Rechtsanwalt Ferdinand Ballof
Aufnahme neuer Gesellschafter zwecks Sanierung einer GmbH
Der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG
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Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50% der GmbH-Anteile an einen Erwerber oder an eine diesem nahestehende Person übertragen, gehen nach § 8c Abs. 1 KStG bis dahin nicht genutzte Verluste der GmbH vollständig unter. Diese Regelung ist ein Hemmnis für Unternehmen, bei denen die Aufnahme neuer Gesellschafter oder der Wechsel von Anteilseignern zur Unternehmensfinanzierung notwendig wird. Deshalb ermöglicht § 8d Abs. 1 KStG auf Antrag einen Ausschluss des § 8c KStG. Dafür wird ein sogenannter fortführungsgebundener Verlustvortrag festgestellt, der zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen genutzt werden kann. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit von § 8d KStG. Der Beitrag stellt die in der Praxis auftretenden Probleme dar und zeigt detaillierte Lösungsmöglichkeiten auf.
Überblick:
1. Einleitung
2. Fortführungsgebundener Verlustvortrag
• Antragserfordernis
• Allgemeines Anwendungserfordernis
• Begriff des Geschäftsbetriebs
• Mehrere Geschäftsbetriebe
• Wirtschaftlich geringfügige Betätigung
• Kein schädliches Ereignis
• Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs
• Zuführung zu einer andersartigen Zweckbestimmung
• Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs
• Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft; Begründung einer Organschaft
• Übertragung von Wirtschaftsgütern unterhalb des gemeinen Werts
3. Rechtsfolgen
4. Fazit