Dr. Hagen Prühs
Steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis März 2022 verlängert – ein Update
Wie auch GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer davon profitieren können
4 DIN A4 Seiten
In Heft 8/2020 dieser Zeitschrift haben wir dargelegt, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH den steuerfreien Corona-Bonus von maximal 1.500 € von ihrer GmbH erhalten können. Diese Auffassung hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst, in deren Verlauf die steuerfreie Auszahlung mehrfach bezweifelt wurde. Da die Auszahlung bis Ende März 2022 verlängert wurde, soll die Begünstigung von Gesellschafter-Geschäftsführern nochmals aufgegriffen und umfassender erläutert werden.
Überblick:
1. Rechtsgrundlage für die Sonderzahlung
2. Corona-Bonus für Fremdgeschäftsführer
3. Corona-Bonus für Gesellschafter-Geschäftsführer
• Die Bonuszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung
• Stellungnahme der Finanzverwaltung
• Nachweis der betrieblichen Veranlassung
• Beachtung des Sondersteurrechts für Gesellschafter- Geschäftsführer
4. Corona-Bonus für Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG
5. Fazit