Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel und Tina Bieniek
Zahlungen nach Insolvenzreife – Schutz des Geschäftsführers durch D&O-Versicherung?
9 DIN A4 Seiten
Geschäftsführer einer GmbH haften für Zahlungen nach dem Eintritt der Insolvenzreife ihrer Gesellschaft und für Zahlungen an die Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen müssen. Lange war umstritten, ob eine D&O-Versicherung in diesen Fällen einstandspflichtig ist. Der BGH hat diese Frage nun bejaht.
Überblick:
1. Ausgangsproblematik: Geschäftsleiterhaftung für „insolvenznahe“ Zahlungen
2. Absicherung von Haftungsrisiken durch D&O-Versicherungen
3. D&O-Versicherung bei Haftung für insolvenznahe Zahlungen – Rechtsprechungsentwicklung
• OLG Celle, Beschluss vom 1.4.2016, Az. 8 W 20/16
• OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2018, Az. I-4 U 93/16
• OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 1.7.2019, Az. 3 U 6/19
• Klärung durch den BGH im Urteil vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19
4. Hinweise für die Praxis
• Aktualität des BGH-Urteils mit Blick auf das StaRUG und die Neueinführung des § 15b InsO?
• Prüfung der Versicherungsbedingungen und der geltend gemachten Ansprüche
• Zeitlicher Anwendungsbereich, Nachhaftung und claims-made-Prinzip
• Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag durch den Geschäftsleiter
5. Zusammenfassung