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Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Änderungen bei der steuerlichen Außenprüfung ab 1.1.2023 und 1.1.2025
Gesetz zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie zur Beschleunigung und Modernisierung der Außenprüfungen
Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetz zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie zugestimmt. Im Folgenden werden die wesentlichen verfahrensrechtlichen Änderungen dargestellt, die in erster Linie den Bereich der steuerlichen Außenprüfung betreffen.
Überblick:
1. Die Zielsetzungen
2. Begrenzung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Außenprüfungen (§ 171 Abs. 4 AO)
3. Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (§ 197 AO)
4. Vereinbarung von Rahmenbedingungen für die Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei Außenprüfungen (§ 199 AO)
5. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Verzögerungsgeld (§ 200a AO)
6. Teilabschlussbescheid bei Außenprüfungen (§ 180 Abs. 1a AO)
7. Teilprüfungsbericht bei Außenprüfungen (§ 202 Abs. 3 AO)
8. Verbindliche Zusage (§ 204 Abs. 2 AO)
9. Weitere verfahrensrechtliche Gesetzesänderungen
• Vorlage von Aufzeichnungen (§ 90 Abs. 3 und 4 AO)
• Kontenabrufmöglichkeit bei der EU-Amtshilfe (§ 93 Abs. 7 AO)
• Verlagerung der elektronischen Buchführung und Datenzugriff (§ 146 AO)
• Anzeigepflicht nach § 153 AO
• Beweiskraft der Buchführung (§ 158 AO)
• Erprobung von Prüfungserleichterungen bei Einsatz eines internen Kontrollsystems
10. Fazit und kritisch
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