3 DIN A4 Seiten
Dr. Hagen Prühs
Die Inflationsausgleichsprämie – eine Nachlese
Erläuterungen in der FAQ-Liste der Finanzverwaltung
In Heft 12/2022 dieser Zeitschrift haben wir über die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 € berichtet, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zahlen können. Es wurde u.a. erläutert, unter welchen Voraussetzungen auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und einer GmbH & Co. KG von der Prämie profitieren können. Inzwischen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Datum vom 7.12.2022 eine FAQ-Liste zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG veröffentlicht, die Anlass zu einer Nachlese gibt.
Überblick:
1. Gesellschafter-Geschäftsführer als Begünstigte
2. Zahlung der Prämie in Teilleistungen
3. Arbeitsverhältnisse zwischen nahestehenden Personen
4. Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen
5. Prämie anstelle einer Sonderzahlung
6. Nachweis der Prämienzahlung
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