Dr. Hagen Prühs
Die neue Sofortabschreibung von Computern und Software im Betriebs- und im Privatvermögen
5 DIN A4 Seiten
Um die Digitalisierung in Deutschland stärker zu fördern, erkennt die Finanzverwaltung mit Wirkung ab 2021 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computerhardware und Software von einem Jahr bei der steuerlichen Gewinn-ermittlung an. Eine GmbH kann also statt der in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltenen dreijährigen Nutzungsdauer die Sofortabschreibung ihrer EDV-Investitionen im Jahr der Anschaffung wählen. Die Auswirkungen auf die Handels- und Steuerbilanz sowie auf EDV-Investitionen im Privatvermögen erläutert der Beitrag.
Überblick:
1. Das BMF-Schreiben vom 26.2.2021 und seine steuerlichen Auswirkungen
2. EDV-Investitionen in der Handelsbilanz
3. Abschreibung nach Handels- und Steuerrecht
4. Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz
5. Aktivierung von Software
6. EDV-Anschaffungen im Privatvermögen
7. Fazit