Dr. Hagen Prühs
Die Weihnachtsfeier 2021 aus steuerlicher Sicht
Wie das Finanzamt an den Kosten beteiligt werden kann
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Eine Weihnachtsfeier (allgemein: eine Betriebsveranstaltung) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfassen, soweit der Betrag von 110 € pro Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Das gilt natürlich auch für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind. Seit dem 1.1.2015 ist die 110-€-Grenze als Freibetrag ausgestaltet worden. Bei dessen Ermittlung sind alle Kosten einzubeziehen, die der GmbH für die Veranstaltung berechnet werden. Die umsatzsteuerliche Beurteilung weicht allerdings hiervon ab.
Überblick:
1. Anforderungen an eine Betriebsveranstaltung
2. Ermittlung des Freibetrags von 110 € pro Teilnehmer
3. Reisekosten zur Betriebsveranstaltung
4. Umrechnung der Kosten auf die Teilnehmer – Das BFH-Urteil vom 29.4.2021
5. Steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsveranstaltung
6. Wahlrecht der pauschalen Lohnsteuer mit 25%
7. Worauf bei der Umsatzsteuer zu achten ist
8. Aufteilung der Vorsteuer bei Überschreiten des Freibetrags