Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Steuerneutrale Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Kapitalgesellschaften?
Gestaltungsmöglichkeiten nach dem BFH-Urteil vom 15.7.2021 (Az. IV R 36/18)
9 DIN A4 Seiten
In der Praxis stellt sich mitunter die Frage, ob die unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen zwei Kapitalgesellschaften steuerneutral möglich ist. Diese Frage mag auf den ersten Blick verwundern, weil doch die vorgenannten Fälle regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung bzw. verdeckte Einlage und damit steuerwirksam behandelt werden. Dennoch lässt sich unter Anwendung der vom BFH im Urteil vom 15.7.2021 herausgearbeiteten Grundsätze zum Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG zeigen, wie die Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern steuerneutral gestaltet werden kann. Im Folgenden werden zunächst die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH dargestellt, bevor auf die Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen zwei GmbH eingegangen wird.
Überblick:
1. BFH-Urteil vom 15.7.2021 zum Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG
• Urteilsfall
• Zweck der Körperschaftsklauseln in § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG
2. Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Mutter- und Tochter-GmbH
• Gründe für die Übertragung
• Ausgangsbeispiel
• Gestaltungsmöglichkeiten nach § 6 Abs. 5 EStG
• Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-GmbH
3. Zusammenfassung