Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Das Optionsmodell nach dem KöMoG – ein Update
Der Beratungsbedarf anlässlich der Ausübung der Option
6 DIN A4 Seiten
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ist inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021 I, S. 2050) verkündet worden und tritt – von einigen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich am 1.1.2022 in Kraft. Kernstück des KöMoG ist das für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften vorgesehene Optionsmodell. Danach können auf unwiderruflichen Antrag Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften und deren Gesellschafter – unter Beibehaltung der zivilrechtlichen Rechtsform – wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft bzw. wie die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert werden. Mit ersten kritischen Überlegungen zum Optionsmodell, das in der Praxis einen hohen Beratungsbedarf auslösen wird, hat sich bereits ein Beitrag in dieser Zeitschrift beschäftigt (vgl. Ott, GmbH-Stpr. 2021, S. 193). Kurz vor Verabschiedung des endgültigen KöMoG wurden noch einige Änderungen vorgenommen, die – ebenso wie noch offene Fragen – Gegenstand des Beitrags sind.
Überblick:
1. Antragstellung
2. Rechtsfolgen der Option
3. Steuerliches Einlagekonto
4. Ausschüttungsfiktion
5. Optionshindernis Grunderwerbsteuer
6. Zusammenfassung