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- Bestell-Nr.: FR11738
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 4/2020
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens/Dr. jur. Hagen Prühs
Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen einer GmbH (Teil 2)
Was muss gemeldet werden? Wer muss melden? Wie und wann muss gemeldet werden?
11 DIN A4 Seiten
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gibt zwar ein einheitliches Rahmenwerk für die nationale Umsetzung der Mitteilungspflichten vor, jedoch ist in Anbetracht der abstrakten und oft wenig praxisgerechten Formulierungen zu befürchten, dass die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Regelungen führt. Insbesondere ist durch die Androhung eines Bußgelds bei fehlender Mitteilung zu befürchten, dass auch alltägliche Geschäftsvorfälle mit Auslands-Tochter- oder -Mutterunternehmen gemeldet werden. Der Beitrag behandelt im Anschluss an Teil 1 in Heft 3/2020 anhand konkreter Fallgestaltungen, welche Fragen sich in der Praxis für Geschäftsführer von kleinen und mittleren GmbHs mit Engagement im Ausland stellen können.
Überblick:
3. Meldepflichtige Steuergestaltungen (Fortsetzung)
4. Zur Meldung verpflichtete Personen
5. Inhalt, Form und Zeitpunkt der Meldung
6. Besonderheiten des Meldeverfahrens
• Die Verschwiegenheitspflicht der steuer- und rechtsberatenden Berufe
• Intermediäre mit Sitz im Ausland
• Gestaltungsberatung durch mehrere Intermediäre
• Bußgeld
7. Der Entwurf des BMF-Anwendungsschreibens
8. Fazit