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- Bestell-Nr.: 102011c
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 10/2011
Darlegungs- und Beweislast des GmbH-Geschäftsführers zur Vermeidung der Eigenhaftung in der GmbH-Krise – BGH-Urteil vom 18.10.2010 und Praxisfolgen
6 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Darlegungs- und Beweislast des GmbH-Geschäftsführers zur Vermeidung der Eigenhaftung in der GmbH-Krise – BGH-Urteil vom 18.10.2010 und Praxisfolgen
Bei einer stimmigen Fortführungsprognose besteht trotz rechnerischer Überschuldung der GmbH nach aktuellem Recht
keine Pflicht zum Insolvenz-Antrag – und damit auch kein persönliches Haftungsrisiko des Geschäftsführers wegen
Insolvenzverschleppung. Mit Grundsatz-Urteil vom 18.10.2010 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, wie die Darlegungs-
und Beweislast in der GmbH-Krise verteilt ist. Der nachfolgende Beitrag geht näher auf diese Entscheidung ein
– auch unter dem Blickwinkel der Haftungsproblematik nach aktuellem GmbH- und Insolvenzrecht – und zeigt etwaige
Haftungsrisiken sowie Vermeidungsstrategien auf.
Überblick:
- BGH vom 18.10.2010: Beweislast für positive Fortführungsprognose
- Einfacher zweistufiger Überschuldungsbegriff nach früherem Recht
- Modifizierter Überschuldungsbegriff nach aktuellem Recht
- Überschuldung: GmbH- und insolvenzrechtliche Haftung nebeneinander
- Fazit