Rechtsanwältin Marion Gutheil
GmbH-Sanierung ab 2021 – Neue Regeln der Eigenverwaltung
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Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2021 mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) die Regeln für eine Insolvenz in Eigenverwaltung deutlich verschärft. Eine noch frühzeitigere und umfassende Planung des Schritts zur Sanierung von Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird damit unerlässlich. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen praxisrelevanten Neuerungen.
Überblick:
1. Sanierung in Eigenverwaltung – Ein sinnvolles Instrument
2. Planung und Vorbereitung des Antrags auf Insolvenz in Eigenverwaltung
3. Schutzschirm oder „normale“ Eigenverwaltung?
4. Neue Anforderungen an den Antrag auf Eigenverwaltung
5. Weitere neue Hürden für den Eintritt in die Eigenverwaltung
6. Altbekannte Herausforderung: der vorläufige Gläubigerausschuss
7. Ausnahme: Anwendbarkeit des alten Rechts
8. Sonderfall: Coronaschutzschirm
9. Fazit