Einzelne Fachbeiträge der Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis
Diese einzelnen Fachbeiträge der Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis sind komplette Fachartikel zu aktuellen Themen der GmbH-Praxis. Durch diese Artikel kann der Laie verständlich Problemlösungen und Änderungen im Gesetzes- sowie Steuerbereich nachvollziehen und darauf reagieren.
Rechtsanwalt Dr. Severin Gotthard Kunisch
Akquise neuer Beschäftigter durch Willkommensprämien
Willkommensprämien rechtssicher vereinbaren und Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden
7 DIN A4 Seiten
Der aktuelle Fachkräftemangel zwingt Unternehmen dazu, zusätzliche Anreize für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Es reicht nicht mehr aus, (nur noch) attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Neben einem guten Gehalt oder moderaten Arbeitszeiten wird der Kampf um Fachkräfte auch mittels Willkommensprämien geführt. Hierzu loben Arbeitgeber bereits zu Berufsbeginn Prämien für Bewerberinnen und Bewerber aus. Bei der vertraglichen Ausgestaltung solcher Prämien gibt es einiges zu beachten.
Überblick:1. Praktisches Bedürfnis nach rechtssicheren Vereinbarungen2. Willkommensprämien• Vertragliche Zusage• Höhe der Prämie• Anteilige Kürzung bei Teilzeit 3. Rückzahlungsklauseln• Gestaltung von Rückzahlungsklauseln• Interessenkonflikt bei Rückzahlungsklauseln• Kriterien der Rechtsprechung für wirksame Rückzahlungsklauseln• Formulierungsbeispiel einer Rückzahlungsklausel• Verlängerung der Bindungsdauer, etwa während Arbeitsunfähigkeit4. Alternative zu Rückzahlungsklauseln: Späteres Entstehen des Anspruchs?5. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung6. Gefahr der Wettbewerbswidrigkeit beim Abwerben fremder Arbeitnehmer mittels Prämien7. Fazit
Rechtsanwältin Dr. Maren Henseler
Aktuelle Probleme bei der Arbeitszeiterfassung
Pflichten des Arbeitgebers aus dem Gemeinschaftsrecht
5 DIN A4 Seiten
Im Zuge der Corona-Krise sahen sich viele Unternehmen gezwungen, ihre Angestellten vollständig oder zeitweise nach Hause zu schicken. Grund dafür war entweder die kurzfristige Vereinbarung von Telearbeit/Homeoffice, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, die Einführung von – wegen erheblichen Arbeitsausfalls – notwendiger Kurzarbeit oder eine Kombination aus beiden Instrumenten. Manch ein Betrieb sah sich in diesem Zusammenhang erstmals mit der Notwendigkeit konfrontiert, die tatsächlich bzw. normalerweise geleisteten Arbeitsstunden ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Sei es, weil diese plötzlich nicht mehr physisch im Betrieb anwesend waren, sei es, um die genaue Anzahl der Ausfallstunden dokumentieren und an die Agentur für Arbeit übermitteln zu können. Dabei bestand auch vorher schon die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – allein deren Umfang und konkrete Ausgestaltung sind weiterhin ungeklärt.
Überblick:1. Einleitung2. Die Urteile des EuGH vom 14.5.2019 und des ArbG Emden vom 20.2.20203. Anforderungen an ein geeignetes Arbeitszeiterfassungssystem: objektiv, verlässlich, zugänglich4. Umsetzung und Herausforderungen in der betrieblichen Praxis5. Zusammenfassung
Rechtsanwältin Dr. Maren Henseler
Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Saisonarbeit
Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen
5 DIN A4 Seiten
Die letzte Ernte ist gerade eingefahren, da freut sich so mancher schon auf den wohlverdienten Winterurlaub, der dieses Jahr hoffentlich wieder etwas unbeschwerter begangen werden kann als im Jahr zuvor. Insbesondere Bergregionen mit Skigebieten haben während der kalten Jahreszeit in der Regel Hochkonjunktur. Für die Erledigung dann anstehender Arbeiten braucht es Personal – allerdings zum Großteil lediglich temporär. Denn irgendwann ist auch der letzte Schnee geschmolzen und der finale Einkehrschwung gemacht. Mit der Saison endet bzw. reduziert sich (vorübergehend) auch der Bedarf an Arbeitskräften. Die Ausgestaltung der im Vorfeld zu schließenden Verträge zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hängt nicht zuletzt von der Art des jeweiligen Betriebs sowie von der zu verrichtenden Tätigkeit ab.
Überblick:1. Einleitung2. Befristete bzw. ruhende Arbeitsverhältnisse3. Kündigungsschutz, Urlaub, Krankheit• Kündigungsschutz• Urlaub• Krankheit4. Hinweise für die betriebliche Praxis5. Zusammenfassung
Dr. Hagen Prühs
Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für Freiberufler unter Beteiligung des Finanzamts
Wie auch Freiberufler sich eine Pensionszusage genehmigen können
5 DIN A4 Seiten
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 16.11.2021 (Az. 6 K 2196/17 K, G, F) ein Gestaltungsmodell abgesegnet, mit dessen Hilfe sich künftig nahezu jeder Freiberufler (und auch Einzelunternehmer) eine betrieblich veranlasste Pensionszusage erteilen und dafür – ohne Beachtung irgendwelcher Fristen – Pensionsrückstellungen bilden kann. Nebeneffekte dieses Modells bestehen darin, dass der Freiberufler auch von nahezu allen Vergünstigungen profitieren kann, die das Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer vorsieht, und außerdem seinen Spitzensteuersatz nicht unerheblich reduzieren kann.
Überblick:1. Das Urteil des FG Düsseldorf vom 16.11.2021
• Der Urteilssachverhalt
• Die Stellungnahme des Finanzamts
• Die Entscheidung des FG Düsseldorf
• Würdigung2. Die Vorteile des Versorgungsmodells3. Konsequenzen für Freiberufler
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof
Aufnahme neuer Gesellschafter zwecks Sanierung einer GmbH
Der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG
7 DIN A4 Seiten
Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50% der GmbH-Anteile an einen Erwerber oder an eine diesem nahestehende Person übertragen, gehen nach § 8c Abs. 1 KStG bis dahin nicht genutzte Verluste der GmbH vollständig unter. Diese Regelung ist ein Hemmnis für Unternehmen, bei denen die Aufnahme neuer Gesellschafter oder der Wechsel von Anteilseignern zur Unternehmensfinanzierung notwendig wird. Deshalb ermöglicht § 8d Abs. 1 KStG auf Antrag einen Ausschluss des § 8c KStG. Dafür wird ein sogenannter fortführungsgebundener Verlustvortrag festgestellt, der zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen genutzt werden kann. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit von § 8d KStG. Der Beitrag stellt die in der Praxis auftretenden Probleme dar und zeigt detaillierte Lösungsmöglichkeiten auf.
Überblick:1. Einleitung2. Fortführungsgebundener Verlustvortrag• Antragserfordernis• Allgemeines Anwendungserfordernis• Begriff des Geschäftsbetriebs• Mehrere Geschäftsbetriebe• Wirtschaftlich geringfügige Betätigung• Kein schädliches Ereignis• Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs• Zuführung zu einer andersartigen Zweckbestimmung• Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs• Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft; Begründung einer Organschaft• Übertragung von Wirtschaftsgütern unterhalb des gemeinen Werts3. Rechtsfolgen4. Fazit
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters in der GmbH-Krise
Steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den Gesellschafter – unter Berücksichtigung der Änderung des § 32d Abs. 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 2020
9 DIN A4 Seiten
In der GmbH-Steuerpraxis 9/2020, S. 257 ff., wurden Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter einer wirtschaftlich angeschlagenen GmbH und ihre steuerlichen Auswirkungen diskutiert. Im Mittelpunkt standen Fragen rund um die Absenkung von Leistungsvergütungen, Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen sowie die schenkungsteuerlichen Folgen von Stützungsmaßnahmen in der Krise. Im folgenden Beitrag werden die Überlegungen fortgesetzt mit den steuerlichen Folgen des Verzichts auf Gesellschafterdarlehen und des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die geplante Änderung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG nach dem Jahressteuergesetz 2020 eingegangen, mit der gravierende Verschärfungen bei der Berücksichtigung von Darlehensverlusten zu erwarten sind.
Überblick:1. Verzicht auf Gesellschafterdarlehen• Behandlung bei der GmbH• Behandlung beim Gesellschafter • Verhältnis von § 17 Abs. 2a EStG zu § 20 Abs. 2 EStG2. Ausfall von Gesellschafterdarlehen• Gesetzliche Neuregelungen in § 17 Abs. 2a und § 20 Abs. 6 EStG• Ausschließliche Anwendung des § 20 Abs. 2 EStG• Geplante Änderung des § 32d Abs. 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 20203. Zusammenfassung
Dr. Hagen Prühs
Auswirkungen der Corona-Pandemie-Gesetze auf GmbHs
Was GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter und GmbH-Berater jetzt beachten sollten
7 DIN A4 Seiten
Im Eilverfahren hat der Gesetzgeber Ende März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, das am 27.3.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I, S. 569 ff. verkündet worden ist. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, das wesentliche auch die GmbH betreffende Vorschriften für eine vorübergehende Zeit ändert bzw. außer Kraft setzt, u.a. die Insolvenzantragspflicht, die Vorschriften über Miet- und Pachtverträge sowie über wesentliche Dauerschuldverhältnisse und Gesellschafterdarlehen.
Überblick:1. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht• Zahlungsunfähigkeit• Überschuldung• Gläubigerinsolvenzanträge• Fristverlängerung2. Kredite in der Krise, insbesondere Gesellschafterdarlehen3. Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH4. Zahlungsaufschub für Kleinstunternehmen bei wesentlichen Dauerschuldverhältnissen5. Kündigungsbeschränkungen für Miet- und Pachtverhältnisse6. Stundung bei Darlehensverträgen7. Fazit
Rechtsanwältin Claudia Vey
Bewerbung, Anstellungsverhältnis und Kündigung von Schwerbehinderten
Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften für Schwerbehinderte
9 DIN A4 Seiten
Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Dieser dient zum einen der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt und zum anderen der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Dementsprechend sind in einem (sich anbahnenden) Arbeitsverhältnis zwingende gesetzliche Vorschriften zu beachten. In der Praxis zeigt sich, dass dem Arbeitgeber diese Vorschriften nicht immer alle bekannt sind, was Reputationsschäden, Entschädigungsansprüche oder die Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung zur Folge haben kann.
Überblick:1. Einleitung2. Geschützter Personenkreis3. Kenntnis des Arbeitgebers4. Die Schwerbehindertenvertretung5. Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber6. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses• Die Stellenausschreibung• Das Bewerbungsverfahren• Rechtsfolge bei Verstoß: Entschädigung7. Das Anstellungsverhältnis• Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung• Überstundenbefreiung und Zusatzurlaub8. Kündigung des Arbeitsverhältnisses• Das Präventionsverfahren• Anhörung der Schwerbehindertenvertretung• Zustimmung des Integrationsamts9. Fazit
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln
Cash Circle: Gesellschafter-Einlagen zur Erhöhung der Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung
Anforderungen der Rechtsprechung an die steuerliche Anerkennung
4 DIN A4 Seiten
Einzahlungen in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH mit anschließender Tilgung von Gesellschafter-Verbindlichkeiten oder zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme (sogenannter Cash Circle) stehen immer wieder unter steuerlichem Missbrauchsverdacht, weil nach Ansicht der Finanzverwaltung ein solches Vorgehen nur dem Ziel dient, die oftmals nachteiligen steuerlichen Folgen bei einem Forderungsverzicht oder beim Ausfall einer im Wert geminderten Darlehensforderung des Gesellschafters zu vermeiden. Mit Urteil vom 22.12.2021 hat das FG Düsseldorf bei einem Cash Circle, der lediglich in einem konzerninternen Verrechnungskontensystem abgebildet wurde, einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO angenommen. Andererseits hatte der BFH mit Urteil vom 20.7.2018 die sogenannte „Einlage in letzter Minute“ als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung im Sinne des § 17 Abs. 2a EStG anerkannt und einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO verneint. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden die Rechtsprechung analysiert und untersucht, in welchen Fällen ein Cash-Circle anerkannt worden ist bzw. unter welchen Voraussetzungen er anerkannt werden kann.
Überblick:1. Urteil des FG Düsseldorf vom 22.12.20212. Zweck beim Cash Circle3. Weitere finanzgerichtliche Entscheidungen4. „Einlagen in letzter Minute“5. Zusammenfassung
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof
Darlehen der GmbH an ihre Gesellschafter
Steuerliche Anforderungen und Stolperfallen im Spiegel der neueren Rechtsprechung
4 DIN A4 Seiten
Eine GmbH kann einem ihrer Gesellschafter ein Darlehen z.B. für den Erwerb einer Immobilie gewähren. Kommt es zu einer solchen Darlehenshingabe, ist eine kritische Überprüfung der Vereinbarung durch die Finanzverwaltung vorprogrammiert. Sollen bei derartigen Darlehensvereinbarungen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) vermieden werden, müssen die besonderen steuerlichen Anforderungen an eine solche Kreditvergabe beachtet werden. Der Beitrag erläutert diese Anforderungen und informiert über steuerliche Stolperfallen.
Überblick:
Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften
Steuerliche Anerkennungsvoraussetzungen
Zinshöhe
Darlehenshingabe und Zinsverzicht als separate vGA
Darlehen an beherrschende Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen
Darlehen an Gesellschafter in der GmbH-Liquidation
Ehemaliger Gesellschafter als Empfänger einer Vorteilszuwendung
Ausfall einer Forderung gegen den Gesellschafter als vGA
Arbeitgeberdarlehen
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Darlehensverluste des Gesellschafters einer GmbH nach dem BMF-Schreiben vom 7.6.2022
Zur Berücksichtigung der Verluste nach § 17 Abs. 2a EStG oder § 20 Abs. 2 EStG
8 DIN A4 Seiten
Die steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand von Beiträgen in dieser Zeitschrift (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2020, S. 33; ders., GmbH-Stpr 2019, S. 262). Seit der Änderung der BFH-Rechtsprechung mit dem Grundsatzurteil des BFH vom 11.7.2017 (Az. IX R 36/15; BStBl. 2019 II, S. 208) zum Ausfall eigenkapitalersetzender Darlehen im Jahre 2017 und der anschließenden Einfügung des § 17 Abs. 2a EStG ergibt sich nämlich bei der steuerlichen Berücksichtigung solcher ausgefallenen Finanzierungshilfen des Gesellschafters ein kompliziertes Zusammenspiel zwischen § 17 Abs. 2a EStG und den Regelungen in § 20 Abs. 2 und 6 EStG und dem inzwischen geänderten § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Hierzu liegt nunmehr das BMF-Schreiben vom 7.6.2022 (Az. IV C 6 - S 2244/20/10001 :001; BStBl. 2022 I, S. 897) vor, das zur Anwendung der vorstehenden Normen Stellung nimmt und dessen Inhalt im Beitrag anhand von Beispielen dargestellt wird.
Überblick:1. Nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2a EStG2. Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten3. Stehen gelassene Darlehen4. Veräußerung einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehensforderung5. Darlehensverluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen6. Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung7. Verlustverrechnungsbegrenzung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG8. Anwendungsregelung9. Zusammenfassung
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Darlehensverluste des GmbH-Gesellschafters nach dem neuen § 17 Abs. 2a EStG
Der Ausfall von Finanzierungshilfen für die eigene GmbH nach neuem Recht
10 DIN A4 Seiten
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. 2019 I, S. 2451) wurde in § 17 EStG – wie geplant – ein neuer Absatz 2a eingeführt (vgl. zum Gesetzentwurf bereits Ott, GmbH-Stpr 2019, S. 262 ff.). Eine ebenfalls geplante Änderung in § 20 Abs. 2 EStG ist dagegen nicht umgesetzt worden, stattdessen wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 (BGBl. 2019 I, S. 2875) noch in allerletzter Minute eine Änderung in § 20 Abs. 6 EStG vorgenommen. Dies gibt Anlass, zunächst einen Überblick über die Neuregelungen des § 17 Abs. 2a EStG und deren Reichweite zu geben und Fragen rund um das für die Praxis relevante Konkurrenzverhältnis zu § 20 Abs. 2 und 6 EStG zu diskutieren.
Überblick:1. Anlässe für die Gesetzesänderung• Rechtsprechung des BFH• Änderung in § 20 Abs. 6 EStG2. Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG3. Konkurrenzverhältnis von § 17 EStG zu § 20 Abs. 2 EStG• Sachverhalte vor dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG• Sachverhalte nach dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG• Ausschließliche Anwendung von § 20 Abs. 2 EStG• Sonderfall der Darlehensgewährung beim Holding-Modell4. Zusammenfassung
Rechtsanwältin Claudia Vey
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Lichte der neueren Rechtsprechung
Was bei Abschluss und Durchführung von Arbeitsverhältnissen zu beachten ist
6 DIN A4 Seiten
Vielfalt und Diversität – unter diesen Schlagworten versteht eine progressive und fortschrittliche Gesellschaft die Präsenz und Sichtbarkeit aller Bevölkerungsgruppen sowie die gebotene Verhinderung von Benachteiligungen von Menschen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dieses Anliegen findet in der Arbeitswelt seine rechtliche Grundlage im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses beschränkt sich nicht auf bloße Programmsätze, sondern regelt Pflichten des Arbeitgebers sowie Rechte der Betroffenen und stärkt damit deren Rechtsposition. Die Anwendungsbereiche des AGG sind dabei vielfältig und betreffen die verschiedenen Stadien eines Arbeitsverhältnisses. Der Beitrag zeigt anhand aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung beispielhaft unterschiedliche Bereiche eines Arbeitsverhältnisses auf, in denen das AGG zu beachten ist.
Überblick:1. Die benachteiligende Stellenausschreibung• Indizien für eine Benachteiligung in einer Stellenausschreibung• Rechtsfolge bei Verstoß: Entschädigung2. Das Anstellungsverhältnis – Schutzpflichten des Arbeitgebers3. Exkurs: Zu beachtende Schutzvorschriften bei der Kündigung schwerbehinderter Menschen4. Fazit
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Das Ausbildungsdienstverhältnis mit dem Gesellschafterkind
Nachwuchsförderung für eine Führungsposition in der GmbH unter Beteiligung des Finanzamts
9 DIN A4 Seiten
Sinkende Schulabgänger-Zahlen in Kombination mit einem noch stärkeren Rückgang der Bewerbungen, der Trend zum Studium, fortschreitende Digitalisierung und Corona-Effekte – die Zahl der Jugendlichen in Ausbildung geht seit Jahren zurück. Die Zukunft der beruflichen Bildung ist wesentlich dadurch bestimmt, dass künftig Unternehmen ihre Arbeitnehmer verstärkt selbst qualifizieren. Als ein geeignetes Instrument gilt das Ausbildungsdienstverhältnis – eine Kombination von Ausbildung im Betrieb und z.B. Studium an einer Fachhochschule oder Universität. Sämtliche Kosten, soweit sie angemessen sind, trägt die GmbH und kann sie in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.
Überblick:1. Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildungs-kosten im Steuerrecht2. Steuerliche Behandlung der Kosten einer Berufs-ausbildung3. Das Ausbildungsdienstverhältnis• Wesen• Verbreitung• Inhalt• Die steuerlich abzugsfähigen Kosten• Kostenübernahme durch den Arbeitgeber• Besonderheiten beim Abschluss mit einem Gesellschafterkind4. Muster eines Ausbildungsdienstvertrags5. Fazit
Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
Das Auskunftsrecht des GmbH-Gesellschafters
Voraussetzungen und Grenzen des Informationsrechts
9 DIN A4 Seiten
Wenn Sie zwar Gesellschafter, aber nicht zugleich Geschäftsführer einer GmbH sind, kann es vorkommen, dass Sie konkrete Informationen über die Geschäfte und wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH nur in der einmal im Jahr stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlung erhalten. Da die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt und über die Ergebnisverwendung beschließen muss, werden Sie regelmäßig mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss übersandt bekommen, ggf. mit einer entsprechenden Erläuterung der Geschäftsführer. Wesentliche Fragen, zu denen die Geschäftsführer gemäß Gesetz bzw. Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag der Zustimmung bedürfen, stehen dann zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung.
Überblick:1. Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung 2. Inhaber des Auskunftsrechts 3. Ausübung des Auskunftsrechts 4. Inhalt des Auskunftsanspruchs 5. Form und Zeitpunkt der Erfüllung6. Zusätzliches Einsichtsrecht7. Das Einsichtsverlangen8. Umfang des Einsichtsrechts9. Ablehnung der Auskunft/Einsicht10. Grenzen der Informationsansprüche11. Anzuratende Regelungen im Gesellschaftsvertrag12. Folgen rechtswidrigen Verhaltens13. Steuerliche Behandlung der Auskunftskosten
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Das Fahrtenbuch im Spiegel der jüngeren Rechtsprechung
Die Anforderungen der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte an die Ordnungsmäßigkeit der Fahrtenbuchführung
8 DIN A4 Seiten
Wer einen Dienstwagen oder einen Firmenwagen fährt, den er zu einem Teil auch privat nutzt, wird die Diskussionen mit dem Finanzamt oder dem Betriebsprüfer um die Höhe der Privatnutzung aus eigener Erfahrung kennen. Wer ein Fahrtenbuch zum Nachweis der betrieblichen und privaten Nutzung eines Firmenwagens führt, muss dies mit äußerster Sorgfalt tun. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass es nicht anerkannt wird. Ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hat zwingend die 1%-Regelung zur Folge. Fraglich ist, ob dies auch gilt, wenn das Fahrtenbuch nur kleinere Mängel aufweist. Darüber informiert der Beitrag.
Überblick:1. Möglichkeiten zur Erfassung des Privatanteils• Die Fahrtenbuchmethode2. 1%-Regelung kontra Fahrtenbuch3. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs4. Das elektronische Fahrtenbuch5. Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung6. Fazit
Rechtsanwalt Christian Hrach
Das neue Nachweisgesetz – Seit dem 1.8.2022 droht ein Bußgeld
Was GmbH-Geschäftsführer bei der Einstellung neuer Arbeitskräfte beachten müssen
8 DIN A4 Seiten
Das reformierte Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft. Aber was bedeuten die Änderungen in der Praxis? Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Gesichtspunkte schaffen und konkrete Handlungsempfehlungen abgeben. Arbeitgeber müssen zunächst ihr Standardprozedere bei der Einstellung von neuen Arbeitskräften anpassen, um die neuen Arbeitsverhältnisse unter rechtlich einwandfreien Rahmenbedingungen einzugehen. Eine Änderung von bestehenden Arbeitsverträgen ist, anders als von einigen suggeriert, nicht erforderlich. Wenn jedoch bereits ohnehin die Unterlagen für die Neueinstellungen vorbereitet werden, ist es sinnvoll auch die bisher verwendeten Vertragsmuster auf den neuesten Stand zu bringen.
Überblick:1. Was bedeuten die Neuerungen?2. Was ist Gegenstand der Unterrichtung?3. Welche Arbeitsbedingungen sind „wesentlich“?4. Was gilt für Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten sollen?5. Welche Arbeitsverhältnisse sind umfasst?6. Gelten die neuen Pflichten auch für Auszubildende?7. In welchen Fällen muss man tätig werden?8. Welche Fristen müssen beachtet werden?9. Welche Möglichkeiten der Unterrichtung gibt es?10. Wie sollte man am besten vorgehen?11. Was droht bei Verstößen?12. Abschließende Betrachtung
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Das Optionsmodell nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
Ein zweifelhaftes „Geschenk“ für gewerbliche Personen- und Partnerschaftsgesellschaften
8 DIN A4 Seiten
Am 24.3.2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vorgelegt, das als Kernstück – neben einigen anderen gesetzlichen Änderungen – das sogenannte Optionsmodell enthält. Damit soll es Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag ermöglicht werden, unter Beibehaltung der zivilrechtlichen Rechtsform im Wege des fiktiven Formwechsels wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Das Optionsmodell, das von einer Vielzahl von steuerlich nachteiligen Nebenwirkungen flankiert wird, wirft die Frage nach den hiermit verbundenen Vorteilen auf. Vor diesem Hintergrund soll das Modell kritisch gewürdigt werden.
Überblick:1. Inhalt und Reichweite des Optionsmodells• Inhalt• Reichweite• Vorteilhaftigkeit der Option2. Praktische Hemmnisse und steuerliche Fallstricke beim Optionsmodell• Fiktiver Formwechsel• Problematik des Sonderbetriebsvermögens• Sonstige Folgen des fiktiven Formwechsels3. Anteile an einer optierenden Gesellschaft4. Rückoption und steuerliche Probleme5. Auswirkungen auf andere Steuerarten6. Fazit
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Das Optionsmodell nach dem KöMoG – ein Update
Der Beratungsbedarf anlässlich der Ausübung der Option
6 DIN A4 Seiten
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ist inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021 I, S. 2050) verkündet worden und tritt – von einigen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich am 1.1.2022 in Kraft. Kernstück des KöMoG ist das für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften vorgesehene Optionsmodell. Danach können auf unwiderruflichen Antrag Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften und deren Gesellschafter – unter Beibehaltung der zivilrechtlichen Rechtsform – wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft bzw. wie die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert werden. Mit ersten kritischen Überlegungen zum Optionsmodell, das in der Praxis einen hohen Beratungsbedarf auslösen wird, hat sich bereits ein Beitrag in dieser Zeitschrift beschäftigt (vgl. Ott, GmbH-Stpr. 2021, S. 193). Kurz vor Verabschiedung des endgültigen KöMoG wurden noch einige Änderungen vorgenommen, die – ebenso wie noch offene Fragen – Gegenstand des Beitrags sind.
Überblick:1. Antragstellung2. Rechtsfolgen der Option3. Steuerliches Einlagekonto4. Ausschüttungsfiktion5. Optionshindernis Grunderwerbsteuer6. Zusammenfassung
Rechtsanwältin Nicola Dienst
Das Risiko der Scheinselbstständigkeit im Arbeits-, Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuerrecht
Zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung
8 DIN A4 Seiten
Die Kontrolle von Anstellungsverhältnissen mit freien Mitarbeitern oder Freiberuflern im Hinblick auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit im Rahmen von Betriebsprüfungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Scheinselbstständigkeit stellt insbesondere in finanzieller Hinsicht ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Unternehmen dar. Im Folgenden sollen daher die wesentlichen Fragen dazu, wann eine Scheinselbstständigkeit in arbeits-, sozialversicherungs-, lohnsteuer- und umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht vorliegt, was in diesem Fall droht und wie sie sich vermeiden lässt, beantwortet werden.
Überblick:1. Was ist Scheinselbstständigkeit?2. Arbeitsrechtliche Beurteilung und Folgen3. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und Folgen4. Lohnsteuerrechtliche Beurteilung und Folgen5. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung und Folgen6. Strafrechtliche Konsequenzen7. Zivilrechtliche Konsequenzen8. Fazit
Rechtsanwalt Dr. Thomas Köllmann
Der Aufhebungsvertrag mit dem GmbH-Geschäftsführer
Was beim Abschluss von Aufhebungsverträgen beachtet werden sollte
7 DIN A4 Seiten
Wenn Gesellschaft und Geschäftsführer ihre Zusammenarbeit beenden möchten, kommt neben dem Ausspruch einer Kündigung des Dienstvertrags insbesondere der Abschluss eines Aufhebungsvertrags in Betracht. Gerade im Rahmen der Trennung von Organmitgliedern erlangt der Abschluss solcher Aufhebungsverträge nach wie vor eine große Bedeutung. Sie haben den Vorteil, dass sich zahlreiche Aspekte deutlich besser adressieren lassen als beim Ausspruch einer Kündigung, und eine zeitnahe und einvernehmliche Beendigung möglich ist. Für beide Seiten unerlässlich ist es jedoch, die jeweiligen rechtlichen Positionen zu prüfen und vorbereitet in die Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag zu gehen.
Überblick:1. Grundlage: Zwei Rechtsverhältnisse 2. Abberufung, Kündigung und Amtsniederlegung3. Der Aufhebungsvertrag • Zuständigkeit und Beendigung der Rechtsbeziehungen• Beschäftigungsanspruch und Vergütung• Abfindungen• D&O-Versicherungen und Entlastung• Sozialversicherungsrechtliche Aspekte4. Checkliste und typische Inhalte5. Fazit
Rechtsanwalt Ferdinand Ballof und Dr. Hagen Prühs
Der Ehevertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers
Wie die GmbH im Fall der Scheidung gerettet werden kann
9 DIN A4 Seiten
Obwohl Eheverträge von Natur aus ein unangenehmes Thema sind, sind sie gerade für Unternehmer und GmbH-Gesellschafter von besonderer Wichtigkeit. Vor dem Hintergrund, dass jede dritte Ehe in die Brüche geht, sollte gerade der Unternehmer die Möglichkeit auch seiner Scheidung nicht völlig außer Acht lassen. Denn eine Scheidung kann ihn nicht nur persönlich hart treffen, sondern auch das Unternehmen (die GmbH) in Gefahr bringen. Nicht selten kostet den Unternehmer die Scheidung von seinem Ehepartner nicht nur viel Geld, sondern auch Teile seines Unternehmens. Manchmal hat die Scheidung gar die Zerschlagung des Unternehmens zur Folge. Der Beitrag informiert über ehevertragliche Gestaltungen und gibt Empfehlungen, wie derartige negative Scheidungsfolgen für die GmbH vermieden werden können.
Überblick:1. Gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft2. Erbschaften und SSchenkungen beim Zugewinnausgleich3. Gestaltungsalternativen• Gütertrennung• Modifizierte Zugewinngemeinschaft• Erbschaftsteuerliche Behandlung der Zugewinngemeinschaft• Ausschluss von Verfügungsbeschränkungen4. Versorgungsausgleich5. Unterhaltsregelungen6. Sittenwidrigkeit des Ehevertrags7. Exkurs: Beteiligung des Ehepartners an der GmbH8. Vertragsmuster• Muster 1: Verzicht auf Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich nach einer Scheidung• Muster 2: Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichs9. Fazit
Wilhelm Krudewig, StB
Der GmbH-Jahresabschluss für 2020
Bilanzpolitische Maßnahmen unter Berücksichtigung der Corona-Krise
10 DIN A4 Seiten
Die Jahresabschluss-Saison ist im vollen Gange. Es gilt zu entscheiden, wie ein trotz Corona erzielter Gewinn in 2020 gestaltet werden kann, was der Öffentlichkeit mitgeteilt werden muss und was verschwiegen werden darf. Dabei sind die vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung wegen der Coronakrise gewährten Erleichterungen zu berücksichtigen.
Überblick:1. Elektronische Übermittlung von Bilanzen (E-Bilanz/Taxonomie)2. GmbH: Buchführungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten• Unterscheidungen nach der Unternehmensgröße• Höhe der Umsatzerlöse• Übersicht der Offenlegungs- und Prüfungspflichten nach der Unternehmensgröße• Abschlusspolitische Maßnahmen in Bezug auf die Größenklassen• Darstellung der Bilanz• Anhang und Lagebericht3. Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht• Handelsbilanz als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung• Übernahme der Werte aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz• Ausweis des Anlagevermögens• Software als materielles Wirtschaftsgut (Trivialprogramme)• Bewertung von Wirtschaftsgütern/Teilwertabschreibung• Ausweis von Forderungen/Verbindlichkeiten• Bewertung des Vorratsvermögens• Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG)• Bildung steuerfreier Rücklagen – Bildung und Auflösung von Reinvestitionsrücklagen – Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR) – Zuschuss-Rücklagen (R 6.5. EStR)• Investitionsabzugsbetrag: Neuregelung ab 2020
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG im Spiegel der neueren Rechtsprechung
Ein Abgleich mit den Änderungen nach dem Jahressteuergesetz 2020
8 DIN A4 Seiten
Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG ist für GmbHs ein wichtiges Instrument zur Investitionsförderung, Liquiditätsstärkung und legalen Steuergestaltung. In Heft 3 wurden die Neuerungen vorgestellt, die diese Vorschrift im Rahmen der Steuerrechtsänderungen aufgrund der Corona-Krise erfahren hat. In diesem Beitrag wird die Entwicklung der Rechtsprechung bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 aufgezeigt, wobei jeweils darauf hingewiesen wird, ob die damalige Entscheidung des BFH oder eines FG nach den Steuerrechtsänderungen ab 2020 noch einmal so ausfallen könnte.
Überblick:1. Änderung von Steuerbescheiden bei Rückgängig-machung des IAB2. Änderung nach § 7g Abs. 3 EStG auch für die Korrektur weiterer Fehler nutzbar?3. Bildung und Rückgängigmachung eines IAB ineiner GbR4. Bildung eines IAB bei Einbringung in eine GbR5. Hinzurechnung eines IAB in einer Personengesellschaft6. Bildung eines IAB im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, Investition im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters7. Einsatz eines begünstigten Wirtschaftsguts in zwei Betrieben des Steuerpflichtigen8. Versagung des IAB nach einer Betriebsprüfung
16,05 €*
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