Wilhelm Krudewig, StB
Der GmbH-Jahresabschluss für 2020
10 DIN A4 Seiten
Die Jahresabschluss-Saison ist im vollen Gange. Es gilt zu entscheiden, wie ein trotz Corona erzielter Gewinn in 2020 gestaltet werden kann, was der Öffentlichkeit mitgeteilt werden muss und was verschwiegen werden darf. Dabei sind die vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung wegen der Coronakrise gewährten Erleichterungen zu berücksichtigen.
Überblick:
1. Elektronische Übermittlung von Bilanzen (E-Bilanz/Taxonomie)
2. GmbH: Buchführungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten
• Unterscheidungen nach der Unternehmensgröße
• Höhe der Umsatzerlöse
• Übersicht der Offenlegungs- und Prüfungspflichten nach der Unternehmensgröße
• Abschlusspolitische Maßnahmen in Bezug auf die Größenklassen
• Darstellung der Bilanz
• Anhang und Lagebericht
3. Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
• Handelsbilanz als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung
• Übernahme der Werte aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz
• Ausweis des Anlagevermögens
• Software als materielles Wirtschaftsgut (Trivialprogramme)
• Bewertung von Wirtschaftsgütern/Teilwertabschreibung
• Ausweis von Forderungen/Verbindlichkeiten
• Bewertung des Vorratsvermögens
• Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG)
• Bildung steuerfreier Rücklagen
– Bildung und Auflösung von Reinvestitionsrücklagen
– Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR)
– Zuschuss-Rücklagen (R 6.5. EStR)
• Investitionsabzugsbetrag: Neuregelung ab 2020