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- Bestell-Nr.: 032012a
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Steuerpraxis Heft 3/2012
Von Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring
Die Offenlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der UG (haftungsbeschränkt)
4,5 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
§ 5a GmbHG bietet den Gründern, die keine 25.000 € Stammkapital aufbringen können oder wollen, eine „Einstiegsvariante“ in die „richtige“ GmbH: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Trotz der eigenen Bezeichnung
handelt es sich bei dieser „Mini-GmbH“ nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH. Damit gelten – mit Ausnahme der ausdrücklichen Sonderregelungen des § 5a GmbHG – die Grundregeln, die für eine „normale“ GmbH einschlägig sind, auch für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). So muss auch die UG neben den Regeln der Aufstellung des Jahresabschlusses die der Publizität beachten.
Überblick:
- Umsatz und Gewinn ohne Einfluss auf die Rechtsform der Unternehmergesellschaft
- Die Größenklasse einer Unternehmergesellschaft
- Der Jahresabschluss einer kleinen Unternehmergesellschaft
- Die Offenlegung des Jahresabschlusses einer kleinen Unternehmergesellschaft
- Die Aufgaben eines Anhangs
- Der Inhalt des Anhangs
- Die Form des Anhangs
- Der Ausweis von Gesellschafts- und Gesellschafterdarlehen