
inkl. MwSt.
Versandkostenfreie Lieferung!
Als Sofortdownload verfügbar
- Bestell-Nr.: FR11813
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 11/2020
Dr. Hagen Prühs
Die Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers in Corona-Zeiten
4 DIN A4 Seiten
Die Pflicht eines GmbH-Geschäftsführers nach § 15a Insolvenzordnung, im Fall der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, den Antrag auf Insolvenzeröffnung beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, wurde durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz vom 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Der Aussetzungszeitraum ist durch Gesetz vom 25.9.2020 bis zum 31.12.2020 verlängert worden – allerdings nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Worauf GmbH-Geschäftsführer und ihre Berater jetzt achten sollten.
Überblick:
1. Amtliche Begründung für die Verlängerung
2. Überschuldung als Insolvenzgrund
3. Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund
4. Empfehlungen für GmbH-Geschäftsführer