Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters in der GmbH-Krise
9 DIN A4 Seiten
In der GmbH-Steuerpraxis 9/2020, S. 257 ff., wurden Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter einer wirtschaftlich angeschlagenen GmbH und ihre steuerlichen Auswirkungen diskutiert. Im Mittelpunkt standen Fragen rund um die Absenkung von Leistungsvergütungen, Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen sowie die schenkungsteuerlichen Folgen von Stützungsmaßnahmen in der Krise. Im folgenden Beitrag werden die Überlegungen fortgesetzt mit den steuerlichen Folgen des Verzichts auf Gesellschafterdarlehen und des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die geplante Änderung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG nach dem Jahressteuergesetz 2020 eingegangen, mit der gravierende Verschärfungen bei der Berücksichtigung von Darlehensverlusten zu erwarten sind.
Überblick:
1. Verzicht auf Gesellschafterdarlehen
• Behandlung bei der GmbH
• Behandlung beim Gesellschafter
• Verhältnis von § 17 Abs. 2a EStG zu § 20 Abs. 2 EStG
2. Ausfall von Gesellschafterdarlehen
• Gesetzliche Neuregelungen in § 17 Abs. 2a und § 20 Abs. 6 EStG
• Ausschließliche Anwendung des § 20 Abs. 2 EStG
• Geplante Änderung des § 32d Abs. 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 2020
3. Zusammenfassung