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Prof. Dr. Hans Ott
Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Rückumwandlung der GmbH
Welche Steuerfallen drohen und wie man sie vermeidet
Die (Rück-)Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft kann nach den
§§ 3 ff. Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) grundsätzlich unter Fortführung der Buchwerte und damit ohne
Auflösung stiller Reserven vorgenommen werden. Daneben wird jedoch eine Ausschüttung der bisher thesaurierten
Gewinne fingiert, die ggf. zu einer Belastung mit Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag
führt. Vielfach wird in der Praxis zudem übersehen, dass sich eine Steuerfalle aufgrund der Vernichtung von
Anschaffungskosten der GmbH-Anteile ergeben kann, weil ein Übernahmeverlust in den Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 6
UmwStG nicht berücksichtigt wird. Eine weitere in der Praxis oftmals übersehene Steuerfalle stellt darüber hinaus die
fünfjährige Veräußerungssperre nach § 18 Abs. 3 UmwStG dar. Der Beitrag skizziert die zu den
vorgenannten Problemen und Fragestellungen ergangene aktuelle BFH-Rechtsprechung und erläutert die
praktischen Auswirkungen.
Überblick:
1. Verlust von Anschaffungskosten bei Übernahmeverlusten
2. Gewerbesteuerfalle nach § 18 Abs. 3 UmwStG
• Inhalt und Zweck der Regelung
• Gewerbesteuerliche Infektion
3. Neu gebildetes Betriebsvermögen bei
§ 18 Abs. 3 UmwStG
4. Veräußerer-Umwandlungsmodell und Doppelstock-Modell
5. Zusammenfassung
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