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Resso Bulut
Besteuerungslücken bei der Errichtung von grenzüberschreitenden Bau- oder Montagebetriebsstätten
„Weiße Einkünfte“ als Folge des internationalen Steuerwettbewerbs
Dass die deutsche Bauindustrie sich nach und nach in Richtung Kollaps bewegt, ist längst kein Geheimnis mehr. Diese Talfahrt führt sogar dazu, dass Branchenexperten die deutsche Baukrise für die aktuell gebeutelte EU-Wirtschaft verantwortlich machen. Im Vergleich zur Rest-EU sind die Immobilienpreise in Deutschland am stärksten gesunken, die Baukosten steigen weiterhin. Als logische Konsequenz machen sich deutsche Bauunternehmen im Ausland auf Wachstumssuche und werden dabei mit einer besonderen Form der Betriebsstätte konfrontiert – der Bau- oder Montagebetriebsstätte. Der Beitrag zeigt, was die Bau- oder Montagebetriebsstätte von der „normalen“ Betriebsstätte unterscheidet und wie „weiße Einkünfte“ im Falle der grenzüberschreitenden Errichtung von Bau- oder Montagebetriebsstätten entstehen können.
Überblick:
1. Der Betriebsstättenbegriff nach nationalem Recht
2. Der Betriebsttättenbegriff im DBA (Art. 5 OECD-Musterabkommen)
3. Bau- oder Montagebetriebsstätten als Besonderheit
4. Die Entstehung weißer Einkünfte als Resultat der Errichtung von „staatenlosen“ Bau- oder Montagebetriebsstätten
5. Zusammenfassung und Hinweise
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