Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG mit Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten (Teil 1)
8 DIN A4 Seiten
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG findet in der Praxis eine weite Verbreitung. Oftmals werden dabei für die Betriebsführung der GmbH & Co. KG notwendige Wirtschaftsgüter (z.B. Immobilien), die sich im zivilrechtlichen Eigentum der Kommanditisten befinden, an die GmbH & Co. KG entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen und stellen steuerrechtlich Sonderbetriebsvermögen dar. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine vorweggenommene Erbfolge bei der GmbH & Co. KG ansteht, weil aus steuerrechtlichen Gründen unbedingt darauf zu achten ist, dass der Kommanditanteil stets zusammen mit dem Sonderbetriebsvermögen zu übertragen ist. Hierzu hat der BFH jüngst aus einkommensteuerlicher und schenkungsteuerlicher Sicht Stellung genommen. Teil 1 des Beitrags erläutert, welche Anforderungen nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH für eine Buchwertfortführung erfüllt werden müssen. In Teil 2 (im nächsten Heft) geht es um die aktuelle BFH-Rechtsprechung zu den schenkungsteuerlichen Vergünstigungen bei der Übertragung von Kommanditanteilen in Verbindung mit Sonderbetriebsvermögen.
Überblick:
1. Einführung
2. BFH-Urteil vom 10.9.2020 (Az. IV R 14/18) zur Buchwerfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG
• Urteilssachverhalt
• Entscheidung des BFH
• Praktische Folgen
3. Praxis-Beispiel mit allen steuerlichen Konsequenzen
4. Schenkung von Mitunternehmeranteilen (Teil 2 – im nächsten Heft)
• Voraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG
• BFH-Urteil vom 17.6.2020 (Az. II R 33/17)
• BFH-Urteil vom 17.6.2020 (Az. II R 38/17)
5. Praxis-Beispiel zu den steuerlichen Konsequenzen
6. Zusammenfassung