Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Verschmelzung zweier GmbHs mit Steuerspareffekt
Fusionsstrategie zum Zweck der Verlustnutzung
10 DIN A4 Seiten
Steuerliche Verluste bzw. Verlustvorträge einer GmbH können nach dem BFH-Urteil vom 17.11.2020 durch Verschmelzung einer Gewinn-GmbH auf die Verlust-GmbH genutzt werden. Nach der Rechtslage im Jahre 2008 stellt es nach Ansicht des BFH keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 Abgabenordnung (AO) dar, wenn die übernehmende Verlust-GmbH positive Einkünfte der Gewinn-GmbH mit eigenen echten betriebswirtschaftlichen Verlusten verrechnet. Das BFH-Urteil vom 17.11.2020 und die darin vorgenommene Auslegung des § 42 AO sowie die zwischenzeitlich erfolgten gesetzlichen Verschärfungen werden nachfolgend diskutiert.
Überblick:
1. BFH-Urteil vom 17.11.2020: Der Sachverhalt
2. Kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO
3. Verlustverrechnungssperre nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
• Regelungsinhalt
• Konzernausnahme
• Anwendungsbeispiel
4. Verlustnutzung bei Abwärts- und Seitwärtsverschmelzung
• Abwärts-Verschmelzung der Mutter auf ihre Verlust-Tochter
• Seitwärts-Verschmelzung einer Gewinn-GmbH auf ihre Verlust-Schwester
5. Sonstige Möglichkeiten der Verlustnutzung
6. Zusammenfassung