Rechtsanwältin Claudia Vey
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Lichte der neueren Rechtsprechung
Was bei Abschluss und Durchführung von Arbeitsverhältnissen zu beachten ist
6 DIN A4 Seiten
Vielfalt und Diversität – unter diesen Schlagworten versteht eine progressive und fortschrittliche Gesellschaft die Präsenz und Sichtbarkeit aller Bevölkerungsgruppen sowie die gebotene Verhinderung von Benachteiligungen von Menschen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dieses Anliegen findet in der Arbeitswelt seine rechtliche Grundlage im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses beschränkt sich nicht auf bloße Programmsätze, sondern regelt Pflichten des Arbeitgebers sowie Rechte der Betroffenen und stärkt damit deren Rechtsposition. Die Anwendungsbereiche des AGG sind dabei vielfältig und betreffen die verschiedenen Stadien eines Arbeitsverhältnisses. Der Beitrag zeigt anhand aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung beispielhaft unterschiedliche Bereiche eines Arbeitsverhältnisses auf, in denen das AGG zu beachten ist.
Überblick:
1. Die benachteiligende Stellenausschreibung
• Indizien für eine Benachteiligung in einer Stellenausschreibung
• Rechtsfolge bei Verstoß: Entschädigung
2. Das Anstellungsverhältnis – Schutzpflichten des Arbeitgebers
3. Exkurs: Zu beachtende Schutzvorschriften bei der Kündigung schwerbehinderter Menschen
4. Fazit
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