Rechtsanwalt Ferdinand Ballof und Dr. Hagen Prühs
Krisenmanagement für GmbHs nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
Strategien für GmbH-Geschäftsführer zur Bewältigung einer GmbH-Krise
10 DIN A4 Seiten
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen große Herausforderungen an Unternehmen in Bezug auf Sanierung und Insolvenz dar. Um eine große Insolvenzwelle zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen bis zum 30.4.2021 ausgesetzt. Da diese Frist nicht verlängert wurde, sind überschuldete Unternehmen seit dem 1.5.2021 zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen verpflichtet. Neue Möglichkeiten zur Vermeidung einer Insolvenz stellt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zur Verfügung. Danach besteht u.a. die Chance, bereits vor einer drohenden Insolvenz eine Restrukturierung durchzuführen. Der Beitrag informiert über die neuen durch das StaRUG eröffneten Möglichkeiten.
Überblick:
1. Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
2. Neue Alternative zur präventiven Restrukturierung
3. Voraussetzungen
4. Drohende Zahlungsunfähigkeit
5. Einrichtung eines Krisenfrüherkennungssystems
• Gesetzliche Regelung bis zum StaRUG
• Die Verpflichtung nach § 1 StaRUG
• Die Ausgestaltung eines Frühwarnsystems
• Frühwarnsystem mithilfe der Monte-Carlo-Simulation?
6. Der Restrukturierungsplan
7. Alternativen des Abstimmungsverfahrens
8. Wirkung der Planannahme
9. Vollstreckungs- und Verwertungssperre
10. Ruhen der Insolvenzantragspflicht
11. Haftung bei vorinsolvenzlicher Restrukturierung
12. Die Sanierungsmoderation