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- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 10/2019
Rechtsanwältin Claudia Vey
Gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Die Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz – ein unterschätztes Mittel beim Personalabbau?
4 DIN A4 Seiten
Ein häufig anzutreffender Rechtsirrtum besteht in der Annahme, dem Arbeitnehmer stünde im Falle einer Kündigung ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung zu. Tatsächlich kennt das Gesetz einen solchen Anspruch nur in Ausnahmefällen. Eine solche Ausnahme ist die sogenannte betriebsbedingte Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. Mit dieser kann sich der Arbeitgeber nach der Vorstellung des Gesetzgebers von dem Risiko eines Kündigungsschutzprozesses „freikaufen“. In der Praxis wird dieses Mittel jedoch nur selten genutzt. Der nachfolgende Beitrag gewährt einen Überblick über die gesetzliche Regelung und zeigt deren Vor- und Nachteile auf.
Überblick:
- Ausgangssituation: Abfindungen als erprobtes vertragliches Mittel
- Abfindungen als Verhandlungsgegenstand
- Auf die Abfindung zu leistende Abgaben
- Die Regelung des § 1a KSchG
- Rechtsfolgen des gesetzlichen Anspruchs
- Höhe des gesetzlichen Anspruchs
- Besseres Mittel: Abwicklungsvertragsangebot bei Kündigungsausspruch
- Fazit