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- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 11/2020
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bei Kassen
4 DIN A4 Seiten
Bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde neben der Durchführung einer Kassennachschau – § 146b Abgabenordnung (AO) – ein § 146a AO eingeführt. Dieser sieht vor, dass elektronische Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden müssen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für die Installation dieser Sicherheitseinrichtung eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2020 eingeräumt. Die Bundesländer haben wegen der Corona-Krise eine davon abweichende Übergangsregelung getroffen.
Überblick:
1. Warum eine technische Sicherheitseinrichtung?
2. Steuerliche Behandlung der Sicherungskosten
3. Übergangsfrist bis zum 30.9.2020
4. Bundeseinheitliche oder länderspezifische Übergangsregelung?
5. Fazit