4 DIN A4 Seiten
Dr. Hagen Prühs
Die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
Wie auch GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer davon profitieren können
Arbeitgeber können seit dem 26.10.2022 ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zahlen. Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen können auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH, einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH & Co. KG davon profitieren.
Überblick:
1. Rechtsgrundlagen
2. Form der Auszahlung
3. Begünstigter Personenkreis
• Fremdgeschäftsführer
• Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
– Die Inflationsausgleichsprämie als verdeckte Gewinnausschüttung
– Nachweis der betrieblichen Veranlassung
– Beachtung des Sondersteuerrechts für Gesellschafter-Geschäftsführer
• Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG
4. Fazit
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