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- Bestell-Nr.: FR11766
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 7/2020
Dr. Hagen Prühs
Homeoffice-Vermietung an die eigene GmbH in Corona-Zeiten
Wie auch die Arbeitsecke in der Wohnung „von der Steuer“ abgesetzt werden kann
4 DIN A4 Seiten
In der Ausgabe 7/2019 dieser Zeitschrift haben wir uns ausführlich mit dem BMF-Schreiben vom 18.4.2019 (BStBl. 2019 I, S. 461) auseinandergesetzt. Darin hatte die Finanzverwaltung die steuerliche Anerkennung der Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers oder der als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber nicht unbeträchtlich erschwert. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind die Chancen auf eine steuerliche Anerkennung der Homeoffice-Vermietung – und sei es auch nur einer Arbeitsecke im Wohnzimmer – deutlich gestiegen.
Überblick:
1. Homeoffice-Vermietung: Die wesentlichen Eckpunkte für die steuerliche Anerkennung
2. Das vorrangige Interesse des Arbeitgebers angesichts der Corona-Pandemie
3. Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht
4. Die steuerlichen Konsequenzen einer anerkannten Homeoffice-Vermietung
5. Fazit