Dr. Hagen Prühs
Auswirkungen der Corona-Pandemie-Gesetze auf GmbHs
Was GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter und GmbH-Berater jetzt beachten sollten
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Im Eilverfahren hat der Gesetzgeber Ende März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, das am 27.3.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I, S. 569 ff. verkündet worden ist. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, das wesentliche auch die GmbH betreffende Vorschriften für eine vorübergehende Zeit ändert bzw. außer Kraft setzt, u.a. die Insolvenzantragspflicht, die Vorschriften über Miet- und Pachtverträge sowie über wesentliche Dauerschuldverhältnisse und Gesellschafterdarlehen.
Überblick:
1. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
• Zahlungsunfähigkeit
• Überschuldung
• Gläubigerinsolvenzanträge
• Fristverlängerung
2. Kredite in der Krise, insbesondere Gesellschafterdarlehen
3. Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH
4. Zahlungsaufschub für Kleinstunternehmen bei wesentlichen Dauerschuldverhältnissen
5. Kündigungsbeschränkungen für Miet- und Pachtverhältnisse
6. Stundung bei Darlehensverträgen
7. Fazit