Rechtsanwältin Claudia Vey
Bewerbung, Anstellungsverhältnis und Kündigung von Schwerbehinderten
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Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Dieser dient zum einen der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt und zum anderen der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Dementsprechend sind in einem (sich anbahnenden) Arbeitsverhältnis zwingende gesetzliche Vorschriften zu beachten. In der Praxis zeigt sich, dass dem Arbeitgeber diese Vorschriften nicht immer alle bekannt sind, was Reputationsschäden, Entschädigungsansprüche oder die Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung zur Folge haben kann.
Überblick:
1. Einleitung
2. Geschützter Personenkreis
3. Kenntnis des Arbeitgebers
4. Die Schwerbehindertenvertretung
5. Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
6. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
• Die Stellenausschreibung
• Das Bewerbungsverfahren
• Rechtsfolge bei Verstoß: Entschädigung
7. Das Anstellungsverhältnis
• Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
• Überstundenbefreiung und Zusatzurlaub
8. Kündigung des Arbeitsverhältnisses
• Das Präventionsverfahren
• Anhörung der Schwerbehindertenvertretung
• Zustimmung des Integrationsamts
9. Fazit