Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Lohnsteuerliche Änderungen ab 2021
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Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel 2020/2021 eine Reihe von neuen Gesetzen beschlossen, die sich u.a. auch auf den Lohnsteuerabzug ab 1.1.2021 auswirken. Im Mittelpunkt steht das Jahressteuergesetz 2020, mit dem EU-Vorgaben und die Ergebnisse der aktuellen Finanzrechtsprechung umgesetzt wurden. Von den lohnsteuerlichen Verbesserungen profitieren auch GmbH-Geschäftsführer.
Überblick:
1.Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
2.Neuer Lohnsteuertarif und Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2021
3. Höherer steuerfreier Auslagenersatz für das Aufladen eines Elektro-Firmenwagens ab 2021
4. Steuerfreie Überlassung von betrieblichen Fahrrädern und E-Bikes
5. Erhöhung der Entfernungspauschale
6. Vorübergehende Einführung einer Homeoffice-Pauschale
7.Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung
8. Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Sonderzahlung verlängert
9. Geringerer geldwerter Vorteil für reine Elektro-Dienstfahrzeuge
10. Corona-Schutzmasken und Corona-Tests
11.Klarstellung zur Steuerfreiheit von Outplacement-Leistungen
12. Ausblick auf 2022: Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze auf 50 €