Dr. Hagen Prühs
Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für Freiberufler unter Beteiligung des Finanzamts
Wie auch Freiberufler sich eine Pensionszusage genehmigen können
5 DIN A4 Seiten
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 16.11.2021 (Az. 6 K 2196/17 K, G, F) ein Gestaltungsmodell abgesegnet, mit dessen Hilfe sich künftig nahezu jeder Freiberufler (und auch Einzelunternehmer) eine betrieblich veranlasste Pensionszusage erteilen und dafür – ohne Beachtung irgendwelcher Fristen – Pensionsrückstellungen bilden kann. Nebeneffekte dieses Modells bestehen darin, dass der Freiberufler auch von nahezu allen Vergünstigungen profitieren kann, die das Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer vorsieht, und außerdem seinen Spitzensteuersatz nicht unerheblich reduzieren kann.
1. Das Urteil des FG Düsseldorf vom 16.11.2021
• Der Urteilssachverhalt
• Die Stellungnahme des Finanzamts• Die Entscheidung des FG Düsseldorf
• Würdigung2. Die Vorteile des Versorgungsmodells
3. Konsequenzen für Freiberufler