5 DIN A4 Seiten
Resso Bulut/Dr. Hagen Prühs
Die Wohnsitzverlagerung eines GmbH-Gesellschafters
ins Ausland
Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung und Vermeidungsstrategien
Nicht nur vermögende Privatpersonen, sondern verstärkt auch mittelständische Unternehmer, darunter auch Gesellschafter von GmbHs, zieht es ins Ausland. Die Anlässe dafür sind bekannt: Deutschland ist inzwischen ein Hochsteuerland geworden im Vergleich zu steuerfreundlicheren Ländern diesseits und jenseits der EU. Die Sozialsysteme werden durch die Flüchtlingsströme nach Deutschland überfordert mit der Konsequenz, dass eher höhere Steuern drohen, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Am Horizont drohen Wahlsiege der Linksparteien, die sich eine höhere Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer auf die Fahnen geschrieben haben. Wer als GmbH-Gesellschafter vor diesem Hintergrund beabsichtigt, seinen Wohnsitz ins (steuer-)politisch günstigere Ausland zu verlagern, wird vom Gesetzgeber „bestraft“: Er muss eine Wegzugsteuer zahlen; die Wertsteigerung seiner GmbH-Beteiligung seit der Gründung der Gesellschaft bzw. dem Erwerb der Beteiligung will der deutsche Fiskus besteuern. Aber es gibt Wege, dieser Wegzugsbesteuerung auszuweichen.
Überblick:
1. Die gesetzliche Regelung der Wegzugsbesteuerung
2. Die Voraussetzungen im Einzelnen
• Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts
• Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht
• Vorübergehende Abwesenheit
3. Die Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung
• Ermittlung des Veräußerungsgewinns
• Steuerstundung auf Antrag
– Exkurs: Das Wächtler-Urteil des BFH vom 6.9.2023
(Az. I R 35/20)
•
Mitwirkungspflichten des Gesellschafters
4. Gestaltungen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
• Trotz Wegzugs nach Dubai den inländischen Wohnsitz beibehalten
• Umwandlung der GmbH in eine Personengesellschaft
• Gründung einer GmbH & atypisch Still
• Schenkung der GmbH-Beteiligung unter Nießbrauchsvorbehalt
5. Fazit
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