Rechtsanwalt Dr. Udo Knackstedt
Übertragung von Anteilen an einer GmbH mit Grundbesitz
Wann fällt Grunderwerbsteuer an? Wie kann sie vermieden werden?
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Zum 1.7.2021 ist im Grunderwerbsteuergesetz eine Änderung in Kraft getreten, die vor allem Anteilsübertragungen (sogenannte „Share Deals“) von Kapitalgesellschaften betrifft. Anlass war die von der Politik als unzureichend empfundene Regelung, die es vor allem großen GmbHs gestattete, ohne Belastung mit Grunderwerbsteuer Grundstücksgeschäfte zu tätigen. So war es nach alter Rechtslage möglich, statt des Erwerbs einer Immobilie von einer GmbH (mit Grunderwerbsteuerbelastung) lediglich 94,9% der Gesellschaftsanteile an dieser GmbH zu übertragen. Die restlichen 5,1% der Gesellschaftsanteile konnten dann nach Ablauf einer Wartefrist von fünf Jahren übertragen werden. Diese Gestaltung führte dazu, dass wirtschaftlich die Immobilie übertragen wurde, jedoch ohne Grunderwerbsteuerbelastung.
Überblick:
1. Die Neueinführung des § 1 Abs. 2b GrEStG
2. Die unmittelbare Übertragung von GmbH-Anteilen als Grundfall (90/10 Regelung)
3. Änderungen im Altgesellschafterbestand
4. Mittelbare Anteilsübertragung
5. Personengesellschaften als Gesellschafter der Kapitalgesellschaft
6. Kapitalgesellschaft als Gesellschafter
7. Die Beteiligungskette
8. Steuerbefreiungen
9. Übergangsfragen
10. Fazit