6 DIN A4 Seiten
Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Neuerungen im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht 2023
Was sich Anfang 2023 für alle GmbHs ändert
Zu Beginn des Jahres 2023 sind zahlreiche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen in Kraft getreten, die von den Verantwortlichen in einer GmbH zu beachten sind. Eine der weitreichendsten Neuerungen der letzten Jahre gibt es im Bereich der Sozialversicherung. Ab dem 1.1.2023 wird für alle GmbHs die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zur Pflicht. Die GmbH erhält die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter von den Krankenkassen nur noch elektronisch. Das eigentlich zur Entlastung für Unternehmen gedachte eAU-Verfahren, wird bei allen GmbHs zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen, da jede AU-Bescheinigung einzeln bei der jeweiligen Krankenkasse elektronisch angefragt und abgerufen werden muss.
Überblick:1. Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen ab 2023
• Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
• Erneute Anhebung der Verdientsgrenze für Teilzeit-beschäftigte im Übergangsbereich
• Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
• Pflicht zur elektronischen Führung von Entgeltunterlagen
• Geänderte Umlagebeiträge (U1/U2) für Minijobs
• Ablösung des Sozialversicherungsausweises
• Hinzuverdienstgrenzen bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten
• Verlängerung der Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld
• Arbeitsbescheinigung online übermitteln (BEA-Verfahren)
• Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz
2. Änderungen im Lohnsteuerrecht 2023
• Lohnsteuerentlastungen durch neuen Lohn- und Einkommensteuertarif
• Verbesserungen bei Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer
• Inflationsausgleichsprämie von 3.000 €
• Pauschalbesteuerung kurzfristig Beschäftigter
• Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien 2023
• Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2023
• Klarstellung zur 0,03%-Regelung bei Nutzung von Firmenfahrzeugen
16,05 €*
Versandkostenfrei
Sofort verfügbar, Downloadprodukt