Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG im Spiegel der neueren Rechtsprechung
8 DIN A4 Seiten
Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG ist für GmbHs ein wichtiges Instrument zur Investitionsförderung, Liquiditätsstärkung und legalen Steuergestaltung. In Heft 3 wurden die Neuerungen vorgestellt, die diese Vorschrift im Rahmen der Steuerrechtsänderungen aufgrund der Corona-Krise erfahren hat. In diesem Beitrag wird die Entwicklung der Rechtsprechung bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 aufgezeigt, wobei jeweils darauf hingewiesen wird, ob die damalige Entscheidung des BFH oder eines FG nach den Steuerrechtsänderungen ab 2020 noch einmal so ausfallen könnte.
Überblick:
1. Änderung von Steuerbescheiden bei Rückgängig-machung des IAB
2. Änderung nach § 7g Abs. 3 EStG auch für die Korrektur weiterer Fehler nutzbar?
3. Bildung und Rückgängigmachung eines IAB ineiner GbR
4. Bildung eines IAB bei Einbringung in eine GbR
5. Hinzurechnung eines IAB in einer Personengesellschaft
6. Bildung eines IAB im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, Investition im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters
7. Einsatz eines begünstigten Wirtschaftsguts in zwei Betrieben des Steuerpflichtigen
8. Versagung des IAB nach einer Betriebsprüfung