6 DIN A4 Seiten
StB Wilhelm Krudewig
GmbH-Jahresabschluss für 2022 nach Handels- und Steuerrecht (bilanzrechtliche Neuerungen)
Gewinngestaltung durch Bilanzpolitik
BFH-Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und umfangreiche gesetzliche Neuregelungen müssen beim Jahresabschluss für 2022 beachtet werden. Zudem können steuerliche Sonderregelungen zur Minderung der Steuerbelastung nicht ohne Weiteres in die Handelsbilanz übernommen werden, wie z.B. steuerfreie Rücklagen, der Investitionsabzugsbetrag und die 20%-ige Sonderabschreibung. Eine GmbH ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der den handelsrechtlichen Regelungen entspricht. Die Werte aus der Handelsbilanz sind für Zwecke der Besteuerung nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Ausweis in der Handelsbilanz ist für steuerliche Zwecke zu übernehmen, wenn keine eigenständigen steuerlichen Regelungen vorhanden sind, die einen abweichenden Ansatz erforderlich machen. Umgekehrt dürfen nicht alle steuerlichen Regelungen handelsrechtlich übernommen werden. Wegen des Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit, entwickeln sich Handels- und Steuerbilanz immer weiter auseinander.
Überblick:
1. Degressive Abschreibung
2. Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
3. Teilwertabschreibungen
4. Reinvestitionsrücklage
5. Investitionsabzugsbetrag
6. Sonderabschreibung
7. Rücklage für Ersatzbeschaffung
8. Rechnungsabgrenzung: Neue Billigkeitsgrenze
9. Abzinsung von zinslosen Verbindlichkeiten
10. Coronahilfen: Unberechtigt gezahlte Corona-Finanzhilfen
• Ein Rückforderungsbescheid liegt vor
• Ein Rückforderungsbescheid liegt noch nicht vor
11. Ausblick: Berichterstattung über Nachhaltigkeit (Sustainability) im Lagebericht
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