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- Bestell-Nr.: FR11757
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 6/2020
Dr. Hagen Prühs
Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers in der Corona-Krise aus steuerlicher Sicht
Chancen auf steuerliche Anerkennung der Aufwendungen sind deutlich gestiegen
7 DIN A4 Seiten
Zahlreiche Arbeitgeber haben angesichts der Corona-Pandemie ihre Arbeitnehmer aufgefordert, von zuhause aus zu arbeiten, damit sie sich auf dem Weg zur Arbeit oder im Betrieb nicht mit dem Virus infizieren. Diese Aufforderung ist ein Beleg für ein ganz überwiegendes Interesse des Arbeitgebers (der GmbH) an einer Tätigkeit der Arbeitnehmer – auch des GmbH-Geschäftsführers – im Homeoffice. Daraus ergeben sich neue steuerliche Konsequenzen für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten.
Überblick:
1. Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers
2. Anforderungen an ein häusliches Arbeitszimmer
3. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen
• Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
• Das Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt
4. Die absetzbaren Aufwendungen
5. Die Erstattung der Aufwendungen durch den Arbeitgeber
6. Fazit