Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
Das Auskunftsrecht des GmbH-Gesellschafters
Voraussetzungen und Grenzen des Informationsrechts
9 DIN A4 Seiten
Wenn Sie zwar Gesellschafter, aber nicht zugleich Geschäftsführer einer GmbH sind, kann es vorkommen, dass Sie konkrete Informationen über die Geschäfte und wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH nur in der einmal im Jahr stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlung erhalten. Da die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt und über die Ergebnisverwendung beschließen muss, werden Sie regelmäßig mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss übersandt bekommen, ggf. mit einer entsprechenden Erläuterung der Geschäftsführer. Wesentliche Fragen, zu denen die Geschäftsführer gemäß Gesetz bzw. Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag der Zustimmung bedürfen, stehen dann zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung.
Überblick:
1. Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung
2. Inhaber des Auskunftsrechts
3. Ausübung des Auskunftsrechts
4. Inhalt des Auskunftsanspruchs
5. Form und Zeitpunkt der Erfüllung
6. Zusätzliches Einsichtsrecht
7. Das Einsichtsverlangen
8. Umfang des Einsichtsrechts
9. Ablehnung der Auskunft/Einsicht
10. Grenzen der Informationsansprüche
11. Anzuratende Regelungen im Gesellschaftsvertrag
12. Folgen rechtswidrigen Verhaltens
13. Steuerliche Behandlung der Auskunftskosten