Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Darlehensverluste des Gesellschafters einer GmbH nach dem BMF-Schreiben vom 7.6.2022
Zur Berücksichtigung der Verluste nach § 17 Abs. 2a EStG oder § 20 Abs. 2 EStG
8 DIN A4 Seiten
Die steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand von Beiträgen in dieser Zeitschrift (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2020, S. 33; ders., GmbH-Stpr 2019, S. 262). Seit der Änderung der BFH-Rechtsprechung mit dem Grundsatzurteil des BFH vom 11.7.2017 (Az. IX R 36/15; BStBl. 2019 II, S. 208) zum Ausfall eigenkapitalersetzender Darlehen im Jahre 2017 und der anschließenden Einfügung des § 17 Abs. 2a EStG ergibt sich nämlich bei der steuerlichen Berücksichtigung solcher ausgefallenen Finanzierungshilfen des Gesellschafters ein kompliziertes Zusammenspiel zwischen § 17 Abs. 2a EStG und den Regelungen in § 20 Abs. 2 und 6 EStG und dem inzwischen geänderten § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Hierzu liegt nunmehr das BMF-Schreiben vom 7.6.2022 (Az. IV C 6 - S 2244/20/10001 :001; BStBl. 2022 I, S. 897) vor, das zur Anwendung der vorstehenden Normen Stellung nimmt und dessen Inhalt im Beitrag anhand von Beispielen dargestellt wird.
Überblick:
1. Nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2a EStG
2. Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten
3. Stehen gelassene Darlehen
4. Veräußerung einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehensforderung
5. Darlehensverluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
6. Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung
7. Verlustverrechnungsbegrenzung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG
8. Anwendungsregelung
9. Zusammenfassung