Rechtsanwalt Dr. Jochen Blöse, MBA
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH
Zur Fortführung der Geschäfte durch den GmbH-Chef ohne Haftungsrisiko
8 DIN A4 Seiten
Bis Ende 2020 mussten GmbH-Geschäftsführer mit dem Risiko der persönlichen Haftung leben, wenn sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihrer Gesellschaft nicht sogleich Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt haben, sondern sich um die Rettung des Unternehmens unter Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bemühten. Diesen Bemühungen hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 15b InsO den Rücken gestärkt, indem er die Geschäftsführer bei weiteren Geschäften zur Rettung der GmbH für einen beschränkten Zeitraum in größerem Umfang von der Haftung befreit hat.
Überblick:
1. Problemstellung
2. Die Ausgestaltung der Haftungserleichterung
3. Notwendigkeit der rechtzeitigen Insolvenzantragstellung
4. Keine Exkulpation durch Gesellschafterbeschluss
5. Fazit