Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Darlehensverluste des GmbH-Gesellschafters nach dem neuen § 17 Abs. 2a EStG
Der Ausfall von Finanzierungshilfen für die eigene GmbH nach neuem Recht
10 DIN A4 Seiten
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. 2019 I, S. 2451) wurde in § 17 EStG – wie geplant – ein neuer Absatz 2a eingeführt (vgl. zum Gesetzentwurf bereits Ott, GmbH-Stpr 2019, S. 262 ff.). Eine ebenfalls geplante Änderung in § 20 Abs. 2 EStG ist dagegen nicht umgesetzt worden, stattdessen wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 (BGBl. 2019 I, S. 2875) noch in allerletzter Minute eine Änderung in § 20 Abs. 6 EStG vorgenommen. Dies gibt Anlass, zunächst einen Überblick über die Neuregelungen des § 17 Abs. 2a EStG und deren Reichweite zu geben und Fragen rund um das für die Praxis relevante Konkurrenzverhältnis zu § 20 Abs. 2 und 6 EStG zu diskutieren.
Überblick:
1. Anlässe für die Gesetzesänderung
• Rechtsprechung des BFH
• Änderung in § 20 Abs. 6 EStG
2. Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG
3. Konkurrenzverhältnis von § 17 EStG zu § 20 Abs. 2 EStG
• Sachverhalte vor dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG
• Sachverhalte nach dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG
• Ausschließliche Anwendung von § 20 Abs. 2 EStG
• Sonderfall der Darlehensgewährung beim Holding-Modell
4. Zusammenfassung