusammenfassung

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Die Anfechtung von GmbH-Gesellschafter­beschlüssen
Dr. Roland M. Bäcker Die Anfechtung von GmbH-Gesellschafter­beschlüssen Voraussetzungen sowie rechtliche und steuerliche Konsequenzen einer erfolgreichen Anfechtung 10 DIN A4 Seiten Im Anschluss an seinen Beitrag über die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen in GmbH-Stpr 2019, S. 69 ff., erörtert der Autor zentrale Fragen rund um die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, insbesondere deren Anfechtbarkeit sowie die formellen Voraussetzungen für eine Anfechtungsklage. Abschließend zeigt er die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen einer erfolgreichen Anfechtungsklage auf. Überblick:1. Voraussetzung der Rechtswidrigkeit2. Anfechtbarkeit wegen Verfahrensfehlern•  Relevanz des Verfahrensfehlers •  Fehler bei der Einberufung•  Fehler bei der Ankündigung der Beschlussgegenstände•  Fehler bei der Vertretung•  Fehler bei Versammlungsleitung und Abstimmung•  Fehler bei Information und Beteiligung3. Anfechtbarkeit wegen Inhaltsverstoßes des Gesellschafterbeschlusses•  Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot•  Treuepflichtverstoß4. Heilung anfechtbarer Fehler5. Erhebung der Anfechtungsklage•  Vorgehen vor Klageerhebung•  Voraussetzungen der Anfechtungsklage•  Anfechtungsbefugnis von Organmitgliedern•  Rechtsschutzinteresse des Anfechtenden•  Anfechtungsgrund•  Anfechtungsfrist•  Klageantrag, Klagegrund, Klagegegner•  Streitwert6. Rechtliche und steuerliche Konsequenzen einer erfolgreichen Anfechtung

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Der neue vorläufige Verlustrücktrag für das Jahr 2020 nach dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz
Dr. Hagen Prühs Der neue vorläufige Verlustrücktrag für das Jahr 2020 nach dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz Weitere Liquiditätshilfen für GmbHs (& Co. KGs) 4 DIN A4 Seiten In GmbH-Stpr 2020, S. 165 ff., haben wir über die Möglichkeit berichtet, über einen pauschalierten Verlustrücktrag für das Jahr 2019 die in diesem Jahr gezahlten Steuern vorzeitig zumindest teilweise „zurückzuholen“, um die Liquidität der Gesellschaft in der derzeitigen Lage zu verbessern. Grundlage für diesen Verlustrücktrag war das BMF-Schreiben vom 24.4.2020. Inzwischen ist das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz am 1.7.2020 in Kraft getreten, und an die Stelle des früheren pauschalierten Verlustrücktrags tritt der neue vorläufige Verlustrücktrag. Die Voraussetzungen, unter denen eine GmbH davon profitieren kann, erläutert der Beitrag. Die weiteren Änderungen des Zweiten Corona-Steuer-hilfegesetzes werden nur kurz angesprochen. Überblick:1. Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags2. Der vorläufige Verlustrücktrag für 2020•  Umfang und Voraussetzungen•  Anpassung der Körperschaftsteuer – Vorauszahlungen für 2019•  Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft3. Weitere Vergünstigungen nach den Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz•  Betrieblicher Bereich•  Privater Bereich4. Fazit

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Insolvenzschutz der betrieblichen Altersver­sorgung von GmbH-(Gesellschafter-)-Geschäftsführern (Tei
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel, Dr. Christoph Fingerle und Tina Bieniek Insolvenzschutz der betrieblichen Altersver­sorgung von GmbH-(Gesellschafter-)-Geschäftsführern (Teil 1) Gesetzlicher und privatrechtlicher Insolvenzschutz 10 DIN A4 Seiten Um einen GmbH-Geschäftsführer im Alter abzusichern, kann er neben seiner gesetzlichen Rente oder privaten Altersvorsorge eine betriebliche Altersversorgung von seiner Gesellschaft erhalten. Die entsprechenden Ansprüche von Fremdgeschäftsführern und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern ohne Sonderrechte sind gegen eine Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich geschützt. Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hingegen müssen sich anderweitig gegen die Insolvenz ihrer Gesellschaft absichern. Überblick:1. Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung und des gesetzlichen Insolvenzschutzes•  Finanzierung und Durchführungswege•  Unverfallbarkeit•  Gesetzlicher Insolvenzschutz2. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung des Geschäftsführers durch den Pensions-Sicherungsverein (PSV)•  Der Fremdgeschäftsführer•  Der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer •  Der 50%-Gesellschafter-Geschäftsführer•  Der Allein- oder Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer3. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch Wahl des Durchführungswegs4. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung•  Abschluss der Rückdeckungsversicherung und deren Verpfändung•  Auswirkung der Verpfändung im Insolvenzfall•  Muster einer Verpfändungsvereinbarung5. Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch Contractual Trust Arrangement (Teil 2)•  Funktionsweise und Begründung des CTA•  Pfandrechtsmodell•  Treuhandmodell/Doppeltreuhand6. Zusammenfassung

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Steuerfreier Corona-Bonus über 1.500 € auch für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer
Dr. Hagen Prühs Steuerfreier Corona-Bonus über 1.500 € auch für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und begünstigter Personenkreis 8 DIN A4 Seiten Um einen GmbH-Geschäftsführer im Alter abzusichern, kann er neben seiner gesetzlichen Rente oder privaten Altersvorsorge eine betriebliche Altersversorgung von seiner Gesellschaft erhalten. Die entsprechenden Ansprüche von Fremdgeschäftsführern und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern ohne Sonderrechte sind gegen eine Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich geschützt. Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hingegen müssen sich anderweitig gegen die Insolvenz ihrer Gesellschaft absichern. Überblick:1. BMF-Schreiben vom 9.4.2020 und gesetzliche Regelung des Corona-Bonus2. Voraussetzungen der Steuerfreiheit3. Der begünstigte Personenkreis4. Stellungnahme der Finanzverwaltung zu weiteren Fragen zum Corona-Bonus5. GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer als begünstigte Personen

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Aktuelle Probleme bei der Arbeitszeiterfassung
Rechtsanwältin Dr. Maren Henseler Aktuelle Probleme bei der Arbeitszeiterfassung Pflichten des Arbeitgebers aus dem Gemeinschaftsrecht 5 DIN A4 Seiten Im Zuge der Corona-Krise sahen sich viele Unternehmen gezwungen, ihre Angestellten vollständig oder zeitweise nach Hause zu schicken. Grund dafür war entweder die kurzfristige Vereinbarung von Telearbeit/Homeoffice, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, die Einführung von – wegen erheblichen Arbeitsausfalls – notwendiger Kurzarbeit oder eine Kombination aus beiden Instrumenten. Manch ein Betrieb sah sich in diesem Zusammenhang erstmals mit der Notwendigkeit konfrontiert, die tatsächlich bzw. normalerweise geleisteten Arbeitsstunden ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Sei es, weil diese plötzlich nicht mehr physisch im Betrieb anwesend waren, sei es, um die genaue Anzahl der Ausfallstunden dokumentieren und an die Agentur für Arbeit übermitteln zu können. Dabei bestand auch vorher schon die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – allein deren Umfang und konkrete Ausgestaltung sind weiterhin ungeklärt. Überblick:1. Einleitung2. Die Urteile des EuGH vom 14.5.2019 und des ArbG Emden vom 20.2.20203. Anforderungen an ein geeignetes Arbeitszeiterfassungssystem: objektiv, verlässlich, zugänglich4. Umsetzung und Herausforderungen in der betrieblichen Praxis5. Zusammenfassung

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Dienstwagennutzung in Zeiten von Corona
Dr. Hagen Prühs Dienstwagennutzung in Zeiten von Corona Geringere Nutzung führt zu Steuererstattungen 6 DIN A4 Seiten Die Corona-Krise wirkt sich auf nahezu alle Lebensbereiche aus, so auch auf die Nutzung des Dienstwagens, den eine GmbH ihrem Geschäftsführer für dienstliche Zwecke und zur privaten Nutzung überlassen hat. Ist es in der Vergangenheit aufgrund von Corona zu Betriebsschließungen oder zu einer verstärkten Tätigkeit von Geschäftsführung und Mitarbeitern im Homeoffice gekommen, hat dies auch Auswirkungen auf den Ansatz des geldwerten Vorteils aus der Überlassung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie im Privatbereich. Überblick:1. Dienstwagenüberlassung als Vergütungsbestandteil2. Die Bewertung des geldwerten Vorteils3. Zufluss als Voraussetzung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils4. Auswirkungen der Corona-Krise•  Vorübergehende Unmöglichkeit der Dienstwagennutzung•  Auswirkungen der Homeoffice-Tätigkeit5. Fazit

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Die Rechtsanwalts-GmbH – Eine Unternehmensform mit Zukunft für die Anwaltschaft
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof Die Rechtsanwalts-GmbH – Eine Unternehmensform mit Zukunft für die Anwaltschaft Berufsrecht – Gesellschaftsrecht – Steuerrecht – Sozialversicherungsrecht 6 DIN A4 Seiten Rechtsanwälte haben als Folge der Globalisierung und der zunehmenden Spezialisierung immer häufiger mit Mandanten zu tun, die von einem Einzelanwalt nicht mehr betreut werden können. So benötigen Wirtschaftsunternehmen zuverlässigen Rechtsrat quer durch sämtliche Rechtsgebiete. Ist das betreffende Unternehmen international tätig, erwartet es von seinem Rechtsberater Kenntnisse verschiedener Rechtsordnungen. Diese Komplettberatung kann ein Einzelanwalt kaum bieten. Die logische Folge ist ein Zusammenschluss von unterschiedlich spezialisierten Rechtsanwälten. Im Zuge eines derartigen Zusammenschlusses stellt sich angesichts eines damit einhergehenden wachsenden Auftragsvolumens und der notwendigen Kooperation mit verschiedenen Partnern die Frage nach einer Begrenzung der persönlichen Haftung. Dafür wird in der Beratungspraxis zunehmend die Rechtsform der GmbH favorisiert. Der Beitrag würdigt die Bedeutung der GmbH für die anwaltliche Tätigkeit und vergleicht diese Rechtsform mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Partnerschaftsgesellschaft. Überblick:1. Rechtsformen möglicher Zusammenschlüsse2. Die Verbreitung der Anwalts-GmbH3. Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechts-anwalts-GmbH4. Haftung5. Versicherungspflicht6. Errichtungsaufwand7. Ein- und Austritt von Gesellschaftern8. Buchführungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten9. Steuern•  Gewerbesteuer•  Ertragsteuern•  Gewinnmindernde Gestaltungen•  Umsatzsteuer•  Aufbau einer betrieblichen und gesetzlichen Altersversorgung10. Neuere Rechtsprechung zur Rechtsanwalts-GmbH•  Auskunftspflicht•  Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH kein geldwerter Vorteil für angestellte Rechtsanwälte•  Firma•  Keine Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG•  Paritätisches Beteiligungsverbot bei Rechtsanwalts-GmbH mit Steuerberatern•  Partnerschaftsgesellschaft kann nicht Gesellschafterin einer Rechtsanwalts-GmbH sein11. Fazit

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Online-Krankschreibung im Arbeitsverhältnis
Rechtsanwalt Dr. Michel Hoffmann, LL.B. Online-Krankschreibung im Arbeitsverhältnis Zur Wirksamkeit virtuell erlangter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und deren Beweiswert vor den Arbeitsgerichten 6 DIN A4 Seiten Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Fahrt aufgenommen und soll Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Unaufhaltsam erscheint auch die Marktentwicklung für Software-Anbieter im Bereich Telemedizin und Online-Krankschreibungen. Die Corona-Krise hat sich zusätzlich als erheblicher Motor der Digitalisierung entpuppt, sodass mittlerweile ein kaum noch zu überschauender Markt an Anbietern für Telemedizin entstanden ist. Doch die Krankschreibung auf Knopfdruck ist unter mehreren rechtlichen Gesichtspunkten zweifelhaft und kann für Arbeitnehmer unangenehme Konsequenzen haben. Der Beitrag soll nicht nur eine Übersicht über die bestehenden Modelle und deren rechtliche Wirksamkeit bieten, sondern Arbeitgebern auch Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben. Überblick:1. Einführung2. Die Modelle im Überblick•  Krankschreibung ohne ärztlichen Kontakt („AU-Schein GmbH“)•  Ärztliche Untersuchung über Telemedien3. Rechtliche Einschätzung•  Wettbewerbs- und berufsrechtliche Bedenken•  Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung•  Besonderheiten aufgrund COVID-19•  Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen4. Fazit

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Homeoffice-Vermietung an die eigene GmbH in Corona-Zeiten
Dr. Hagen Prühs Homeoffice-Vermietung an die eigene GmbH in Corona-Zeiten Wie auch die Arbeitsecke in der Wohnung „von der Steuer“ abgesetzt werden kann 4 DIN A4 Seiten In der Ausgabe 7/2019 dieser Zeitschrift haben wir uns ausführlich mit dem BMF-Schreiben vom 18.4.2019 (BStBl. 2019 I, S. 461) auseinandergesetzt. Darin hatte die Finanzverwaltung die steuerliche Anerkennung der Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers oder der als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber nicht unbeträchtlich erschwert. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind die Chancen auf eine steuerliche Anerkennung der Homeoffice-Vermietung – und sei es auch nur einer Arbeitsecke im Wohnzimmer – deutlich gestiegen. Überblick:1. Homeoffice-Vermietung: Die wesentlichen Eck­punkte für die steuerliche Anerkennung2. Das vorrangige Interesse des Arbeitgebers angesichts der Corona-Pandemie3. Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht4. Die steuerlichen Konsequenzen einer anerkannten Homeoffice-Vermietung5. Fazit

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Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers in der Corona-Krise aus steuerlicher Sicht
Dr. Hagen Prühs Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers in der Corona-Krise aus steuerlicher Sicht Chancen auf steuerliche Anerkennung der Aufwendungen sind deutlich gestiegen 7 DIN A4 Seiten Zahlreiche Arbeitgeber haben angesichts der Corona-Pandemie ihre Arbeitnehmer aufgefordert, von zuhause aus zu arbeiten, damit sie sich auf dem Weg zur Arbeit oder im Betrieb nicht mit dem Virus infizieren. Diese Aufforderung ist ein Beleg für ein ganz überwiegendes Interesse des Arbeitgebers (der GmbH) an einer Tätigkeit der Arbeitnehmer – auch des GmbH-Geschäftsführers – im Homeoffice. Daraus ergeben sich neue steuerliche Konsequenzen für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten. Überblick:1. Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers2. Anforderungen an ein häusliches Arbeitszimmer3. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen•  Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung•  Das Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt4. Die absetzbaren Aufwendungen5. Die Erstattung der Aufwendungen durch den Arbeitgeber6. Fazit

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Unternehmensnachfolge in der GmbH
Dr. Andreas Rohde/Maren Cremer Unternehmensnachfolge in der GmbH Unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuerreform und der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 7 DIN A4 Seiten In den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 hat die Finanzverwaltung zu wichtigen Fragen bei Vererbung und vorweggenommener Erbfolge von GmbH-Beteiligungen Stellung genommen. Einige dieser eher profiskalischen Positionen haben eine erneute Diskussion ausgelöst und werden wohl künftig die Gerichte beschäftigen. Überblick:1. Einleitung2. Verschonungsregelungen•  Begünstigtes Vermögen– Mindestbeteiligungsquote von 25% an einer Kapitalgesellschaft– Poolvereinbarungen•  Verwaltungsvermögenstest– Verfassungsmäßigkeit der 90%-Grenze nach § 13b Satz 2 ErbStG– Verbundvermögensaufstellung und Behandlung konzern- bzw. verbundinterner Einlagen von Finanzmitteln– Investitionsklausel•  Ausschluss des Verschonungsabschlags– Großvermögen – Zusammenrechnung von Vorerwerben– Verstoß gegen die Behaltensregelung für Betriebsvermögen•  Optionsmodell mit Verschonungsabschlag von 100%•  Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG3. Bewertung von GmbH-Anteilen4. Fazit

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Die GmbH als Arbeitgeber in der Corona-Krise
Dr. Hagen Prühs Die GmbH als Arbeitgeber in der Corona-Krise Rechte und Pflichten der Geschäftsführung gegenüber den Arbeitnehmern 4 DIN A4 Seiten Angesichts der grassierenden Corona-Pandemie stellen sich im Umgang mit den Arbeitnehmern einer GmbH eine Reihe von Rechtsfragen, die für das „Zusammenleben“ von Arbeitgeber und Beschäftigten eine zentrale Bedeutung gewonnen haben: Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeit im Homeoffice? Kann der Geschäftsführer eine Urlaubssperre anordnen? Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gehalt, wenn er sich in häuslicher Quarantäne befindet? Der Beitrag gibt Antwort auf diese und weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis in der Corona-Krise. Überblick:1. Auskunftsrechte des Geschäftsführers und Anzeigepflichten des Arbeitnehmers2. Präventionsmaßnahmen im Betrieb3. Corona-Fall im Betrieb mit anschließender häuslicher Quarantäne4. Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung5. Arbeit im Homeoffice6. Versetzungsbefugnis des Arbeitgebers, Dienstreisen7. Arbeitszeiten, Urlaub, Betriebsferien8. Kurzarbeit9. Corona-Bonus für Arbeitnehmer

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Vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG
Rechtsanwältin Katrin Peter Vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG BMF-Schreiben vom 20.11.2019 bietet Rechtssicherheit bei Nachfolgegestaltungen 11 DIN A4 Seiten Mit dem BMF-Schreiben vom 20.11.2019 (Az. IV C 6 - S 2241/15/10003; BStBl. 2019 I, S. 1291) hat die Finanzverwaltung ihre frühere Verwaltungsanweisung vom 3.3.2005 (Az. IV B 2 - S 2241 - 14/05; BStBl. 2005 I, S. 458 mit Ergänzung vom 7.12.2006, BStBl. 2006 I, S. 766) zur Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung aktualisiert und in Teilen neu gefasst. Im Anschluss an die BFH-Rechtsprechung hält die Finanzverwaltung bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen nach § 6 Abs. 3 EStG nicht mehr an der Gesamtplanbetrachtung fest, wenn gleichzeitig oder zeitlich vorgelagert wesentliche Betriebsgrundlagen oder Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt werden. Sehr zu begrüßen ist die daraus resultierende Rechtssicherheit für die Praxis im Zusammenhang mit Fragen zur ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung von Mitunternehmeranteilen oder von Teilen daran. Die Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten werden nachfolgend am Beispiel der unentgeltlichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer GmbH & Co. KG diskutiert. Auf erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte wird nur am Rande eingegangen. Überblick:1. Ausgangsbeispiel2. Unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils3. Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils 4. Disquotale Übertragung des Sonderbetriebsvermögens5. Aufgabe der Gesamtplanbetrachtung6. Einsatz des Auslagerungs- bzw. Ausgliederungs-modells7. Weitere Anwendung des Gesamtplans bei § 16 Abs. 4 und § 34 EStG8. Vorab-Auslagerung bei Einbringungen9. Zusammenfassung

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Auswirkungen der Corona-Pandemie-Gesetze auf GmbHs
Dr. Hagen Prühs Auswirkungen der Corona-Pandemie-Gesetze auf GmbHs Was GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter und GmbH-Berater jetzt beachten sollten 7 DIN A4 Seiten Im Eilverfahren hat der Gesetzgeber Ende März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, das am 27.3.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I, S. 569 ff. verkündet worden ist. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, das wesentliche auch die GmbH betreffende Vorschriften für eine vorübergehende Zeit ändert bzw. außer Kraft setzt, u.a. die Insolvenzantragspflicht, die Vorschriften über Miet- und Pachtverträge sowie über wesentliche Dauerschuldverhältnisse und Gesellschafterdarlehen. Überblick:1. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht•  Zahlungsunfähigkeit•  Überschuldung•  Gläubigerinsolvenzanträge•  Fristverlängerung2. Kredite in der Krise, insbesondere Gesellschafterdarlehen3. Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH4. Zahlungsaufschub für Kleinstunternehmen bei wesentlichen Dauerschuldverhältnissen5. Kündigungsbeschränkungen für Miet- und Pachtverhältnisse6. Stundung bei Darlehensverträgen7. Fazit

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Die Kündigung des Low Performers
Rechtsanwältin Katrin Peter Die Kündigung des Low Performers Voraussetzungen einer Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung von Arbeitnehmern 8 DIN A4 Seiten Der Umgang mit leistungsschwachen Arbeitnehmern stellt Unternehmen regelmäßig vor große Schwierigkeiten. Eine unzureichende Arbeitsleistung führt zu einer Störung im Arbeitsverhältnis, da aus Sicht des Unternehmens Arbeitsvergütung ohne adäquate Gegenleistung gezahlt wird. Zudem beeinträchtigen Low Performer regelmäßig das Engagement der Arbeitskollegen und wirken sich damit insgesamt negativ auf das Betriebsklima aus. Die seitens der Rechtsprechung an die Wirksamkeit von sogenannten Low Performer-Kündigungen gestellten Anforderungen sind gleichwohl hoch und werden nachfolgend dargestellt. Überblick:1. Einleitung 2. Begriffe der Schlecht- und Minderleistung3. Feststellung einer Schlecht- oder Minderleistung4. Arbeitsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers•  Abmahnung•  Vergütungsreduzierung•  Geltendmachung von Schadenersatz•  Versetzung•  Änderungskündigung•  Beendigungskündigung5. Der Umgang mit Low Performern•  Führung, Bericht und Kontrolle•  Leistungsorientierte Vergütungssysteme6. Zusammenfassung

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Unternehmensnachfolge bei der GmbH
Dr. jur. Hagen Prühs Unternehmensnachfolge bei der GmbH Anteilsübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt und gegen Versorgungsleistungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht 11 DIN A4 Seiten Die Unternehmensnachfolge bei der GmbH stellt sich regelmäßig als ein zeitlich gestreckter Prozess dar, bei dem die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zum Ausgleich gebracht werden müssen. Zum einen soll die liquiditätsschonende Übernahme bzw. der Einstieg des Nachfolgers in die GmbH ermöglicht werden. Daneben ist aber auch die Versorgung des Übergebers und seines Ehegatten sicherzustellen. Weil vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen zumindest ein vollständiger Verkauf der GmbH-Anteile unter fremdüblichen Bedingungen regelmäßig nicht in Betracht kommt, werden im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge alternativ die Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt oder gegen Versorgungsleistungen diskutiert. Der Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Folgen der vorgenannten Übertragungsalternativen. Überblick:1. Steuerliche Grundfragen2. Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt•  Besteuerung des Übertragenden/Nießbrauchers •  Besteuerung des Übernehmers •  Erbschaft- und Schenkungsteuer3. Anteilsveräußerung gegen Versorgungsleistungen•  Abgrenzung zwischen Veräußerungs- und Versorgungsrente•  Anteilsübertragung gegen Versorgungsleistungen– Voraussetzungen– Besteuerung des Übergebers/Versorgungs­berechtigten– Besteuerung des Übernehmers – Erbschaft- und Schenkungsteuer4. Zusammenfassender Vergleich der Übertragungsalternativen

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Nichtanwendungserlass des Fiskus gegen bürger­freundliche BFH-Rechtsprechung zur Gehalts­umwandlung-
Dr. jur. Hagen Prühs Nichtanwendungserlass des Fiskus gegen bürger­freundliche BFH-Rechtsprechung zur Gehalts­umwandlung Kritische Würdigung des BMF-Schreibens vom 5.2.2020 5 DIN A4 Seiten Erneut hat die Finanzverwaltung eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer positive Rechtsprechung des BFH mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Der BFH hatte die Umwandlung von lohnsteuerpflichtigen Bezügen in steuerbegünstigte Gehaltsextras als mit dem Gesetz vereinbar erklärt (vgl. dazu Mertens, GmbH-Stpr 2020, S. 48 ff.). Da der Fiskus eine abweichende Auffassung vertritt, reagierte er mit dem Erlass, wonach die Finanzämter – und damit alle Betriebsprüfer – angewiesen werden, die BFH-Rechtsprechung nicht auf vergleichbare Fälle anzuwenden. Betroffen davon sind alle Arbeitnehmer, also auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH. Überblick:1. Das BMF-Schreiben vom 5.2.20202. Die geplante gesetzliche Regelung3. Kritische Würdigung des BMF-Schreibens vom 5.2.2020•  Freiwilligkeit oder Zweckbindung der Arbeitgeberleistung?•  Vorrang der Vertragsfreiheit•  Gleichbehandlung der Arbeitnehmer•  Maßgeblichkeit der gesetzlichen Zielsetzungen4. Fazit

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Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen einer GmbH (Teil 1)
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen einer GmbH (Teil 1) Ein neues Gesetz mit vielen Fragezeichen – Was GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Berater wissen müssen 8 DIN A4 Seiten In einer globalisierten Wirtschaftswelt ist auch die Steuerstrategie der weltweit tätigen Unternehmen global geworden. So werden rechtliche Gestaltungen gewählt, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern zu nutzen. Die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten lassen es zu, Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen zu verlagern und damit die Gesamtsteuerbelastung zu verringern. Der Gesetzgeber hat Ende 2019 eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, die das Ziel verfolgt, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu erkennen und zu verhindern. Der Beitrag behandelt insbesondere Fragen, die sich mit der Anwendung dieses Gesetzes für kleine und mittlere GmbHs mit Auslandsaktivitäten stellen können. Überblick:1. Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen2. Die Probe aufs Exempel – Ein Beispielsfall3. Meldepflichtige Steuergestaltungen•  Wesen grenzüberschreitender Steuergestaltungen•  Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen4. Zur Meldung verpflichtete Personen (Teil 2)5. Inhalt, Form und Zeitpunkt der Meldung6. Besonderheiten des Meldeverfahrens7. Fazit

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Nichtanwendungserlass des Fiskus gegen bürger­freundliche BFH-Rechtsprechung zur Gehalts­umwandlung
Dr. jur. Hagen Prühs Nichtanwendungserlass des Fiskus gegen bürger­freundliche BFH-Rechtsprechung zur Gehalts­umwandlung Kritische Würdigung des BMF-Schreibens vom 5.2.2020 5 DIN A4 Seiten Erneut hat die Finanzverwaltung eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer positive Rechtsprechung des BFH mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Der BFH hatte die Umwandlung von lohnsteuerpflichtigen Bezügen in steuerbegünstigte Gehaltsextras als mit dem Gesetz vereinbar erklärt (vgl. dazu Mertens, GmbH-Stpr 2020, S. 48 ff.). Da der Fiskus eine abweichende Auffassung vertritt, reagierte er mit dem Erlass, wonach die Finanzämter – und damit alle Betriebsprüfer – angewiesen werden, die BFH-Rechtsprechung nicht auf vergleichbare Fälle anzuwenden. Betroffen davon sind alle Arbeitnehmer, also auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH. Überblick:1. Das BMF-Schreiben vom 5.2.20202. Die geplante gesetzliche Regelung3. Kritische Würdigung des BMF-Schreibens vom 5.2.2020•  Freiwilligkeit oder Zweckbindung der Arbeitgeberleistung?•  Vorrang der Vertragsfreiheit•  Gleichbehandlung der Arbeitnehmer•  Maßgeblichkeit der gesetzlichen Zielsetzungen4. Fazit

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Kopplungsklauseln in Dienstverträgen mit GmbH-Geschäftsführern
Rechtsanwalt Thomas Köllmann Kopplungsklauseln in Dienstverträgen mit GmbH-Geschäftsführern Wie Abberufung und Kündigung rechtssicher verbunden werden können 9 DIN A4 Seiten Bei der Gestaltung von Dienstverträgen für GmbH-Geschäftsführer sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft und dem schuldrechtlichen Dienstverhältnis zu differenzieren. Regelmäßig möchte die Gesellschaft das Dienstverhältnis und die damit verbundene Pflicht zur Zahlung der Vergütung möglichst zügig beenden, nachdem der Geschäftsführer von seinem Amt abberufen wurde. In der Praxis wird versucht, dieses Ziel durch sogenannte Kopplungsklauseln zu erreichen, die einen Gleichlauf zwischen Abberufung und Beendigung des Dienstvertrags herstellen sollen. Im Rahmen der Vertragsgestaltung wird häufig verkannt, dass an solche Klauseln recht strenge Anforderungen zu stellen sind. Überblick:1. Allgemeines2. Überblick über die Beendigungsmöglichkeiten•  Ordentliche Kündigung•  Außerordentliche Kündigung•  Befristungsklauseln•  Sonderfall Kopplungsklauseln– Grundvoraussetzung: Wirksame Abberufung– Kopplungsklausel als AGB3. Wirksamkeit von Kopplungsklausel im Einzelfall•  Keine sofortige Beendigung•  Beendigung befristeter Verträge•  Verkürzung vertraglicher Kündigungsfristen•  Kopplung bei außerordentlicher Abberufung4. Formulierungsbeispiele5. Fazit

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Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen einer GmbH (Teil 2)
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens/Dr. jur. Hagen Prühs Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen einer GmbH (Teil 2) Was muss gemeldet werden? Wer muss melden? Wie und wann muss gemeldet werden? 11 DIN A4 Seiten Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gibt zwar ein einheitliches Rahmenwerk für die nationale Umsetzung der Mitteilungspflichten vor, jedoch ist in Anbetracht der abstrakten und oft wenig praxisgerechten Formulierungen zu befürchten, dass die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Regelungen führt. Insbesondere ist durch die Androhung eines Bußgelds bei fehlender Mitteilung zu befürchten, dass auch alltägliche Geschäftsvorfälle mit Auslands-Tochter- oder -Mutterunternehmen gemeldet werden. Der Beitrag behandelt im Anschluss an Teil 1 in Heft 3/2020 anhand konkreter Fallgestaltungen, welche Fragen sich in der Praxis für Geschäftsführer von kleinen und mittleren GmbHs mit Engagement im Ausland stellen können. Überblick:3. Meldepflichtige Steuergestaltungen (Fortsetzung)4. Zur Meldung verpflichtete Personen5. Inhalt, Form und Zeitpunkt der Meldung6. Besonderheiten des Meldeverfahrens•  Die Verschwiegenheitspflicht der steuer- und rechtsberatenden Berufe•  Intermediäre mit Sitz im Ausland •  Gestaltungsberatung durch mehrere Intermediäre•  Bußgeld7. Der Entwurf des BMF-Anwendungsschreibens8. Fazit

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Der selbstständige GmbH-Geschäftsführer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Horst Marburger, Oberverwaltungsrat a.D. Der selbstständige GmbH-Geschäftsführer in der gesetzlichen Krankenversicherung Hauptberuflich und nebenberuflich selbstständige Tätigkeiten – Versicherungspflicht  9 DIN A4 Seiten Nicht selten üben GmbH-Geschäftsführer – egal ob Fremd- oder Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minder- oder Mehrheitsbeteiligung – noch eine zusätzliche selbstständige Tätigkeit aus. Sei es als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer in einer Personengesellschaft, sei es als Dozent in einer beruflichen Bildungseinrichtung oder als Gutachter für eine Handwerks- oder Handelskammer. Die selbstständige Erwerbstätigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf die Krankenversicherungspflicht des Geschäftsführers haben. Überblick:1. Grundsätze2. Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit• Selbstständige Erwerbstätigkeit• Hauptberuflichkeit• Vermutungsregelung• Selbstständige Tätigkeit neben anderen Erwerbs­tätigkeiten• Keine andere Erwerbstätigkeit neben einer selbst­ständigen Tätigkeit 3. Weitere Beispiele

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Steuerfreie und steuerbegünstigte Arbeitgeber­leistungen nach vorangegangener Gehalts­reduzierung
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens Steuerfreie und steuerbegünstigte Arbeitgeber­leistungen nach vorangegangener Gehalts­reduzierung Neue Lohnoptimierungsmöglichkeiten durch Änderung der BFH-Rechtsprechung 5 DIN A4 Seiten Gehaltserhöhungen erfreuen den Mitarbeiter, aber sie haben gleich zwei Nachteile. Sie erhöhen die Steuer- und Abgabenlast des Mitarbeiters, sodass mitunter nur ein Bruchteil netto bei ihm ankommt, andererseits erhöhen sie die Lohnkosten der GmbH. Der Beitrag zeigt anhand der jüngsten BFH-Rechtsprechung, welche Möglichkeiten es gibt, dem Mitarbeiter zusätzliche Leistungen zukommen zu lassen, ohne dass zusätzliche Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Überblick:1. Steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen der GmbH•  Steuerpflichtiger und steuerfreier Arbeitslohn•  „Zusätzlicher“ steuerbegünstigter Arbeitslohn2. Steuerschädliche Gehaltsumwandlung im Spiegel der FG-Rechtsprechung•  Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.11.2016,Az. 2 K 1180/16)•  Das FG Münster (Urteil vom 28.6.2017,Az. 6 K 2446/15 L)•  Das FG Düsseldorf (Urteil vom 24.5.2018,Az. 11 K 3448/15 L)3. Änderung der Rechtsprechung durch die BFH-Urteile vom 1.8.2019 (Az. VI R 32/18, Az. VI R 21/17, Az. VI R 40/17) – Folgerungen für die Praxis4. Fazit

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Darlehensverluste des GmbH-Gesellschafters nach dem neuen § 17 Abs. 2a EStG
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Darlehensverluste des GmbH-Gesellschafters nach dem neuen § 17 Abs. 2a EStG Der Ausfall von Finanzierungshilfen für die eigene GmbH nach neuem Recht 10 DIN A4 Seiten Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. 2019 I, S. 2451) wurde in § 17 EStG – wie geplant – ein neuer Absatz 2a eingeführt (vgl. zum Gesetzentwurf bereits Ott, GmbH-Stpr 2019, S. 262 ff.). Eine ebenfalls geplante Änderung in § 20 Abs. 2 EStG ist dagegen nicht umgesetzt worden, stattdessen wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 (BGBl. 2019 I, S. 2875) noch in allerletzter Minute eine Änderung in § 20 Abs. 6 EStG vorgenommen. Dies gibt Anlass, zunächst einen Überblick über die Neuregelungen des § 17 Abs. 2a EStG und deren Reichweite zu geben und Fragen rund um das für die Praxis relevante Konkurrenzverhältnis zu § 20 Abs. 2 und 6 EStG zu diskutieren. Überblick:1. Anlässe für die Gesetzesänderung•  Rechtsprechung des BFH•  Änderung in § 20 Abs. 6 EStG2. Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG3. Konkurrenzverhältnis von § 17 EStG zu § 20 Abs. 2 EStG•  Sachverhalte vor dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG•  Sachverhalte nach dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG•  Ausschließliche Anwendung von § 20 Abs. 2 EStG•  Sonderfall der Darlehensgewährung beim Holding-Modell4. Zusammenfassung

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Rangrücktritt für Gesellschafterdarlehen
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof Rangrücktritt für Gesellschafterdarlehen Insolvenz- und bilanzrechtliche Anforderungen und Konsequenzen 7 DIN A4 Seiten Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Gerade in Krisenzeiten stellen sich Geschäftsführer und Gesellschafter die Frage, ob sie durch die Vereinbarung eines Rangrücktritts für ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft die Insolvenz ihres Unternehmens verhindern können. Dabei werden die etwaigen Steuerfolgen des Abschlusses einer Rangrücktrittsvereinbarung oftmals nicht bedacht. Sind beispielsweise die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2a EStG erfüllt, muss die Verbindlichkeit gewinnerhöhend aufgelöst werden. Überblick:1. Einleitung•  Nachrangigkeit•  Rangfolge im Insolvenzverfahren2. Insolvenzrechtliche Rechtslage•  Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG•  Rechtslage seit Inkrafttreten des MoMiG3. Spezifizierung durch den BGH4. Rangrücktritt in AGB5. Steuerfolgen•  Ansatz in der Steuerbilanz•  Stolperfalle § 5 Abs. 2a EStG•  Auswirkungen des Rangrücktritts beim Gesellschafter6. Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten•  Änderung der BFH-Rechtsprechung•  Vertrauensschutzregelung7. Formulierungsvorschlag einer Rangrücktrittsvereinbarung

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Steuerliche Mobilitätsförderung für die GmbH und ihre Mitarbeiter ab 2020
Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster Steuerliche Mobilitätsförderung für die GmbH und ihre Mitarbeiter ab 2020 Steuerliche Vorteile bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, betrieblicher E-Autos und E-Bikes 11 DIN A4 Seiten Der Bundesrat hat am 29.11.2019 das Jahressteuergesetz 2019 verabschiedet. Das Gesetz will umweltfreundliches Verhalten ab 1.1.2020 steuerlich stärker fördern. Von den verschiedenen Maßnahmen können GmbHs, ihre Geschäftsführer und ihre Mitarbeiter profitieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Förderung von betrieblichen Elektrofahrzeugen. Dazu gehören u.a. eine neue Sonderabschreibung, die verlängerte Anwendung der halbierten Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung sowie eine weitere Reduzierung der Dienstwagensteuer auf nur noch 25% des Bruttolistenpreises. Daneben wird die Überlassung von Jobtickets steuerlich stärker begünstigt. Überblick:1. Rückblick: Die bisherigen Regelungen zur Förderung der Elektromobilität2. Neuregelungen zur Elektromobilität ab 1.1.2020•  Sonderabschreibung für neue Elektronutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder •  Erneute Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung•  Verlängerung der bisherigen steuerlichen Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen•  Steuerfreiheit für das Aufladen privater E-Fahrzeuge und für die Überlassung von Ladevorrichtungen3. Steuerliche Förderung umweltfreundlicher Mobilität•  Steuerfreie Jobtickets und Fahrtkostenzuschüsse•  Neue Pauschalbesteuerung von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüsse ab 1.1.2020•  Anhebung der Pendlerpauschale•  Betriebliche Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter•  Neue Pauschalversteuerung bei Übereignung betrieblicher Fahrräder und E-Bikes4. Besonderheiten für Gesellschafter-Geschäftsführer5. Fazit

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Schlichtungs-, Mediations- und Schiedsverfahren für die GmbH
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel/Dr. Jan Henning Martens/Tina Bieniek Schlichtungs-, Mediations- und Schiedsverfahrenfür die GmbH Instrumente zur Streitvermeidung und Streitbeilegung im Gesellschafterstreit 7 DIN A4 Seiten Ein Gesellschafterstreit muss nicht immer vor den ordentlichen Gerichten ausgefochten werden. Beispielsweise in grenzüberschreitenden Fällen oder wenn ein Interesse an einer zeitnahen Entscheidung, einer besonderen Geheimhaltung des Verfahrens oder einer Lösung besteht, die die weitere Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern sicherstellt, kann auch der Einsatz anderer Streitbeilegungsmechanismen sinnvoll sein. Überblick: Unterschiede zwischen Schlichtungs-, Mediations- und Schiedsverfahren Mediationsverfahren Vor- und Nachteile eines Mediationsverfahrens Anwendungsfälle Abschluss einer Mediationsvereinbarung Inhalt einer Mediationsvereinbarung Muster Schlichtungsverfahren Schiedsverfahren Vor- und Nachteile eines Schiedsverfahrens Anwendungsfälle Abschluss einer Schiedsvereinbarung Inhalt einer Schiedsvereinbarung Muster Zusammenfassung

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GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2020 – Neue Orientierungswerte f. Gesellschafter u. Geschäftsführer
Dr. Hagen Prühs/Ass. jur. Peter Rath GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2020 –Neue Orientierungswerte für Gesellschafterund Geschäftsführer Wichtige Zahlen aus der neuen BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung – Argumentationshilfen für die steuerliche Angemessenheitsprüfung 5 DIN A4 Seiten Alljährlich befragt BBE media GmbH-Geschäftsführer deutschlandweit nach ihrem Gehalt und allen Vergütungsbestandteilen. Das Ergebnis wirft nicht nur ein interessantes Schlaglicht auf die Wirtschaftskraft unterschiedlicher Branchen. Die BBE-Studie ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung geht. Der Beitrag basiert auf der aktuellen Untersuchung „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2020“ der BBE media und stellt die aktuellen Vergütungstrends beim Gesamtgehalt und die interessantesten Entwicklungen bei einzelnen Vergütungsbestandteilen vor. Überblick: Der Nutzen von Gehaltsstudien Die BBE-Vergütungsstudie 2020 Neue Zahlen und Daten über „übliche“ GmbHGeschäftsführergehälter Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen Geschäftsführer-Festgehälter nach Wirtschaftszweigen und Branchen Tantiemen nach Wirtschaftszweigen und Branchen Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg Multiplikatoren für den betriebsinternen Gehaltsvergleich Häufige Gehaltsextras neben Festgehalt und Tantieme

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Sanierungskonzepte für kleine und mittlere GmbHs
Dipl.-Kaufmann Steuerberater Christoph Hillebrand Sanierungskonzepte für kleine und mittlereGmbHs Erläuterungen am Beispiel des IDW S 6-Standards 5 DIN A4 Seiten Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 die Haftung für Steuerberater aus einer fehlerhaften Fortführungsprämisse wesentlich und existenziell verschärft hat, muss sich jeder Steuerberater in der Krise seines Mandanten mit den Fragen der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens auseinandersetzen. Letztendlich muss der Steuerberater prüfen, ob sein Mandant möglicherweise insolvenzantragspflichtig ist und ob er sanierungsfähig ist. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat zu diesem Zweck den Standard zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) veröffentlicht. Der Beitrag beschäftigt sich damit, inwieweit dieser Standard insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine Erleichterung bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts bietet. Überblick: Das Sanierungskonzept Das Grundsatzurteil des BGH vom 12.5.2016 (Az. IX ZR 65/14) Die Anforderungen des BGH an ein schlüssiges Sanierungskonzept Beweggrund für die Überarbeitung des IDW S 6-Standards Die Struktur des IDW S 6 Themenschwerpunkte des IDW S 6 Grundsatz der Wesentlichkeit Die Zweistufigkeit Abschlussprüfer als Ersteller des Sanierungskonzepts? Unternehmen im Unternehmensverbund Bedeutung des IDW S 6-Standards für Steuerberater Fazit

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Darlehen der GmbH an ihre Gesellschafter
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof Darlehen der GmbH an ihre Gesellschafter Steuerliche Anforderungen und Stolperfallen im Spiegel der neueren Rechtsprechung 4 DIN A4 Seiten Eine GmbH kann einem ihrer Gesellschafter ein Darlehen z.B. für den Erwerb einer Immobilie gewähren. Kommt es zu einer solchen Darlehenshingabe, ist eine kritische Überprüfung der Vereinbarung durch die Finanzverwaltung vorprogrammiert. Sollen bei derartigen Darlehensvereinbarungen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) vermieden werden, müssen die besonderen steuerlichen Anforderungen an eine solche Kreditvergabe beachtet werden. Der Beitrag erläutert diese Anforderungen und informiert über steuerliche Stolperfallen. Überblick: Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften Steuerliche Anerkennungsvoraussetzungen Zinshöhe Darlehenshingabe und Zinsverzicht als separate vGA Darlehen an beherrschende Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen Darlehen an Gesellschafter in der GmbH-Liquidation Ehemaliger Gesellschafter als Empfänger einer Vorteilszuwendung Ausfall einer Forderung gegen den Gesellschafter als vGA Arbeitgeberdarlehen

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