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- Bestell-Nr.: FR11706
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 2/2020
Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Steuerliche Mobilitätsförderung für die GmbH und ihre Mitarbeiter ab 2020
Steuerliche Vorteile bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, betrieblicher E-Autos und E-Bikes
11 DIN A4 Seiten
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 das Jahressteuergesetz 2019 verabschiedet. Das Gesetz will umweltfreundliches Verhalten ab 1.1.2020 steuerlich stärker fördern. Von den verschiedenen Maßnahmen können GmbHs, ihre Geschäftsführer und ihre Mitarbeiter profitieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Förderung von betrieblichen Elektrofahrzeugen. Dazu gehören u.a. eine neue Sonderabschreibung, die verlängerte Anwendung der halbierten Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung sowie eine weitere Reduzierung der Dienstwagensteuer auf nur noch 25% des Bruttolistenpreises. Daneben wird die Überlassung von Jobtickets steuerlich stärker begünstigt.
Überblick:
1. Rückblick: Die bisherigen Regelungen zur Förderung der Elektromobilität
2. Neuregelungen zur Elektromobilität ab 1.1.2020
• Sonderabschreibung für neue Elektronutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder
• Erneute Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
• Verlängerung der bisherigen steuerlichen Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
• Steuerfreiheit für das Aufladen privater E-Fahrzeuge und für die Überlassung von Ladevorrichtungen
3. Steuerliche Förderung umweltfreundlicher Mobilität
• Steuerfreie Jobtickets und Fahrtkostenzuschüsse
• Neue Pauschalbesteuerung von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüsse ab 1.1.2020
• Anhebung der Pendlerpauschale
• Betriebliche Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter
• Neue Pauschalversteuerung bei Übereignung betrieblicher Fahrräder und E-Bikes
4. Besonderheiten für Gesellschafter-Geschäftsführer
5. Fazit