5 DIN A4 Seiten
Dr. Joachim Blöse
Schiedsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Wie Streit zwischen Gesellschaftern intern geschlichtet werden kann
In vielen Verträgen unterschiedlichster Art und ganz unterschiedlichen Inhalts werden Schiedsklauseln vorgesehen und auch für Auseinandersetzungen zwischen GmbH-Gesellschaftern oder der GmbH und ihren Gesellschaftern ist es gängig, eine schiedsgerichtliche Regelung vorzusehen. Klassische Erwägungen sind dabei die Annahmen, dass das Schiedsgericht über eine höhere Sachkompetenz oder zumindest eine große Sachnähe verfügt und das schiedsgerichtliche Verfahren schneller abläuft. Hinzu kommt, dass die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht – anders als solche vor staatlichen Gerichten – nicht öffentlich sind. Dass durch die Vereinbarung einer Schiedsklausel der Weg zu den staatlichen Gerichten letztendlich doch nicht verzichtbar ist, da der Schiedsspruch vom zuständigen Oberlandesgericht für vollstreckbar erklärt werden muss (§ 1060 Abs. 1 Zivilprozessordnung), ändert nichts an der Beliebtheit des Schiedsverfahrens.
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