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Geschäftsführervergütung im Jahr 2022
Dr. Hagen Prühs Geschäftsführervergütung im Jahr 2022 Handlungsbedarf für Gesellschafter-Geschäftsführer zur Jahreswende 2021/2022 5 DIN A4 Seiten Circa 80% aller GmbHs sind inhabergeführt, d.h. Gesellschafter – überwiegend mit Mehrheitsbeteiligung – sind zugleich Geschäftsführer der GmbH. Wollen sie im Jahr 2022 eine höhere Festvergütung oder einen weiteren Vergütungsbestandteil beziehen, z.B. erstmalig eine Tantieme oder eine betriebliche Altersversorgung, sollte eine entsprechende Vereinbarung noch im alten Jahr getroffen werden. Nur dann ist auch der Betriebsausgabenabzug ab Januar 2022 möglich.  Überblick:1. Gehaltserhöhung für 20222. Gehaltsstundung3. Gehaltsverzicht in 2022 – Zufluss von Vergütungen4. Tantiemevereinbarung für 20225. Vergütungs-Checkliste zum Jahreswechsel

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Die Arbeitszeiterfassung in einer digitalen Arbeitswelt
Rechtsanwältin Claudia Vey Die Arbeitszeiterfassung in einer digitalen Arbeitswelt Rechtliche Grundlagen und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben 5 DIN A4 Seiten Am 14.5.2019 entschied der EuGH, die EU-Arbeitszeitrichtlinie bestimme die Pflicht eines jeden Arbeitgebers, die Arbeitszeit seiner Beschäftigten zu erfassen. Für viele stellte sich damit die Frage: Was bedeutet dies für mein Unternehmen? Dies umso mehr vor dem Hintergrund, dass in der modernen und digitalisierten Arbeitswelt klassische „Schichtarbeit nach Stechuhr“ deutlich zurückgeht. Beschleunigt durch die Corona-Pandemie haben sich Homeoffice und mobile Arbeit immer stärker verbreitet. Bei diesen Arbeitsmodellen kommt es häufiger als bei der Arbeit vor Ort zu Verschiebungen und Zerstückelungen der Arbeitszeit. Für die Praxis stellt sich mithin die Herausforderung, wie eine moderne, mobile und flexible Arbeitswelt mit den europarechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Arbeitszeiterfassung umzugehen hat. Überblick:1. Entscheidung in Brüssel: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?2. Aktuelle praktische Bedeutung der Entscheidung3. Folgen für die digitale Arbeitswelt4.Mitbestimmung über die Einführung von Arbeitszeiterfassungssystemen5. Fazit

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Steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis März 2022 verlängert – ein Update
Dr. Hagen Prühs Steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis März 2022 verlängert – ein Update Wie auch GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer davon profitieren können 4 DIN A4 Seiten In Heft 8/2020 dieser Zeitschrift haben wir dargelegt, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH den steuerfreien Corona-Bonus von maximal 1.500 € von ihrer GmbH erhalten können. Diese Auffassung hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst, in deren Verlauf die steuerfreie Auszahlung mehrfach bezweifelt wurde. Da die Auszahlung bis Ende März 2022 verlängert wurde, soll die Begünstigung von Gesellschafter-Geschäftsführern nochmals aufgegriffen und umfassender erläutert werden.  Überblick:1. Rechtsgrundlage für die Sonderzahlung2. Corona-Bonus für Fremdgeschäftsführer3. Corona-Bonus für Gesellschafter-Geschäftsführer•  Die Bonuszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung•  Stellungnahme der Finanzverwaltung•  Nachweis der betrieblichen Veranlassung•  Beachtung des Sondersteurrechts für Gesellschafter- Geschäftsführer4. Corona-Bonus für Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG5. Fazit

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Das Ausbildungsdienstverhältnis mit dem Gesellschafterkind
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens Das Ausbildungsdienstverhältnis mit dem Gesellschafterkind Nachwuchsförderung für eine Führungsposition in der GmbH unter Beteiligung des Finanzamts 9 DIN A4 Seiten Sinkende Schulabgänger-Zahlen in Kombination mit einem noch stärkeren Rückgang der Bewerbungen, der Trend zum Studium, fortschreitende Digitalisierung und Corona-Effekte – die Zahl der Jugendlichen in Ausbildung geht seit Jahren zurück. Die Zukunft der beruflichen Bildung ist wesentlich dadurch bestimmt, dass künftig Unternehmen ihre Arbeitnehmer verstärkt selbst qualifizieren. Als ein geeignetes Instrument gilt das Ausbildungsdienstverhältnis – eine Kombination von Ausbildung im Betrieb und z.B. Studium an einer Fachhochschule oder Universität. Sämtliche Kosten, soweit sie angemessen sind, trägt die GmbH und kann sie in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Überblick:1. Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildungs-kosten im Steuerrecht2. Steuerliche Behandlung der Kosten einer Berufs-ausbildung3. Das Ausbildungsdienstverhältnis•  Wesen•  Verbreitung•  Inhalt•  Die steuerlich abzugsfähigen Kosten•  Kostenübernahme durch den Arbeitgeber•  Besonderheiten beim Abschluss mit einem Gesellschafterkind4. Muster eines Ausbildungsdienstvertrags5. Fazit

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Verschmelzung zweier GmbHs mit Steuerspareffekt
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Verschmelzung zweier GmbHs mit Steuerspareffekt Fusionsstrategie zum Zweck der Verlustnutzung 10 DIN A4 Seiten Steuerliche Verluste bzw. Verlustvorträge einer GmbH können nach dem BFH-Urteil vom 17.11.2020 durch Verschmelzung einer Gewinn-GmbH auf die Verlust-GmbH genutzt werden. Nach der Rechtslage im Jahre 2008 stellt es nach Ansicht des BFH keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 Abgabenordnung (AO) dar, wenn die übernehmende Verlust-GmbH positive Einkünfte der Gewinn-GmbH mit eigenen echten betriebswirtschaftlichen Verlusten verrechnet. Das BFH-Urteil vom 17.11.2020 und die darin vorgenommene Auslegung des § 42 AO sowie die zwischenzeitlich erfolgten gesetzlichen Verschärfungen werden nachfolgend diskutiert. Überblick:1. BFH-Urteil vom 17.11.2020: Der Sachverhalt2. Kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO 3. Verlustverrechnungssperre nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG•  Regelungsinhalt•  Konzernausnahme•  Anwendungsbeispiel4. Verlustnutzung bei Abwärts- und Seitwärts­verschmelzung•  Abwärts-Verschmelzung der Mutter auf ihre Verlust-Tochter•  Seitwärts-Verschmelzung einer Gewinn-GmbH auf ihre Verlust-Schwester5. Sonstige Möglichkeiten der Verlustnutzung6. Zusammenfassung

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Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Saisonarbeit
Rechtsanwältin Dr. Maren Henseler Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Saisonarbeit Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen 5 DIN A4 Seiten Die letzte Ernte ist gerade eingefahren, da freut sich so mancher schon auf den wohlverdienten Winterurlaub, der dieses Jahr hoffentlich wieder etwas unbeschwerter begangen werden kann als im Jahr zuvor. Insbesondere Bergregionen mit Skigebieten haben während der kalten Jahreszeit in der Regel Hochkonjunktur. Für die Erledigung dann anstehender Arbeiten braucht es Personal – allerdings zum Großteil lediglich temporär. Denn irgendwann ist auch der letzte Schnee geschmolzen und der finale Einkehrschwung gemacht. Mit der Saison endet bzw. reduziert sich (vorübergehend) auch der Bedarf an Arbeitskräften. Die Ausgestaltung der im Vorfeld zu schließenden Verträge zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hängt nicht zuletzt von der Art des jeweiligen Betriebs sowie von der zu verrichtenden Tätigkeit ab. Überblick:1. Einleitung2. Befristete bzw. ruhende Arbeitsverhältnisse3. Kündigungsschutz, Urlaub, Krankheit•  Kündigungsschutz•  Urlaub•  Krankheit4. Hinweise für die betriebliche Praxis5. Zusammenfassung 

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Die Weihnachtsfeier 2021 aus steuerlicher Sicht
Dr. Hagen Prühs Die Weihnachtsfeier 2021 aus steuerlicher Sicht Wie das Finanzamt an den Kosten beteiligt werden kann 7 DIN A4 Seiten Eine Weihnachtsfeier (allgemein: eine Betriebsveranstaltung) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfassen, soweit der Betrag von 110 € pro Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Das gilt natürlich auch für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind. Seit dem 1.1.2015 ist die 110-€-Grenze als Freibetrag ausgestaltet worden. Bei dessen Ermittlung sind alle Kosten einzubeziehen, die der GmbH für die Veranstaltung berechnet werden. Die umsatzsteuerliche Beurteilung weicht allerdings hiervon ab. Überblick:1. Anforderungen an eine Betriebsveranstaltung2. Ermittlung des Freibetrags von 110 € pro Teilnehmer3. Reisekosten zur Betriebsveranstaltung4. Umrechnung der Kosten auf die Teilnehmer – Das BFH-Urteil vom 29.4.20215. Steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsveranstaltung6. Wahlrecht der pauschalen Lohnsteuer mit 25%7. Worauf bei der Umsatzsteuer zu achten ist8. Aufteilung der Vorsteuer bei Überschreiten des Freibetrags

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GmbH-Jahres-Check 2021/22
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens GmbH-Jahres-Check 2021/22 Wichtige Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Entscheidungen der Gerichte für GmbHs, Gesellschafter und Geschäftsführer im ablaufenden Jahr 11 DIN A4 Seiten Das Jahr 2021 war ein turbulentes Jahr. Es stand ganz im Zeichen von Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie sowie Wetterkatastrophen und wurde bestimmt von Maßnahmen zum Klimaschutz, Wiederaufbauhilfen, Investitionshilfen und Anreizen für Umstrukturierungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Gerichtsentscheidungen im Jahr 2021, soweit sie für GmbHs und ihre Gesellschafter von Bedeutung sind.  Überblick:1. Gesetzesänderungen 2021 und Ausblick auf 2022•  Jahressteuergesetz 2020•  Abbau des Solidaritätszuschlags•  Reform des Personengesellschaftsrechts•  Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz•  Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes•  Verbraucherschutz im Wettbewerbs- und Gewerberecht•  Überbrückungshilfe III – Neue Kriterien, Fristen, Höchstgrenzen•  Gesetz zur Modernisierung von Abzugsteuern•  Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz•  Sorgfaltspflichtengesetz nur für größere GmbHs von Bedeutung•  Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts•  Gesetz gegen unfairen Steuerwettbewerb•  Mitarbeiterbeteiligungen werden attraktiver•  Insolvenzanträge und Insolvenzantragspflicht•  Geldwäschegesetz und Transparenzregister2. Wichtige BMF-Schreiben•  Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter•  Gewerbesteuerliche Maßnahmen wegen Corona-Krise•  Mitteilungspflichten über Auslandsbeziehungen•  BMF-Schreiben zur Anwendung der Steuerfreiheit des § 3 Nr. 34 EStG•  Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets– Änderungen beim Versandhandel– Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten•  Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug?•  Neue Reisekostenpauschalen•  Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG•  Umsatzsteuerfreie Sachspenden3. Wichtige Steuerurteile mit Auswirkungen auf GmbHs•  Reform der Rentenbesteuerung•  Die Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts•  Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags•  Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft kein Gestaltungsmissbrauch•  Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung•  Nichtanerkennung ertragsteuerlicher Organschaft bei gleichzeitiger atypischer stiller Gesellschaft•  Anerkennung eines geringfügigen Ehegatten-Arbeits-verhältnisses•  Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehalts- und Rentenzahlung an Geschäftsführer•  Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz 

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Das Optionsmodell nach dem KöMoG – ein Update
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Das Optionsmodell nach dem KöMoG – ein Update Der Beratungsbedarf anlässlich der Ausübung der Option 6 DIN A4 Seiten Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ist inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021 I, S. 2050) verkündet worden und tritt – von einigen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich am 1.1.2022 in Kraft. Kernstück des KöMoG ist das für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften vorgesehene Optionsmodell. Danach können auf unwiderruflichen Antrag Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften und deren Gesellschafter – unter Beibehaltung der zivilrechtlichen Rechtsform – wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft bzw. wie die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert werden. Mit ersten kritischen Überlegungen zum Optionsmodell, das in der Praxis einen hohen Beratungsbedarf auslösen wird, hat sich bereits ein Beitrag in dieser Zeitschrift beschäftigt (vgl. Ott, GmbH-Stpr. 2021, S. 193). Kurz vor Verabschiedung des endgültigen KöMoG wurden noch einige Änderungen vorgenommen, die – ebenso wie noch offene Fragen – Gegenstand des Beitrags sind. Überblick:1. Antragstellung2. Rechtsfolgen der Option3. Steuerliches Einlagekonto4. Ausschüttungsfiktion5. Optionshindernis Grunderwerbsteuer6. Zusammenfassung

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Aufnahme neuer Gesellschafter zwecks Sanierung einer GmbH
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof Aufnahme neuer Gesellschafter zwecks Sanierung einer GmbH Der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG 7 DIN A4 Seiten Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50% der GmbH-Anteile an einen Erwerber oder an eine diesem nahestehende Person übertragen, gehen nach § 8c Abs. 1 KStG bis dahin nicht genutzte Verluste der GmbH vollständig unter. Diese Regelung ist ein Hemmnis für Unternehmen, bei denen die Aufnahme neuer Gesellschafter oder der Wechsel von Anteilseignern zur Unternehmensfinanzierung notwendig wird. Deshalb ermöglicht § 8d Abs. 1 KStG auf Antrag einen Ausschluss des § 8c KStG. Dafür wird ein sogenannter fortführungsgebundener Verlustvortrag festgestellt, der zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen genutzt werden kann. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit von § 8d KStG. Der Beitrag stellt die in der Praxis auftretenden Probleme dar und zeigt detaillierte Lösungsmöglichkeiten auf.  Überblick:1. Einleitung2. Fortführungsgebundener Verlustvortrag•  Antragserfordernis•  Allgemeines Anwendungserfordernis•  Begriff des Geschäftsbetriebs•  Mehrere Geschäftsbetriebe•  Wirtschaftlich geringfügige Betätigung•  Kein schädliches Ereignis•  Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs•  Zuführung zu einer andersartigen Zweckbestimmung•  Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs•  Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft; Begründung einer Organschaft•  Übertragung von Wirtschaftsgütern unterhalb des gemeinen Werts3. Rechtsfolgen4. Fazit

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Das Auskunftsrecht des GmbH-Gesellschafters
Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker Das Auskunftsrecht des GmbH-Gesellschafters Voraussetzungen und Grenzen des Informationsrechts 9 DIN A4 Seiten Wenn Sie zwar Gesellschafter, aber nicht zugleich Geschäftsführer einer GmbH sind, kann es vorkommen, dass Sie konkrete Informationen über die Geschäfte und wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH nur in der einmal im Jahr stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlung erhalten. Da die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt und über die Ergebnisverwendung beschließen muss, werden Sie regelmäßig mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss übersandt bekommen, ggf. mit einer entsprechenden Erläuterung der Geschäftsführer. Wesentliche Fragen, zu denen die Geschäftsführer gemäß Gesetz bzw. Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag der Zustimmung bedürfen, stehen dann zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung. Überblick:1. Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung 2. Inhaber des Auskunftsrechts 3. Ausübung des Auskunftsrechts 4. Inhalt des Auskunftsanspruchs 5. Form und Zeitpunkt der Erfüllung6. Zusätzliches Einsichtsrecht7. Das Einsichtsverlangen8. Umfang des Einsichtsrechts9. Ablehnung der Auskunft/Einsicht10. Grenzen der Informationsansprüche11. Anzuratende Regelungen im Gesellschaftsvertrag12. Folgen rechtswidrigen Verhaltens13. Steuerliche Behandlung der Auskunftskosten

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Die Haftungsrisiken des Steuerberaters in der Krise der GmbH
Rechtsanwalt Dr. Jochen Blöse, MBA Die Haftungsrisiken des Steuerberaters in der Krise der GmbH Umfang und Adressaten der Hinweis- und Warnpflicht des Berater 7 DIN A4 Seiten Dem Steuerberater drohen bei nahezu jeder Tätigkeit Haftungsgefahren. Dies betrifft nicht nur die eigentlich steuerberatende, im Sinne einer steuergestalteten, Tätigkeit, sondern auch die Deklarationsberatung und ebenso Tätigkeiten im Zusammenhang mit Aufgaben der Buchhaltung und Abschlusserstellung. Als besonders haftungsanfällig hat sich dabei das Mandat für den Mandanten erwiesen, der sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen sich der Steuerberater einer GmbH in der Krise gegenübersieht und über neuere Entwicklungen. Dabei ist insbesondere auf das Thema der nun durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) geregelten Hinweis- und Warnpflichten bei Vorliegen von Insolvenzgründen einzugehen. Überblick:1. Grundsätzliches2. Hinweis- und Warnpflichten des Steuerberaters nach der Rechtsprechung des BGH3. Hinweis- und Warnpflichten nach § 102 StaRUG•  Voraussetzungen•  Adressaten der Hinweis- und Warnpflichten•  Kritiklose Hinnahme von Informationen der Mandanten?4. Fazit

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Die Abmahnung von Arbeitnehmern – Anforderungen, Notwendigkeit und Bedeutung für das Arbeitsverhältn
Rechtsanwalt Dr. Björn Braun Die Abmahnung von Arbeitnehmern – Anforderungen, Notwendigkeit und Bedeutung für das Arbeitsverhältnis Was der GmbH-Geschäftsführer über Abmahnungen wissen muss 6 DIN A4 Seiten Die Abmahnung spielt in der Praxis eine große Rolle, da es im laufenden Arbeitsverhältnis immer wieder vorkommt, dass Arbeitgeber sich gezwungen sehen, arbeitsvertragliche Pflichtverstöße ihrer Arbeitnehmer zu rügen. Was einfach und banal erscheint, wird aber der Bedeutung der Abmahnung nicht gerecht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine wirksam erteilte Abmahnung, die gerne auch als die „gelbe Karte“ im Arbeitsverhältnis bezeichnet wird, die Grundlage für einen erfolgreichen Kündigungsschutzprozess zu einem späteren Zeitpunkt sein kann. Insofern ist seitens des Arbeitgebers besondere Sorgfalt an die Formulierung von Abmahnungen zu legen. Welche Voraussetzungen eine Abmahnung in formeller und inhaltlicher Hinsicht zu erfüllen hat, wer sie aussprechen kann und wann eine Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich ist, wird im Beitrag dargelegt. Überblick:1. Einleitung2. Abgrenzung zur Ermahnung3. Notwendige Anzahl von Abmahnungen vor Ausspruch der Kündigung4. Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine wirksame Abmahnung5. Abmahnungsberechtigter Personenkreis und Zugang der Abmahnung6. Verhältnismäßigkeit der Abmahnung7. Frist zum Ausspruch der Abmahnung, Verwirkung8. Geltungsdauer einer ausgesprochenen Abmahnung9. Heranziehung eines abgemahnten Verhaltens zum Ausspruch einer Kündigung10. Beteiligung des Betriebsrats11. Entbehrlichkeit der Abmahnung12. Zusammenfassung 

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Krisenmanagement für GmbHs nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof und Dr. Hagen Prühs Krisenmanagement für GmbHs nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz Strategien für GmbH-Geschäftsführer zur Bewältigung einer GmbH-Krise 10 DIN A4 Seiten Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen große Herausforderungen an Unternehmen in Bezug auf Sanierung und Insolvenz dar. Um eine große Insolvenzwelle zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen bis zum 30.4.2021 ausgesetzt. Da diese Frist nicht verlängert wurde, sind überschuldete Unternehmen seit dem 1.5.2021 zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen verpflichtet. Neue Möglichkeiten zur Vermeidung einer Insolvenz stellt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zur Verfügung. Danach besteht u.a. die Chance, bereits vor einer drohenden Insolvenz eine Restrukturierung durchzuführen. Der Beitrag informiert über die neuen durch das StaRUG eröffneten Möglichkeiten. Überblick:1. Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung2. Neue Alternative zur präventiven Restrukturierung3. Voraussetzungen4. Drohende Zahlungsunfähigkeit5. Einrichtung eines Krisenfrüherkennungssystems•  Gesetzliche Regelung bis zum StaRUG•  Die Verpflichtung nach § 1 StaRUG•  Die Ausgestaltung eines Frühwarnsystems•  Frühwarnsystem mithilfe der Monte-Carlo-Simulation?6. Der Restrukturierungsplan7. Alternativen des Abstimmungsverfahrens8. Wirkung der Planannahme9. Vollstreckungs- und Verwertungssperre10. Ruhen der Insolvenzantragspflicht11. Haftung bei vorinsolvenzlicher Restrukturierung12. Die Sanierungsmoderation

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Wann dem Geschäftsführer Strafe wegen Untreue gegenüber der GmbH droht
Rechtsanwältinnen Dr. Anja Stürzl und Jana Hammesfahr Wann dem Geschäftsführer Strafe wegen Untreue gegenüber der GmbH droht Untreue-Risiken für GmbH-Geschäftsführer im Spiegel der neueren Rechtsprechung 8 DIN A4 Seiten Der Beitrag gibt einen Überblick über strafrechtliche Konstellationen, in denen der Tatbestand der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) gegenüber der Gesellschaft erfüllt sein kann und legt dar, wie GmbH-Geschäftsführer typische Risiken erkennen und vermeiden können. Überblick:1. Einleitung2. Untreue-Risiken für GmbH-Geschäftsführer•  Nicht ordnungsgemäße Buchführung•  Untreue durch Ausstellen von Scheinrechnungen und durch Vergütungserhöhungen•  Bildung „schwarzer Kassen“•  Belastung der Gesellschaft mit privaten Reisekosten•  Minderung des Gesellschaftsvermögens durch Risiko-geschäfte bzw. Verschwendung von Gesellschaftsvermögen•  Nichtgeltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen (ehemalige) Geschäftsführer oder Mitarbeiter•  Kostenübernahme von Geldsanktionen gegen Mitarbeiter und Verteidigungskosten durch die GmbH•  Überhöhte Betriebsratsvergütung 3. Fazit

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Die persönliche Haftung der GmbH-Gesellschafter
Rechtsanwalt Dr. Udo Knackstedt Die persönliche Haftung der GmbH-Gesellschafter  Wann Gesellschafter den Gläubigern der GmbH mit ihrem Privatvermögen haften 10 DIN A4 Seiten Die Attraktivität einer GmbH liegt u.a. darin, dass gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG eine Trennung zwischen dem Vermögen der GmbH und dem Vermögen der Gesellschafter gezogen wird. Das bedeutet, dass Gesellschafter nach dieser gesetzlichen Grundkonzeption nicht für Verbindlichkeiten der GmbH in Haftung genommen werden können. Dieses Privileg ist aber vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung an einigen wichtigen Stellen durchbrochen worden. Überblick:1. Haftung in der Gründungsphase•  Vorgründungsgesellschaft •  Vorgesellschaft•  Vorbelastungshaftung•  Verschleierte Sacheinlage und Haftung für Fehlbeträge•  Hin- und Herzahlen2. §§ 30, 31 GmbHG – Die handelsrechtlich verdeckte Gewinnausschüttung3. Existenzvernichtungshaftung•  Tatbestandsvoraussetzungen•  Einzelfälle4. Haftung wegen Insolvenzverschleppung•  Musterformulierungen für einen qualifizierten Rangrücktritt5. Durchgriffsfälle•  Vermögensvermischung•  Unterkapitalisierung6. Zusammenfassung

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Die führerlose GmbH: Probleme und Lösungen beim krankheitsbedingten Ausfall eines Geschäftsführers u
Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker Die führerlose GmbH: Probleme und Lösungen beim krankheitsbedingten Ausfall eines Geschäftsführers und/oder Gesellschafters Die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit einer GmbH im Notfall 11 DIN A4 Seiten Durch die langanhaltende COVID-19-Pandemie treten bestimmte Probleme bei der Geschäftsführung und Vertretung einer GmbH sowie der Gesellschafternachfolge besonders deutlich zutage. Wie kann eine GmbH wirksam vertreten werden, wenn ihr einziger Geschäftsführer längere Zeit ausfällt? Wie kann hier Vorsorge getroffen werden? Welcher Handlungsbedarf besteht, wenn ein GmbH-Gesellschafter längere Zeit selbst nicht handlungsfähig ist oder gar verstirbt? Der Beitrag gibt Antworten auf diese Fragen. Überblick:1. Vertretungsmöglichkeiten einer GmbH2. Lösungen bei Ausfall eines Geschäftsführers3. Probleme bei der Einberufung einer Gesellschafterversammlung4. Die erforderliche Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung5. Die Vertretung des ausgefallenen Geschäftsführers aufgrund (Vorsorge-)Vollmacht6. Die Erteilung von rechtsgeschäftlichen Vollmachten durch den Gesellschafter7. Umfang der Vollmacht des Gesellschafters8. Zusammenfassung

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Die GmbH in der Insolvenz – Der Insolvenzplan als Sanierungsinstrument
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann Die GmbH in der Insolvenz – Der Insolvenzplan als Sanierungsinstrument Aufbau und Umsetzung eines Insolvenzplans 6 DIN A4 Seiten Die Corona-Pandemie dürfte zahlreiche GmbH-Insolvenzen zur Folge haben. Was geschieht, wenn der Insolvenzverwalter die „Geschäftsführung“ übernommen hat? Inwiefern kann ein Insolvenzplan zur Sanierung einer GmbH beitragen? Überblick:1. Einführung2. Der darstellende Teil des Insolvenzplans (§ 220 InsO)3. Der gestaltende Teil des Insolvenzplans (§ 221 InsO)4. Die Anlagen zum Insolvenzplan (§§ 229, 230 InsO)5. Zusammenfassåung 

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Mobiles Arbeiten während und nach der Pandemie
Rechtsanwalt Dr. Michel Hoffmann, LL.B. Mobiles Arbeiten während und nach der Pandemie Aktuelle Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber nach Wegfall der Homeoffice-Pflicht 5 DIN A4 Seiten Seit knapp 1,5 Jahren hat die Corona-Pandemie immense Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die gesamtwirtschaftliche Lage. Schon zu Beginn der Pandemie haben viele Unternehmen zur Reduzierung des Infektionsgeschehens auf mobiles Arbeiten und Homeoffice gesetzt. Spätestens seit der Verpflichtung zur Einführung von Homeoffice am 27.1.2021 haben nahezu alle Unternehmen reagiert und mobiles Arbeiten – teilweise ohne weitere vertragliche Grundlage – möglich gemacht. Mit dem Wegfall der zeitlich befristeten Sonderregelung stellen sich nun zahlreiche Fragen, etwa wie die Rückkehr in den Betrieb richtig vorzubereiten ist, wie sich hybride Arbeitsformen rechtssicher gestalten lassen und welche Haftungsrisiken drohen, wenn Unternehmen untätig bleiben. Der Beitrag bietet hierzu einen ersten Überblick auf Grundlage der aktuell bestehenden Rechtslage und gibt Unternehmen zugleich konkrete Handlungsempfehlungen mit an die Hand. Überblick:1. Einleitung2. Keine Verpflichtung zum Angebot auf Homeoffice3. Dringend zu beachtende Regelungsbereiche•  Ausstattung und Kostentragung• Einhaltung geltender Arbeitszeitvorschriften•  Arbeitsschutz – Unterscheidung zwischen Homeoffice und mobiler Arbeit•  Datenschutz•  Unfallversicherungsschutz4. Rückkehrmöglichkeiten in den Betrieb•  Szenario 1 – keine vertragliche Grundlage•  Szenario 2 – vertragliche Grundlage mit Widerrufs-vorbehalt•  Szenario 3 – vertragliche Grundlage ohne Widerrufs-vorbehalt5. Haftungsrisiken6. Betriebliche Mitbestimmung7. Fazit und Checkliste für Arbeitgeber

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Das Optionsmodell nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Das Optionsmodell nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts Ein zweifelhaftes „Geschenk“ für gewerbliche Personen- und Partnerschaftsgesellschaften 8 DIN A4 Seiten Am 24.3.2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vorgelegt, das als Kernstück – neben einigen anderen gesetzlichen Änderungen – das sogenannte Optionsmodell enthält. Damit soll es Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag ermöglicht werden, unter Beibehaltung der zivilrechtlichen Rechtsform im Wege des fiktiven Formwechsels wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Das Optionsmodell, das von einer Vielzahl von steuerlich nachteiligen Nebenwirkungen flankiert wird, wirft die Frage nach den hiermit verbundenen Vorteilen auf. Vor diesem Hintergrund soll das Modell kritisch gewürdigt werden. Überblick:1. Inhalt und Reichweite des Optionsmodells•  Inhalt•  Reichweite•  Vorteilhaftigkeit der Option2. Praktische Hemmnisse und steuerliche Fallstricke beim Optionsmodell•  Fiktiver Formwechsel•  Problematik des Sonderbetriebsvermögens•  Sonstige Folgen des fiktiven Formwechsels3. Anteile an einer optierenden Gesellschaft4. Rückoption und steuerliche Probleme5. Auswirkungen auf andere Steuerarten6. Fazit

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GmbH-Sanierung ab 2021 – Neue Regeln der Eigenverwaltung
Rechtsanwältin Marion Gutheil GmbH-Sanierung ab 2021 – Neue Regeln der Eigenverwaltung Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen – Die Messlatte liegt höher 5 DIN A4 Seiten Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2021 mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) die Regeln für eine Insolvenz in Eigenverwaltung deutlich verschärft. Eine noch frühzeitigere und umfassende Planung des Schritts zur Sanierung von Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird damit unerlässlich. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen praxisrelevanten Neuerungen. Überblick:1. Sanierung in Eigenverwaltung – Ein sinnvolles Instrument2. Planung und Vorbereitung des Antrags auf Insolvenz in Eigenverwaltung3. Schutzschirm oder „normale“ Eigenverwaltung?4. Neue Anforderungen an den Antrag auf Eigenverwaltung5. Weitere neue Hürden für den Eintritt in die Eigenverwaltung6. Altbekannte Herausforderung: der vorläufige Gläubigerausschuss7. Ausnahme: Anwendbarkeit des alten Rechts8. Sonderfall: Coronaschutzschirm9. Fazit

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Zahlungen nach Insolvenzreife – Schutz des Geschäftsführers durch D&O-Versicherung?
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel und Tina Bieniek Zahlungen nach Insolvenzreife – Schutz des Geschäftsführers durch D&O-Versicherung? Zur Absicherung des Geschäftsführers durch eine D&O-Versicherung unter besonderer Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19 9 DIN A4 Seiten Geschäftsführer einer GmbH haften für Zahlungen nach dem Eintritt der Insolvenzreife ihrer Gesellschaft und für Zahlungen an die Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen müssen. Lange war umstritten, ob eine D&O-Versicherung in diesen Fällen einstandspflichtig ist. Der BGH hat diese Frage nun bejaht. Überblick:1. Ausgangsproblematik: Geschäftsleiterhaftung für „insolvenznahe“ Zahlungen2. Absicherung von Haftungsrisiken durch D&O-Versicherungen 3. D&O-Versicherung bei Haftung für insolvenznahe Zahlungen – Rechtsprechungsentwicklung•  OLG Celle, Beschluss vom 1.4.2016, Az. 8 W 20/16•  OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2018, Az. I-4 U 93/16•  OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 1.7.2019, Az. 3 U 6/19•  Klärung durch den BGH im Urteil vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/194. Hinweise für die Praxis•  Aktualität des BGH-Urteils mit Blick auf das StaRUG und die Neueinführung des § 15b InsO?•  Prüfung der Versicherungsbedingungen und der geltend gemachten Ansprüche •  Zeitlicher Anwendungsbereich, Nachhaftung und claims-made-Prinzip•  Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag durch den Geschäftsleiter5. Zusammenfassung

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Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG im Spiegel der neueren Rechtsprechung
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG im Spiegel der neueren Rechtsprechung Ein Abgleich mit den Änderungen nach dem Jahressteuergesetz 2020 8 DIN A4 Seiten Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG ist für GmbHs ein wichtiges Instrument zur Investitionsförderung, Liquiditätsstärkung und legalen Steuergestaltung. In Heft 3 wurden die Neuerungen vorgestellt, die diese Vorschrift im Rahmen der Steuerrechtsänderungen aufgrund der Corona-Krise erfahren hat. In diesem Beitrag wird die Entwicklung der Rechtsprechung bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 aufgezeigt, wobei jeweils darauf hingewiesen wird, ob die damalige Entscheidung des BFH oder eines FG nach den Steuerrechtsänderungen ab 2020 noch einmal so ausfallen könnte. Überblick:1. Änderung von Steuerbescheiden bei Rückgängig-machung des IAB2. Änderung nach § 7g Abs. 3 EStG auch für die Korrektur weiterer Fehler nutzbar?3. Bildung und Rückgängigmachung eines IAB ineiner GbR4. Bildung eines IAB bei Einbringung in eine GbR5. Hinzurechnung eines IAB in einer Personengesellschaft6. Bildung eines IAB im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, Investition im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters7. Einsatz eines begünstigten Wirtschaftsguts in zwei Betrieben des Steuerpflichtigen8. Versagung des IAB nach einer Betriebsprüfung

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Vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG mit Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG mit Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten (Teil 2) Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu einer schenkungsteuerlich begünstigten Übertragung von Kommanditanteil und Sonderbetriebsvermögen 8 DIN A4 Seiten Im Anschluss an seine Ausführungen zu den ertragsteuerlichen Anforderungen an eine steuerneutrale Übertragung eines Kommanditanteils nebst Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten in Heft 5, S. 129 ff. behandelt der Autor in Teil 2 die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung nach neuester BFH-Rechtsprechung schenkungsteuerlich nach den §§ 13a, 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz begünstigt ist. Überblick:1. Einführung (Teil 1)2. BFH-Urteil vom 10.9.2020 (Az. IV R 14/18) zur Buchwerfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG•  Urteilssachverhalt•  Entscheidung des BFH•  Praktische Folgen3. Praxis-Beispiel mit allen steuerlichen Konsequenzen4. Schenkung von Mitunternehmeranteilen (Teil 2)•  Voraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG•  BFH-Urteil vom 17.6.2020 (Az. II R 33/17)•  BFH-Urteil vom 17.6.2020 (Az. II R 38/17)5. Praxis-Beispiel zu den steuerlichen Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Insolvenzrechtsreform 2021 – Aufschwung durch Sanierung?
Rechtsanwalt Dr. Stefan Lammel und Rechtsanwältin Julia Schwab Insolvenzrechtsreform 2021 – Aufschwung durch Sanierung? Zum Jahresanfang ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten – Wie GmbHs davon profitieren können 12 DIN A4 Seiten Kernstück des SanInsFoG ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das einen außergerichtlichen Sanierungsrahmen für sich in der Krise befindende Unternehmen vorsieht. Solche krisenbehaftete Unternehmen dürfte es aktuell infolge der COVID-19-Pandemie viele geben. Zudem wurden im vergangenen Jahr kaum Insolvenzanträge gestellt, und das Niveau an Insolvenzverfahren ist so niedrig wie noch nie seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999. Nach der neusten Umfrage des ifo Instituts sieht sich jedoch fast jedes fünfte Unternehmen in Deutschland in seiner Existenz bedroht. Dies lässt erahnen, welche Mammutaufgabe in 2021 und den Folgejahren auf Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Restrukturierungsberater zukommen wird. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Änderungen und Neuerungen durch das SanInsFoG. Überblick:1. Ausgangslage•  Außergerichtliche Sanierung•  Sanierung im Insolvenzverfahren•  Sanierung im Regelinsolvenzverfahren•  Sanierung in der Eigenverwaltung2. Änderungen im Recht der Eigenverwaltung•  Zugangsvoraussetzungen•  Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters•  Sonstige ergänzende Regelungen zur Eigenverwaltung•  Fazit3. Weitere Änderungen der Insolvenzordnung•  Drohende Zahlungsunfähigkeit versus Überschuldung •  Haftung der Geschäftsleitung für Zahlungen nach Insolvenzreife4. StaRUG5. Restrukturierungsverfahren•  Personeller und sachlicher Anwendungsbereich•  Zugangsvoraussetzung•  Ablauf des Verfahrens•  Restrukturierungsplan•  Beantragung gerichtlicher Maßnahmen•  Von der Planabstimmung bis zur Planumsetzung•  Fazit – Für wen eignet sich das Restrukturierungsverfahren? 6. Sanierungsmoderation•  Zugangsvoraussetzungen•  Sanierungsmoderator•  Sanierungsvergleich•  Fazit – Für wen eignet sich die Sanierungsmoderation?7. Zusammenfassung

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Die neue Sofortabschreibung von Computern und Software im Betriebs- und im Privatvermögen
Dr. Hagen Prühs Die neue Sofortabschreibung von Computern und Software im Betriebs- und im Privatvermögen Auswirkungen auf Handels- und Steuerbilanz 5 DIN A4 Seiten Um die Digitalisierung in Deutschland stärker zu fördern, erkennt die Finanzverwaltung mit Wirkung ab 2021 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computerhardware und Software von einem Jahr bei der steuerlichen Gewinn-ermittlung an. Eine GmbH kann also statt der in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltenen dreijährigen Nutzungsdauer die Sofortabschreibung ihrer EDV-Investitionen im Jahr der Anschaffung wählen. Die Auswirkungen auf die Handels- und Steuerbilanz sowie auf EDV-Investitionen im Privatvermögen erläutert der Beitrag. Überblick:1. Das BMF-Schreiben vom 26.2.2021 und seine steuerlichen Auswirkungen2. EDV-Investitionen in der Handelsbilanz3. Abschreibung nach Handels- und Steuerrecht4. Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz5. Aktivierung von Software6. EDV-Anschaffungen im Privatvermögen7. Fazit

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Das Risiko der Scheinselbstständigkeit im Arbeits-, Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Umsatzsteu
Rechtsanwältin Nicola Dienst Das Risiko der Scheinselbstständigkeit im Arbeits-, Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuerrecht Zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung 8 DIN A4 Seiten Die Kontrolle von Anstellungsverhältnissen mit freien Mitarbeitern oder Freiberuflern im Hinblick auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit im Rahmen von Betriebsprüfungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Scheinselbstständigkeit stellt insbesondere in finanzieller Hinsicht ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Unternehmen dar. Im Folgenden sollen daher die wesentlichen Fragen dazu, wann eine Scheinselbstständigkeit in arbeits-, sozialversicherungs-, lohnsteuer- und umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht vorliegt, was in diesem Fall droht und wie sie sich vermeiden lässt, beantwortet werden. Überblick:1. Was ist Scheinselbstständigkeit?2. Arbeitsrechtliche Beurteilung und Folgen3. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und Folgen4. Lohnsteuerrechtliche Beurteilung und Folgen5. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung und Folgen6. Strafrechtliche Konsequenzen7. Zivilrechtliche Konsequenzen8. Fazit

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Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht im GmbH-Jahresabschluss für 2020
Wilhelm Krudewig, StB Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht im GmbH-Jahresabschluss für 2020 Rückstellungen als Instrument der Bilanzpolitik 7 DIN A4 Seiten Mit der Bildung von gewinnmindernden Rückstellungen berücksichtigt eine GmbH Verbindlichkeiten, die entweder dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind und deren Ursache im abgelaufenen Jahr liegt. Damit verbunden ist ein bilanzpolitischer Spielraum, der genutzt werden sollte, um den Gewinn der Gesellschaft zu „gestalten“, in der Regel zu drücken. Dabei sind freilich zum Teil erhebliche Unterschiede beim Ansatz und bei der Höhe der Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht zu beachten. Überblick:1. Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht2.Abweichungen bei Rückstellungen in Handels- und Steuerbilanz3. Bewertung von Rückstellungen• Bewertung von Rückstellungen nach Handelsrecht• Bewertung von Rückstellungen nach Steuerrecht4. Auflösung einer Rückstellung

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Vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG mit Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG mit Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten (Teil 1) BFH formuliert Anforderungen an eine steuerneutrale Übertragung 8 DIN A4 Seiten Die Rechtsform der GmbH & Co. KG findet in der Praxis eine weite Verbreitung. Oftmals werden dabei für die Betriebsführung der GmbH & Co. KG notwendige Wirtschaftsgüter (z.B. Immobilien), die sich im zivilrechtlichen Eigentum der Kommanditisten befinden, an die GmbH & Co. KG entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen und stellen steuerrechtlich Sonderbetriebsvermögen dar. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG ansteht, weil aus steuerrechtlichen Gründen unbedingt darauf zu achten ist, dass der Kommanditanteil stets zusammen mit dem Sonderbetriebsvermögen zu übertragen ist. Hierzu hat der BFH jüngst aus einkommensteuerlicher und schenkungsteuerlicher Sicht Stellung genommen. Teil 1 des Beitrags erläutert, welche Anforderungen nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH für eine Buchwertfortführung erfüllt werden müssen. In Teil 2 (im nächsten Heft) geht es um die aktuelle BFH-Rechtsprechung zu den schenkungsteuerlichen Vergünstigungen bei der Übertragung von Kommanditanteilen in Verbindung mit Sonderbetriebsvermögen. Überblick:1. Einführung2. BFH-Urteil vom 10.9.2020 (Az. IV R 14/18) zur Buchwerfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG•  Urteilssachverhalt•  Entscheidung des BFH•  Praktische Folgen3. Praxis-Beispiel mit allen steuerlichen Konsequenzen4. Schenkung von Mitunternehmeranteilen (Teil 2 – im nächsten Heft)•  Voraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG•  BFH-Urteil vom 17.6.2020 (Az. II R 33/17)•  BFH-Urteil vom 17.6.2020 (Az. II R 38/17)5. Praxis-Beispiel zu den steuerlichen Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Einsatzmöglichkeiten der kapitalistischen Betriebsaufspaltung
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Einsatzmöglichkeiten der kapitalistischen Betriebsaufspaltung Gewinne der Betriebs-GmbH steuerschonend auf das Besitzunternehmen verlagern 9 DIN A4 Seiten Bei einer wirtschaftlich erfolgreichen Betriebs-GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sind oftmals hohe thesaurierte Gewinne vorhanden, deren Ausschüttung wegen der damit verbundenen Steuerbelastung auf der Gesellschafterebene regelmäßig unterbleibt. Sollen diese thesaurierten Gewinne vor einem Haftungszugriff bei der Betriebs-GmbH geschützt werden, müssen Wege gefunden werden, wie die Gewinne möglichst steuerschonend zwecks „Enthaftung“ aus der Betriebs-GmbH heraus transferiert werden können. Eine mögliche Lösung bietet die kapitalistische Betriebsaufspaltung, deren Errichtung unter steuerlichen Gesichtspunkten im Beitrag dargestellt wird. Überblick:1. Gründe für eine kapitalistische Betriebsaufspaltung2. Errichtung einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung•  Grundlagen•  Steuerliche Behandlung nach § 20 Umwandlungssteuergesetz•  Zeitpunktbezogene Betrachtung beim Einbringungs-gegenstand•  Anteile an der Betriebs-GmbH3. Problematik des Ausschüttungszeitpunkts4. Anteile an der Betriebs-GmbH im Sonderbetriebsvermögen5. Zusammenfassung

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Der GmbH-Jahresabschluss für 2020
Wilhelm Krudewig, StB Der GmbH-Jahresabschluss für 2020 Bilanzpolitische Maßnahmen unter Berücksichtigung der Corona-Krise 10 DIN A4 Seiten Die Jahresabschluss-Saison ist im vollen Gange. Es gilt zu entscheiden, wie ein trotz Corona erzielter Gewinn in 2020 gestaltet werden kann, was der Öffentlichkeit mitgeteilt werden muss und was verschwiegen werden darf. Dabei sind die vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung wegen der Coronakrise gewährten Erleichterungen zu berücksichtigen. Überblick:1. Elektronische Übermittlung von Bilanzen (E-Bilanz/Taxonomie)2. GmbH: Buchführungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten•  Unterscheidungen nach der Unternehmensgröße•  Höhe der Umsatzerlöse•  Übersicht der Offenlegungs- und Prüfungspflichten nach der Unternehmensgröße•  Abschlusspolitische Maßnahmen in Bezug auf die Größenklassen•  Darstellung der Bilanz•  Anhang und Lagebericht3. Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht•  Handelsbilanz als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung•  Übernahme der Werte aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz•  Ausweis des Anlagevermögens•  Software als materielles Wirtschaftsgut (Trivialprogramme)•  Bewertung von Wirtschaftsgütern/Teilwertabschreibung•  Ausweis von Forderungen/Verbindlichkeiten•  Bewertung des Vorratsvermögens•  Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG)•  Bildung steuerfreier Rücklagen  – Bildung und Auflösung von Reinvestitionsrücklagen  – Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR)  – Zuschuss-Rücklagen (R 6.5. EStR)•  Investitionsabzugsbetrag: Neuregelung ab 2020

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Die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer GmbH (& Co. KG) als Organgesellschaft
Herbert Fittkau, LL.M. Die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer GmbH (& Co. KG) als Organgesellschaft Voraussetzungen – Steuerliche Konsequenzen – Belastbare Gestaltungen – Neuere Rechtsprechung 11 DIN A4 Seiten Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft werden mindestens zwei rechtlich selbstständige Unternehmen wie ein einheitliches Unternehmen behandelt. Das hat Vorteile, wenn die Voraussetzungen erkannt und befolgt werden. Anhand der jüngeren Rechtsprechung der FG und des BFH werden die häufigsten Fehlerquellen und Wege zu ihrer Vermeidung aufgezeigt. Überblick:1. Begriff der Organschaft2. Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft•  Organträger•  Organgesellschaft•  Eingliederungsmerkmale der umsatzsteuerlichen Organschaft– Die finanzielle Eingliederung– Die wirtschaftliche Eingliederung– Die organisatorische Eingliederung3. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Organschaft4. Besonderheiten bei der umsatzsteuerlichen Organschaft•  Zeitliche Voraussetzungen•  Einbeziehung von Personengesellschaften als Organgesellschaft•  Keine umsatzsteuerrechtliche Mehrmütterorganschaft•  Besonderheiten bei Insolvenz der Organgesellschaft oder des Organträgers•  Beendigung der Organschaft5. Steuerliche Vorteile und Risiken einer Organschaft6. Streitfragen aus der jüngeren Rechtsprechung•  EuGH-Vorlage des FG Berlin-Brandenburg zur umsatzsteuerlichen Organschaft•  EuGH-Vorlagen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft7. Fazit

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Akquise neuer Beschäftigter durch Willkommensprämien
Rechtsanwalt Dr. Severin Gotthard Kunisch Akquise neuer Beschäftigter durch Willkommensprämien Willkommensprämien rechtssicher vereinbaren und Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden 7 DIN A4 Seiten Der aktuelle Fachkräftemangel zwingt Unternehmen dazu, zusätzliche Anreize für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Es reicht nicht mehr aus, (nur noch) attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Neben einem guten Gehalt oder moderaten Arbeitszeiten wird der Kampf um Fachkräfte auch mittels Willkommensprämien geführt. Hierzu loben Arbeitgeber bereits zu Berufsbeginn Prämien für Bewerberinnen und Bewerber aus. Bei der vertraglichen Ausgestaltung solcher Prämien gibt es einiges zu beachten. Überblick:1. Praktisches Bedürfnis nach rechtssicheren Vereinbarungen2. Willkommensprämien•  Vertragliche Zusage•  Höhe der Prämie•  Anteilige Kürzung bei Teilzeit 3. Rückzahlungsklauseln•  Gestaltung von Rückzahlungsklauseln•  Interessenkonflikt bei Rückzahlungsklauseln•  Kriterien der Rechtsprechung für wirksame Rückzahlungsklauseln•  Formulierungsbeispiel einer Rückzahlungsklausel•  Verlängerung der Bindungsdauer, etwa während Arbeitsunfähigkeit4. Alternative zu Rückzahlungsklauseln: Späteres Entstehen des Anspruchs?5. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung6. Gefahr der Wettbewerbswidrigkeit beim Abwerben fremder Arbeitnehmer mittels Prämien7. Fazit

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Der neue Investitionsabzugsbetrag als Instrument der Steuergestaltung
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens Der neue Investitionsabzugsbetrag als Instrument der Steuergestaltung Die Verbesserungen durch das Jahressteuergesetz 2020 8 DIN A4 Seiten Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Möglichkeit für kleine und mittlere GmbHs, Investitionen zu fördern, die Liquidität des Unternehmens zu sichern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Er ermöglicht die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts. Der Beitrag erläutert die bereits seit 2020 geltenden Neuregelungen. Überblick:1. Die wirtschaftliche Bedeutung des IAB2. Die Erweiterung des IAB durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz3. Erweiterungen durch das Jahressteuergesetz 2020 •  Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines IAB•  Größenmerkmale bis 2019/Gewinngrenze ab 2020•  Vermietung von Wirtschaftsgütern•  Abzugsbetrag künftig 50% statt der Investitionskosten•  IAB bei Personengesellschaften•  Beschränkung der nachträglichen Inanspruchnahme von IAB 4. Der IAB in Kombination mit Sonderabschreibungen-Vorteilsrechnungen5. Fazit

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Die Gesellschafterklage in der GmbH
Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker Die Gesellschafterklage in der GmbH Aus dem Mitgliedschaftsrecht des GmbH-Gesellschafters folgende Klagebefugnisse gegen Mitgesellschafter 9 DIN A4 Seiten In vorangegangenen Aufsätzen ist untersucht worden, wie Gesellschafter einer GmbH gegen in der Gesellschafterversammlung gefasste Beschlüsse vorgehen können (vgl. zuletzt GmbH-Stpr 2020, S. 265 ff.). Insoweit war zu unterscheiden zwischen nichtigen und anfechtbaren Gesellschafterbeschlüssen. In der GmbH kann es aber auch außerhalb von Beschlussfassungen Streitigkeiten geben. Diesbezüglich stellt sich dann die Frage, wie ein betroffener Gesellschafter, der seine Rechte innerhalb der GmbH verletzt sieht, dagegen vorgehen kann. Von besonderem Interesse sind solche Fälle, in denen ein anderer Gesellschafter oder eine Gesellschaftermehrheit zum eigenen Nutzen handelt und es insoweit an einer gesellschaftsinternen Kontrolle fehlt. Überblick:1.Die unterschiedlichen Formen einer Gesellschafterklage•  Klage gegen die GmbH•  Klage gegen einen Mitgesellschafter2. Die Mitgliedschaftsklage eines GmbH-Gesellschafters (actio pro socio)•  Die Klageform der actio pro socio•  Die Anwendungsvoraussetzungen− Geltendmachung eines eigenen Rechts oder eines Rechts der GmbH in Prozessstandschaft?− Abgrenzung des Anwendungsbereichs3. Die Rechtsfolgen der actio pro socio•  Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit?•  Rechtskraftwirkung•  Ausscheiden des klagenden Gesellschafters aus der GmbH•  Ausschluss der actio pro socio im Gesellschaftsvertrag?4.Steuerliche Fragen•  Zuwendung von Vermögensvorteilen als verdeckte Gewinnausschüttungen•  Rückgewähr von Einlagen•  Prozesskosten des klagenden Gesellschafters5. Zusammenfassung

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Lohnsteuerliche Änderungen ab 2021
Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster Lohnsteuerliche Änderungen ab 2021 So können auch GmbH-Geschäftsführer davon profitieren 7 DIN A4 Seiten Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel 2020/2021 eine Reihe von neuen Gesetzen beschlossen, die sich u.a. auch auf den Lohnsteuerabzug ab 1.1.2021 auswirken. Im Mittelpunkt steht das Jahressteuergesetz 2020, mit dem EU-Vorgaben und die Ergebnisse der aktuellen Finanzrechtsprechung umgesetzt wurden. Von den lohnsteuerlichen Verbesserungen profitieren auch GmbH-Geschäftsführer. Überblick:1.Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden2.Neuer Lohnsteuertarif und Abbau des Solidaritätszuschlags ab 20213. Höherer steuerfreier Auslagenersatz für das Aufladen eines Elektro-Firmenwagens ab 20214. Steuerfreie Überlassung von betrieblichen Fahrrädern und E-Bikes5. Erhöhung der Entfernungspauschale6. Vorübergehende Einführung einer Homeoffice-Pauschale7.Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung8. Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Sonderzahlung verlängert9. Geringerer geldwerter Vorteil für reine Elektro-Dienstfahrzeuge10. Corona-Schutzmasken und Corona-Tests11.Klarstellung zur Steuerfreiheit von Outplacement-Leistungen12. Ausblick auf 2022: Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze auf 50 €

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Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage bei der GmbH als Sanierungsmaßnahme
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage bei der GmbH als Sanierungsmaßnahme Steuerliche Auswirkungen beim Anteilsverkauf und im Fall der Rückzahlung 12 DIN A4 Seiten Bei einer GmbH in der Krise sind die Gesellschafter oftmals gezwungen, zur Verbesserung der Liquidität Einzahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft vorzunehmen. Anstelle einer förmlichen Erhöhung des Stammkapitals bietet sich als deutlich einfacherer Weg an, eine schlichte Einzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB vorzunehmen. Der Beitrag zeigt die steuerlichen Nebenwirkungen auf, die insbesondere eintreten können, wenn die Einzahlung in die Kapitalrücklage disquotal erfolgt. Überblick:1. Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage •  Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen•  Schenkungsteuerliche Folgen•  Ertragsteuerliche Folgen•  Einlagenzuordnung bei mehreren Anteilen an derselben GmbH2. Rückzahlungen aus der personengebundenen Rücklage3. Einlagenrückgewähr bei mehreren Anteilen an derselben GmbH•  Zuordnung der Einlagenrückgewähr•  Beispielsfälle4. Zusammenfassung

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Der ordentliche und gewissenhafte GmbH-Geschäftsführer – das unbekannte Wesen
Dr. Sebastian Haas, WP/StB Der ordentliche und gewissenhafte GmbH-Geschäftsführer – das unbekannte Wesen Zur Notwendigkeit einer stärker realitätsbezogenen BFH-Rechtsprechung 6 DIN A4 Seiten Der „ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer“ ist im Bereich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften seit Jahrzehnten integraler Bestandteil des Fremdvergleichs. Die Rechtsprechung bedient sich in unzähligen Urteilen dieser fiktiven Person. Für die Gestaltungs- und Abwehrberatung ist sie von großer Bedeutung. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Wirtschaft und des ökonomischen Umfelds müssen sich jedoch nicht nur „reale“ Geschäftsführer weiterentwickeln, sondern dies kann auch von der fiktiven Gestalt erwartet werden. Es wird daher dargestellt, wie der BFH in der Vergangenheit den Fremdvergleich mit ihr begründet hat und inwieweit diese Feststellungen einer Modifikation für das Jahr 2020 und die nun geltenden Rahmenbedingungen bedürfen. Hierzu werden exemplarisch die Bereiche „Pension neben Gehalt“ und „renditearme Geschäfte“ betrachtet. Überblick:1. Ausgangslage2. Entscheidungen der Vergangenheit und deren Beurteilung aus heutiger Sicht•  Angemessener Gewinnaufschlag bei Übernahme von Kosten aus dem Privatbereich des Gesellschafters– Auswirkungen der Niedrigzinsphase– Folgen der Vermögenspreisinflation•  Weiterbeschäftigung von Gesellschafter-Geschäfts-führern mit Pensionszusage3. Zusammenfassung und Ausblick auf ähnliche Situationen

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Der Urlaubsanspruch im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung
Rechtsanwalt Dr. Björn Braun Der Urlaubsanspruch im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung und der Corona-Pandemie 6 DIN A4 Seiten „Sommerzeit ist Reisezeit“ heißt es immer, jedoch stellen sich gerade auch zum Ende eines Kalenderjahres traditionell einige Fragen, die den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer betreffen, wie beispielsweise dessen Verfall oder die Verhängung von Urlaubssperren durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus haben sich gerade im Urlaubsrecht, nicht zuletzt durch die Einflüsse der europäischen Rechtsprechung in den vergangenen Jahren, erhebliche Änderungen ergeben. Zudem hat die Covid-19-Pandemie neue Fragen aufgeworfen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen und bislang ungeklärt sind. Der Beitrag gibt diesbezüglich einen Überblick. Überblick:1. Einleitung2. Verfall des Urlaubsanspruchs zum Ende des Kalenderjahres3. Verfall des Urlaubsanspruchs bei dauerhaft erkrankten Arbeitnehmern4. Verjährung von Urlaubsansprüchen5. Vererblichkeit von Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen6. Die Urlaubssperre 7. Urlaub während angeordneter Quarantäne8. Zusammenfassung

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Bewerbung, Anstellungsverhältnis und Kündigung von Schwerbehinderten
Rechtsanwältin Claudia Vey Bewerbung, Anstellungsverhältnis und Kündigung von Schwerbehinderten Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften für Schwerbehinderte 9 DIN A4 Seiten Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Dieser dient zum einen der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt und zum anderen der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Dementsprechend sind in einem (sich anbahnenden) Arbeitsverhältnis zwingende gesetzliche Vorschriften zu beachten. In der Praxis zeigt sich, dass dem Arbeitgeber diese Vorschriften nicht immer alle bekannt sind, was Reputationsschäden, Entschädigungsansprüche oder die Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung zur Folge haben kann.  Überblick:1. Einleitung2. Geschützter Personenkreis3. Kenntnis des Arbeitgebers4. Die Schwerbehindertenvertretung5. Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber6. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses•  Die Stellenausschreibung•  Das Bewerbungsverfahren•  Rechtsfolge bei Verstoß: Entschädigung7. Das Anstellungsverhältnis•  Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung•  Überstundenbefreiung und Zusatzurlaub8. Kündigung des Arbeitsverhältnisses•  Das Präventionsverfahren•  Anhörung der Schwerbehindertenvertretung•  Zustimmung des Integrationsamts9. Fazit

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Die gemeinnützige GmbH im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof Die gemeinnützige GmbH im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung Wann die Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht 8 DIN A4 Seiten Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Vielmehr sind die allgemeinen Regeln des GmbH-Rechts uneingeschränkt anwendbar. Die gGmbH ist die Bezeichnung einer GmbH, die nach den §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) als gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Der Gesetzgeber honoriert die Gemeinnützigkeit u.a. mit der Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Allerdings stehen gemeinnützige Körperschaften seit geraumer Zeit im Visier der Finanzverwaltung. Diese schöpft recht schnell den Verdacht, ein gemeinnütziges Unternehmen könnte gegen eine der zahlreichen Regelungen der Gemeinnützigkeit verstoßen. Das kann zur Aberkennung dieses Status führen. Aktuell sind mehrere Urteile ergangen, bei denen der Verlust der Gemeinnützigkeit zur Entscheidung anstand bzw. nach denen weitere Einschränkungen für gemeinnützige Gesellschaften zu beachten sind. Überblick:1. Überhöhte Geschäftsführergehälter2. Unentgeltliche Leistungen an den Geschäftsführer3. Zweckbetriebsschädliche Gewinnerzielungsabsicht4. Fehlende Selbstlosigkeit5. Weder Förderung der Allgemeinheit noch Verfolgung mildtätiger Zwecke6. Steuerfreiheit der Vergütung für nebenberufliche Fahrer7. Keine Jagdsteuer für gGmbH8. Bezeichnung „gUG (haftungsbeschränkt)“ unzulässig?

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GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2021 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und Geschäftsführ
Dr. Hagen Prühs/Dipl.-Kffr. Ute Schiefelbein GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2021 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und Geschäftsführer Wichtige Zahlen aus der neuen BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung – Argumentationshilfen für die steuerliche Angemessenheitsprüfung 10 DIN A4 Seiten Alljährlich befragt BBE media GmbH-Geschäftsführer deutschlandweit nach ihrem Gehalt und allen Vergütungsbestandteilen. Das Ergebnis wirft nicht nur ein interessantes Schlaglicht auf die Wirtschaftskraft unterschiedlicher Branchen. Die BBE-Studie ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung geht. Der Beitrag basiert auf der aktuellen Untersuchung „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2021“ der BBE media und informiert über die aktuellen Vergütungstrends beim Gesamtgehalt und die interessantesten Entwicklungen bei einzelnen Vergütungsbestandteilen. Überblick:1. Der Nutzen von Gehaltsstudien2. Die BBE-Vergütungsstudie 2021•  Neue Zahlen und Daten über „übliche“ GmbH-Geschäftsführergehälter•  Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen•  Geschäftsführer-Festgehälter nach Wirtschaftszweigen und Branchen•  Tantiemen nach Wirtschaftszweigen und Branchen•  Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführer-status, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg•  Multiplikatoren für den betriebsinternen Gehaltsvergleich•  Häufige Gehaltsextras neben Festgehalt und Tantieme3. Neuere Rechtsprechung zur GmbH-Geschäftsführervergütung in ABC-Form

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