5 DIN A4 Seiten
Dr. Roland M. Bäcker
Praxisrelevante Folgen des neuen Personengesellschaftsrechts
Unter besonderer Berücksichtigung der KG
Mit Wirkung vom 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft
getreten. Die wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes befassen sich mit der Regelung der Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR). Die in den letzten Jahren von der Rechtsprechung entwickelten Änderungen, die die im
Rechtsverkehr auftretende Außengesellschaft bürgerlichen Rechts betreffen, sollten gesetzlich nachvollzogen
werden. Aus dem Gesetz ergeben sich aber auch Änderungen, welche die anderen Personengesellschaften (OHG,
KG) betreffen. Im Beitrag sollen nur die Änderungen im Einzelnen dargestellt werden, welche einem
Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH (& Co. KG) bekannt sein sollten. Dies betrifft Konstellationen, in
denen eine GmbH Gesellschafterin einer Personengesellschaft (KG oder GbR) ist oder eine Personengesellschaft
Gesellschafterin einer GmbH ist. Aus den insoweit zu gewinnenden Erkenntnissen ergeben sich dann auch
eventuelle Gestaltungserfordernisse für Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften.
Überblick:
1. Rechtsfähigkeit der GbR
2. Eintragungspflicht der GbR
• Keine Eintragungspflicht
• Eintragungszusatz
• Folgen der Eintragung
• Eintragungsobliegenheit
3. Stimmkraft, Gewinnbeteiligung
4. Ausscheiden aus der GbR und Rechtsfolgen
5. Vertretungsbefugnis der Gesellschafter
6. Regelungen zu Beschlussfassungen
7. Auswirkungen des MoPeG auf die KG
• Beschlussmängel bei der KG
• Recht der Gesellschafter auf Gewinnausschüttungen
• Ausweitung des Informationsrechts des Kommanditisten
• Haftung des eintretenden Kommanditisten
8. Zusammenfassung
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